Umbau Anschlussstelle B19 Oberkochen - Projektsteuerung
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Oberkochen
NUTS-Code: DE11D Ostalbkreis
Postleitzahl: 73447
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.oberkochen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Umbau Anschlussstelle B19 Oberkochen - Projektsteuerung
Die geplante Maßnahme beinhaltet den verkehrsgerechten Umbau der Anschlussstelle Oberkochen-Süd und umfasst die Bundesstraße B 19, die Kreisstraße K 3292 und das örtliche Straßennetz. Im Zuge der Maßnahme werden neben den Fahrbahnen für den motorisierten Verkehr ebenso Verbindungen für Fußgänger und Radfahrer hergestellt.
Die genannte Anschlussstelle Oberkochen Süd befindet sich an der Bundesstraße B19 zwischen Oberkochen und Königsbronn im Landkreis Ostalbkreis.
Die B 19 stellt im Betrachtungsraum die Nord-Süd-Verbindung zwischen den übergeordneten Mittelzentren Heidenheim und Aalen der Region Ostwürttemberg dar und verläuft im Maßnahmenbereich innerhalb der Tallage des Kocherursprungs parallel zur Bahnstrecke Heidenheim – Aalen.
Aufgrund deren hohen Verkehrsbedeutung und dem Erreichen deren Kapazitätsgrenze auf Straße und Schiene ist die Streckenverbindung Heidenheim – Oberkochen - Aalen einschließlich Radwegverbindung Bestandteil des Mobilitätspaktes Aalen – Heidenheim. Dieser steht unter politischer Führung des Verkehrsministeriums Baden-Württemberg und unter fachlicher Leitung durch das Regierungspräsidium Stuttgart.
Die aktuellen Träger der Baulast sind − der Bund für die Bundesstraße B 19, vertreten durch das Land Baden-Württemberg mit dem Regierungspräsidium Stuttgart, Referat 47.2, Baureferat Ost - Außenstelle Ellwangen,
− der Landkreis Ostalbkreis für die Kreisstraße K 3292,
− die Stadt Oberkochen für die nordöstlichen Anbindungen „Am Märzenbuckel“ mit nachfolgend abzweigender Straße zwischen B 19 und Am Märzenbuckel (Zufahrtsstraße Richtung Bahnhof Oberkochen und den dortigen Parkplatz),
− der Zweckverband Interkommunales Gewerbegebiet Oberkochen – Königsbronn für die süd-östlich anbindende „Rudolf-Eber-Straße“ inclusive Einmündung Am Pulverturm. Der Zweckverband / das IKG teilt sich wiederum anteilig auf in die Stadt Oberkochen und die Gemeinde Königsbronn. Bei der Straße „Am Pulverturm“ handelt es sich um eine Privatstraße (Fa. Zeiss).
Als Vorhabensträger für die vorliegende Maßnahme tritt in Übereinstimmung mit allen Beteiligten die Stadt Oberkochen auf.
.
Die bisherige Planung wurde vom Ingenieurbüro G+H Ingenieurteam GmbH aus Giengen an der Brenz erbracht und befindet sich derzeit in der Entwurfsplanung(LP3).
Die bisherigen Projektsteuerungsleistungen wurden vom Büro Drees & Sommer aus Stuttgart erbracht.
Voraussichtlicher Kostenrahmen: ca. 22,8 Mio. € netto Gesamtbaukosten.
Voraussichtlicher Terminrahmen: Baubeginn 4. Quartal 2023, Abschluss der Baumaßnahme Ende 2025
73447 Oberkochen
Projektsteuerung gemäß AHO 2020, Projektstufen 3 - 5, Handlungsbereiche A-E.
Die Beauftragung der Leistungsphasen erfolgt stufenweise. Der Auftraggeber ist in seiner Entscheidung über eine Weiterbeauftragung frei; ein Anspruch auf Übertragung weiterer Leistungen besteht nicht.
Es werden die 3-5 punktbesten Bewerber zur Abgabe eines Angebots aufgefordert. Bei Punktgleichheit entscheidet das Los.
Maximale Gesamtpunktzahl: 1.400 Punkte.
Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit:
1. Anzahl Beschäftigte gem. § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV:
— 5 und mehr Beschäftigte: 150 Punkte,
— weniger als 5 und mehr als 3 Beschäftigte: 75 Punkte,
— weniger als 3 Beschäftigte: 0 Punkte.
2. Beschäftigte mit vertieften Kenntnissen im Straßenbau:
— Mindestens 3 Beschäftigte: 150 Punkte,
— 1 oder 2 Beschäftigte: 75 Punkte.
3. Referenzen Unternehmen Projektsteuerung gem. § 46 Abs 3 Nr. 1 VgV:
3 a) Ein Referenzprojekt im Straßenbau mit folgenden Mindestbedingungen:
Einordnung in mindestens Honorarzone III, Erbringung der Projektstufen 3-5, Inbetriebnahme ab dem 01.01.2015 und vor Einreichung dieses Teilnahmeantrags.
Bepunktung der Projektmerkmale:
— Gesamtbaukosten netto (KG 200-700) > = 15 Mio. EUR: 200 Punkte,
— Gesamtbaukosten netto (KG 200-700) < 15 Mio. EUR und > = 10 Mio. EUR: 100 Punkte,
— Projekttyp Bundesstraße oder höherwertig: 100 Punkte,
— Öffentlicher Auftraggeber: 100 Punkte,
— Beauftragte Handlungsbereiche A-E: 100 Punkte,
— Betreuung von eu-weiten Ausschreibungen mit Erstellen der Vorbemerkungen: 100 Punkte.
3 b) Ein Referenzprojekt im Straßenbau mit folgenden Mindestbedingungen:
Einordnung in mindestens Honorarzone III, Erbringung der Projektstufen 3-5, Inbetriebnahme ab dem 01.01.2015 und vor Einreichung dieses Teilnahmeantrags.
Bepunktung der Projektmerkmale:
— Gesamtbaukosten netto (KG 200-700) > = 15 Mio. EUR: 200 Punkte,
— Gesamtbaukosten netto (KG 200-700) < 15 Mio. EUR und > = 10 Mio. EUR: 100 Punkte,
— Öffentlicher Auftraggeber: 100 Punkte,
— Beauftragte Handlungsbereiche A-E: 100 Punkte,
— Betreuung von eu-weiten Ausschreibungen mit Erstellen der Vorbemerkungen: 100 Punkte.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
a) § 44 VgV i. V. m. § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV:
— Nachweis mindestens von einem Inhaber oder Führungskraft des Unternehmens über den Besitz einer entsprechenden Qualifikation (Mindestbedingung Dipl.-Ing. / Master Architekt, Bauingenieur oder vergleichbares).
b) § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV: Eigenerklärung über den Bestand einer Berufshaftpflichtversicherung (Ausschlusskriterium),
c) § 47 VgV: Verpflichtungserklärung Eignungsleihe (Ausschlusskriterium)
Zu b) Gefordert wird eine Berufshaftpflichtversicherung mit [Betrag gelöscht] EUR Deckungssumme für Personenschäden und [Betrag gelöscht] EUR Deckungssumme für Sachschäden mit Nachweis der Maximierung der Ersatzleistungen auf mind. das Zweifache der Versicherungssumme pro Jahr. Für den Zeitraum der Bewerbungsphase ist eine Eigenerklärung des Bewerbers ausreichend, welche die geforderte Deckungssumme im Auftragsfall zusichert. Im Auftragsfall muss die entsprechende Haftpflichtpolice vorgelegt werden.
d) § 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB i. V. m. § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV: Zahl der technischen Beschäftigten als Mittel der letzten 3 Geschäftsjahre, Nennung von Mitarbeitern mit vertieften Kenntnissen im Straßenbau,
e) § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV: 2 Referenzprojekte mit vergleichbarer Aufgabenstellung und Anforderung, an denen die Projektsteuerung nach AHO unter Beachtung der deutschen Richtlinien, Regelwerke und Rechtsvorschriften bzw. vergleichbarer ausländischer Regelungen durch den Bewerber erbracht wurden, mit Angaben zu Auftraggeber und Projektmerkmalen.
Siehe Punkt II.2.9
f) § 123 und § 124 GWB: Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß § 123 und § 124 GWB bestehen (Ausschlusskriterium, bei den Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB entscheidet die Vergabestelle über den Ausschluss),
g) § 6 Abs. 2 VgV: Eigenerklärung zur Vermeidung von Interessenskonflikten (Ausschlusskriterium),
h) § 73 Abs. 3 VgV: Eigenerklärung zur Unabhängigkeit von Ausführungs- und Lieferinteressen (Ausschlusskriterium),
i) Eigenerklärung Mindestlohn: Eigenerklärung, dass bei der Ausführung der Leistung ein Entgelt bezahlt wird, das mindestens den Vorgaben des Mindestlohngesetzes (MiLoG) und der gemäß § 1 Absatz 2 Satz 2 MiLoG erlassenen Rechtsverordnung entspricht (Ausschlusskriterium),
j) Russland-Sanktionen: Eigenerklärung, dass keine Gründe für eine Sanktionierung bestehen.
(Ausschlusskriterium) k) § 43 Abs. 2 + 3 VgV: Bieter- und Bewerbergemeinschaften sind grundsätzlich zugelassen. Die Bewerbergemeinschaft besteht im Falle der Aufforderung zur Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft fort und wird im Falle der Zuschlagserteilung als Arbeitsgemeinschaft mit gesamtschuldnerischen Haftung tätig. Im Teilnahmeantrag sind alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft anzugeben, eines davon ist als bevollmächtigter Vertreter zu benennen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Teilnahmeantrag ist elektronisch in Textform nach § 126b BGB abzugeben. Dies bedeutet, dass der Name des Bewerbers sowie der Name des Erklärenden in Druckbuchstaben im Tabellenblatt „Bewerber“ angegeben sein muss. Dies muss nicht händisch erfolgen, die direkte Eingabe in die Excel-Datei ist ausreichend. Fehlt an dieser Stelle der Name des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft sowie der Name des Erklärenden wird der Teilnahmeantrag vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Die Bewerbungsunterlagen, die von Ihnen zu erstellenden Anlagen sowie alle Bescheinigungen etc. sind elektronisch über die Einreichungsfunktion für Teilnahmeanträge bei subreport ELViS einzureichen.
Rückfragen sind über die Vergabeplattform subreport ELViS zu stellen.
Bewerbergemeinschaften sind grundsätzlich zugelassen.
Eine Bewerbung in einer Bewerbergemeinschaft schließt eine zusätzliche Einzelbewerbung aus und umgekehrt.
Eine Bewerbung als Einzelbewerber oder in einer Bewerbergemeinschaft schließt eine zusätzliche Bewerbung als Subunternehmer aus.
Mehrfachbewerbungen als Subunternehmer bei unterschiedlichen Einzelbewerbern bzw. Bewerbergemeinschaften sind zugelassen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.rp-karlsruhe.de
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein,
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht,
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB.
Insbesondere gilt:
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.