SSB - Palas u. Kapelle - Lüftungstechnik Referenznummer der Bekanntmachung: V23/60/003
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Solingen
NUTS-Code: DEA19 Solingen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 42601
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.solingen.de
Abschnitt II: Gegenstand
SSB - Palas u. Kapelle - Lüftungstechnik
Das Schloss Burg an der Wupper ist eine Burganlage mit mehreren Gebäuden, die in den kommenden Jahren abschnittsweise umfassend saniert und ertüchtigt werden. Hier ist zu erwähnen, dass die Burg sechsgeschossig ist, die im Rahmen der Sanierungsmaßnahme seitens Hochbaus entkernt und ertüchtigt wird, um die Montagearbeiten aller TGA-Gewerke zu ermöglichen.
Im Bereich der Lüftungstechnik sind mehrere Lüftungsanlagen für die Innenaufstellung vorgesehen, die mit der Fertigstellung der Montagearbeiten den Küchenbereich, den Personalbereich, den WC-Trakt sowie den Technikbereich entsprechend be- und/oder entlüften sollen.
Hierbei handelt es sich um insgesamt zwei Zu- / Abluftanlagen und drei reine Abluftanlagen, welche zum Teil im Untergeschoss und zum Teil im zweiten Obergeschoss des Objetes aufgebaut werden.
Da im Bereich der Küche aus Produktionsgründen die anfallende Abluft fetthaltig und geruchsbelästigend sein kann, wird eine der Abluftanlagen entsprechende Filterung und aufgrund des Bestandes sowie der brandschutztechnischen Anforderungen eine brandschutztechnische Ummantelung erhalten.
Der gesamte Leistungsumfang beinhaltet die komplette Lieferung, Montage und Inbetriebnahme aller Lüftungsanlagen mit dem gesamten Kanalnetz und deren Einbaukomponenten.
SSB - Palas u. Kapelle - Lüftungstechnik
Das Schloss Burg an der Wupper ist eine Burganlage mit mehreren Gebäuden, die in den kommenden Jahren abschnittsweise umfassend saniert und ertüchtigt werden. Hier ist zu erwähnen, dass die Burg sechsgeschossig ist, die im Rahmen der Sanierungsmaßnahme seitens Hochbaus entkernt und ertüchtigt wird, um die Montagearbeiten aller TGA-Gewerke zu ermöglichen.
Im Bereich der Lüftungstechnik sind mehrere Lüftungsanlagen für die Innenaufstellung vorgesehen, die mit der Fertigstellung der Montagearbeiten den Küchenbereich, den Personalbereich, den WC-Trakt sowie den Technikbereich entsprechend be- und/oder entlüften sollen.
Hierbei handelt es sich um insgesamt zwei Zu- / Abluftanlagen und drei reine Abluftanlagen, welche zum Teil im Untergeschoss und zum Teil im zweiten Obergeschoss des Objetes aufgebaut werden.
Da im Bereich der Küche aus Produktionsgründen die anfallende Abluft fetthaltig und geruchsbelästigend sein kann, wird eine der Abluftanlagen entsprechende Filterung und aufgrund des Bestandes sowie der brandschutztechnischen Anforderungen eine brandschutztechnische Ummantelung erhalten.
Der gesamte Leistungsumfang beinhaltet die komplette Lieferung, Montage und Inbetriebnahme aller Lüftungsanlagen mit dem gesamten Kanalnetz und deren Einbaukomponenten.
innerhalb von 440 Arbeitstagen (Montag bis Freitag) nach dem vereinbarten Beginn der Ausführung fertig zu stellen
Folgende Einzelfristen sind Vertragsfristen: 30.10.2023 alle Anlagen mit den Lüftungskanälen und Einbauten
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Umsätze der letzten drei Jahre von mindestens 650.000,00 €/Jahr nachzuweisen durch die Anlage Referenz-Fragebogen.
Mindestens 3 vergleichbare Referenzen, nicht älter als 5 Jahre; durchschnittliche Zahl der Mitarbeiter - jeweils nachzuweisen durch beigefügten Referenzfragebogen.
Eigenerklärung nach § 123 GWB, Eigenerklärung nach § 124 GWB, Erklärung gemäß § 19 MiloG, Eigenerklärung Insolvenz - jeweils nachzuweisen gemäß Kriterienkatalog in den Vergabeunterlagen.
Nachweis Hygieneschulung nach VDI 6022 / B ist dem Angebot beizufügen.
Gemäß VOB/A.
Rechtsform für Bietergemeinschaften: Gesamtschuldnerisch haftend
mit einem verantwortlichen Verteter.
Vertragserfüllungsbürgschaft 5 v. H. der Auftragssumme
(einschließlich der Nachträge),
Bürgschaft für Mängelansprüche 3 v. H. der Auftragssumme
(einschließlich der Nachträge).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Fristen für den Nachprüfungsantrag:
§ 135 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
Unwirksamkeit
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,
und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
sowie
§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.