Klinikum Stuttgart - Europaweite Vergabe von Planungsleistungen für Krankenhaushygiene für das Klinikum Stuttgart (A46-VP007) Referenznummer der Bekanntmachung: 2021/461
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70174
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.klinikum-stuttgart.de
Abschnitt II: Gegenstand
Klinikum Stuttgart - Europaweite Vergabe von Planungsleistungen für Krankenhaushygiene für das Klinikum Stuttgart (A46-VP007)
Europaweite Vergabe von Planungsleistungen für Krankenhaushygiene für das Klinikum Stuttgart (A46-VP007)
Stuttgart
Das Klinikum der Landeshauptstadt Stuttgart gKAöR (nachfolgend Klinikum Stuttgart genannt) plant die bauliche Modernisierung des Katharinenhospitals am Standort Mitte.
Das Teilprojekt Neubau Haus ABE (A46) ist Bestandteil des Neubau Katharinenhospital (NBKH) und beinhaltet nachfolgende Planungs- und Realisierungsphasen:
- Planung Haus ABE endständig
- Planung 1. BA mit Interimen (Haus A)
Neubau Haus ABE 1. BA
- Planung 2. BA mit Umbau der Interime in Endzustand (Haus BE)
Zu den wesentlichen Funktionseinheiten gehören Zentral-OP, Ambulanz-OPs, Intensivstationen, AEMP (Sterilgutaufbereitung) sowie weitere Funktionsbereiche (u.a. Funktionsdiagnostik
und Pflegestation, Technik und Administrationsflächen, Hubschrauberlandeplatz).
Neben dem Neubau Haus ABE finden weitere Maßnahmen am Standort Mitte statt. Hierzu gehören u. a. Haus F (A2), B100, B200 und B300. Durch diese Teilprojekte entstehen zahlreiche Schnittstellen zum Projekt ABE. Weitere Schnittstellen zum Neubau Haus ABE bilden Teilprojekte B109 Rückbau Haus A/AB und Teilprojekten B202/203 Rückbau Haus BE sowie die ober- und unterirdisch angrenzenden Bestandsgebäude.
Die Planung und Ausführung der Rückbauarbeiten sind durch den Hygienefachplaner zu begleiten und zu unterstützen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
NUTS-Code: DEA33 Münster, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bei den Angaben unter den Ziffern II.1.7) und V.2.4) handelt es sich um auszufüllende Pflichtfelder. Aus Gründen der Geheimhaltung sind hier fiktive Werte eingetragen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZ6573
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.rp.baden-wuerttemberg.de
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.rp.baden-wuerttemberg.de