Erweiterungsbau Mitte, Rohbauarbeiten Interimsmaßnahme Referenznummer der Bekanntmachung: KBM-HM-141
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bielefeld
NUTS-Code: DEA41 Bielefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 33604
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 5215810
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.klinikumbielefeld.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erweiterungsbau Mitte, Rohbauarbeiten Interimsmaßnahme
Stahlbetonbau als 3-geschossiger Baukörper mit Gründung mit Flachgründung und Einzel- bzw. Streifenfun-damenten, ca. 14.500 m² BGF,
Erdarbeiten ca. 3.500m3,
Stahlbetonarbeiten für WU-Bodenplatte, Fundamente, Wände, Stützen, Decken, teilweise als Fertig- und Halb-fertigteile ca. 8.000m3
Innenwände aus KS-Mauerwerk ca 2.400m2
Einlegearbeiten Elektro, Grundleitungen, Aufzug.
Erweiterte Rohbauarbeiten als vorgeschaltete Interimsmaßnahmen am Bestandsanschluss.
Stahlbetonbau als 3-geschossiger Baukörper mit Gründung mit Flachgründung und Einzel- bzw. Streifenfundamenten, ca. 14.500 m² BGF,
Erdarbeiten ca. 3.500m3,
Stahlbetonarbeiten für WU-Bodenplatte, Fundamente, Wände, Stützen, Decken, teilweise als Fertig- und Halbfertigteile ca. 8.000m3
Innenwände aus KS-Mauerwerk ca 2.400m2
Einlegearbeiten Elektro, Grundleitungen, Aufzug
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Erweiterungsbau Mitte, Rohbauarbeiten Interimsmaßnahme
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Ausschreibung der Bauleistung wird aufgehoben, da kein wirtschaftliches Ergebnis erzielt wurde.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezirksregierungmuenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]