Multitouchscreens für Schulen der Stadt Neresheim Referenznummer der Bekanntmachung: Screens 2023
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neresheim
NUTS-Code: DE11C Heidenheim
Postleitzahl: 73450
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Multitouchscreens für Schulen der Stadt Neresheim
Lieferung und Aufbau von Multitouchscreens für Schulen der Stadt Neresheim
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
47 x Multitouschcreens
- Deinstallations der vorhandenen Tafelsysteme
- Installation von 47 Multitouchscreens
- Verkabelung der Systeme
- Einrichgtungs der Systeme
- Installation von Seitentafeln
- Schulung der Nutzer
- Service für die Systeme
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zur Erstellung der Ausschreibung und Durchführung der Ausschreibungsformalien bedient sich der Kunde des Beratungsunternehmens:
Team Tuchscherer
Mühlfeld 3
D-86923 Finning / Ammersee
Das Beratungsunternehmen sichert den Bietern eine Bearbeitung der Ausschreibungsunterlagen nach allen vergaberechtlichen Regeln und Regeln des Datenschutzes zu.
Der Bieter erklärt sich mit Teilnehmen an den Ausschreibungsverfahren damit einverstanden, dass die Bearbeitung der Ausschreibung im Namen und im Auftrag des Kunden durch das o.g. Beratungsunternehmen erfolgt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.