Austausch der Leitstellentechnik der Werksfeuerwehr Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-0100-AJ
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Aachen
NUTS-Code: DEA2D Städteregion Aachen
Postleitzahl: 52074
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.ukaachen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Austausch der Leitstellentechnik der Werksfeuerwehr
Neubeschaffung Leitstellentechnik
für die Werkfeuerwehr des
Universitätsklinikums Aachen AöR
-
Erneuerung des KMS und ELS Werkfeuerwehr
Universitätsklinikum Aachen AöR Pauwelsstr. 30 52074 Aachen
Das Universitätsklinikum Aachen, als Anstalt Öffentlichen
Rechts (AöR), betreibt eine eigene Werkfeuerwehr auf dem
Gelände des Klinikums. Die Werkfeuerwehr betreibt dort eine
Feuerwehr Einsatzzentrale (FEZ) mit insgesamt 3
Arbeitsplätzen und einem zusätzlichen Arbeitsplatz am
Landeplatz des Rettungshubschraubers (RTH). Die
Werkfeuerwehr nimmt Notrufe und Alarmmeldungen des
Klinikums entgegen und disponiert in Eigenregie die
notwendigen Einsätze, ggfls. in Zusammenarbeit mit der
Integrierten Leitstelle der Städteregion Aachen.
Es besteht eine Kooperationsvereinbarung mit der Integrierten
Leitstelle der Städteregion Aachen. Das Personal in der FEZ der
Werkfeuerwehr wird durch Personal der Integrierten Leitstelle,
bzw. der Berufsfeuerwehr Aachen gestellt.
Durch eine einheitliche Ausstattung und Vernetzung mit der
Werkfeuerwehr soll die Zusammenarbeit weiter verbessert und
erleichtert werden. Aus diesem Grunde sollen beide Standorte
vernetzt werden und eine einheitliche Ausstattung für das
Einsatzleitsystem (ELS) und das
Kommunikationsmanagementsystem (KMS) bekommen.
Das vorhandene Kommunikationsmanagementsystem aus dem
Jahre 2006 muss aufgrund des Alters, abgekündigter
Serviceverträge und aufgrund der anstehenden IP Umstellung,
schnellst möglich erneuert werden.
Das ISE Einsatzleitsystem und die sonstige Technik der
Leitstelle bleiben erhalten. Das ISE Einsatzleitsystem muss auf
den Versionsstand COBRA 4 migriert werden. Vorhandene
Lizensierungen sind zu übernehmen. Zur operativen und
taktischen Zusammenarbeit mit der Integrierten Leitstelle der
Städteregion Aachen, ist das Kommunikationssystem der
Werkfeuerwehr auf das Fabrikat Frequentis, Typ ASGARD,
Release 32.x oder höher, umzustellen.
Aufgrund der im Leistungsverzeichnis beschriebenen operativen
Anforderungen ist es zwingend erforderlich herstellergleiche
Systeme zu beschaffen.ingend erforderlich herstellergleiche
Systeme zu beschaffen. Eine Erfüllung der Anforderungen mit
Fremdprodukten wird aus planerischer Sicht ausgeschlossen,
jedoch grundsätzlich freigestellt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Keine Auftragsvergabe (Aufhebung)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS0YYJYW7YSDGM0
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-koeln.de
§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 GWB Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf
der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt
werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf
der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen
sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Aachen
Postleitzahl: 52074
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.ukaachen.de