Umrüstung von Diesel-Kleinbussen auf Elektroantrieb
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Esslingen
NUTS-Code: DE113 Esslingen
Postleitzahl: 73728
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]3
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.sve-es.de
Abschnitt II: Gegenstand
Umrüstung von Diesel-Kleinbussen auf Elektroantrieb
Umrüstung von 4 Diesel-Kleinbussen aus dem vorhandenen Fuhrpark auf Elektroantrieb einschließlich Inbetriebnahme und Zulassung
Esslingen am Neckar
1. Im Zuge der Umsetzung der von der Stadt Esslingen beschlossenen klimapolitischen Ziele, bis 2024/2025 den städtischen Personennahverkehr im Linienbündel ES-02 auf 100 % Elektromobilität umzurüsten, beabsichtigt der Städtische Verkehrsbetrieb Esslingen am Neckar, unter Berücksichtigung der Vorgaben aus der Clean Vehicles Directive insgesamt 4 Diesel-Kleinbusse aus dem vorhandenen Fuhrpark auf Elektroantrieb umzurüsten.
2. Gegenstand der Ausschreibung ist die Umrüstung von 4 Diesel-Kleinbussen aus dem vorhandenen Fuhrpark auf Elektroantrieb einschließlich Inbetriebnahme und Zulassung.
3. Ziel der Ausschreibung ist es, die Nutzungsdauer der im Fuhrpark eingesetzten Diesel-Kleinbusse vom Typ Mercedes-Benz Sprinter durch Umrüstung auf Elektroantrieb signifikant zu verlängern sowie den CO2-Ausstoss und Lärmemissionen zu reduzieren.
4. Das Verfahren beinhaltet die Umrüstung auf Elektroantrieb von Diesel-Kleinbussen aus dem Fuhrpark des Auftraggebers in folgender Zusammensetzung:
a) 1 Fahrzeug vom Typ Mercedes-Benz Sprinter, Modell 906 KA 50, City 35, 5,0t, 120 kW, Bj. 2010,
b) 3 Fahrzeuge vom Typ Mercedes-Benz Sprinter, Modell 906 BB 50, 516 CDI, 5,5t, 120 kW, Bj. 2020,
Die Inbetriebnahme des ersten Fahrzeuges soll spätestens 15 Monate nach Auftragserteilung abgeschlossen sein.
5. Die Umrüstung auf Elektroantrieb muss dem aktuellen Stand der Technik entsprechen und mindestens folgende technische Mindestanforderungen erfüllen:
— Einbau von verschleiß- und wartungsarmen Synchron-Motoren,
— Einbau einer Batterie-Technologie mit hoher Lebensdauer und geringem Gewicht, wartungsarm, LiFePO4-Batterien oder gleichwertig,
— die installierte Batteriekapazität soll eine durchschnittliche Reichweite von 200 km ohne Nachladen ermöglichen,
— Einsatz eines Batterie-Management-Systems,
— Einbau einer CCS-Ladesteckdose,
— hoher Rekuperationsgrad.
6. Auf das umgerüstete Fahrzeug muss die gesetzliche Gewährleistung sichergestellt werden. Die Auslegung der weiteren Lebensdauer bzw. Fahrleistung des umgerüsteten Fahrzeugs muss auf mind. 8 Jahre oder 600.000 km auslegt sein.
7. Das Zulassungsverfahren als Kraftfahrzeug nach deutschem Recht ist vom Auftragnehmer durchzuführen.
8. Der Auftragnehmer hat eine eigene oder vertragsgebundene Service-Werkstatt in der Reichweite von max. 80 km um den Betriebssitz des Auftraggebers vorzuhalten.
9. Der Auftraggeber behält sich vor, während des laufenden Verfahrens Änderungen und Anpassungen an den Vergabebunterlagen und dem Verfahrensablauf vorzunehmen.
10. Der Auftraggeber behält sich vor, im Verhandlungsverfahren den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.
Es werden nur geeignete Bewerber zum weiteren Verfahren der Angebotsaufforderung und Verhandlung zugelassen. Die Prüfung und Wertung der eingegangenen Teilnahmeanträge und Auswahl der Bewerber erfolgt nach den einschlägigen Vorschriften der SektVO und des GWB durch den Auftraggeber nach folgendem Prozedere:
1. Prüfung der Teilnahmeanträge auf Einhaltung der Formalien (insbesondere form- und fristgerechte Übermittlung und Einreichung).
2. Prüfung der Teilnahmeanträge auf Vorliegen der geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise gemäß III.1) der Auftragsbekanntmachung und Entscheidung über etwaige Nachforderungen gemäß § 51 SektVO.
3. Prüfung der Teilnahmeanträge auf Vorliegen von Ausschlussgründen (§§ 123, 124, 142 GWB und Erfüllung von Mindeststandards gemäß III.1) ff. der Auftragsbekanntmachung).
4. Prüfung der Eignung des Unternehmens gemessen an der zu vergebenden Leistung anhand der vom Bewerber eingereichten Angaben, Erklärungen und Nachweise. Die Nichterfüllung einer Mindestanforderung führt zur Nichtberücksichtigung des Teilnahmeantrages.
5. Sollten danach mehr als 3 Bewerber die geforderten Eignungsvoraussetzungen erfüllen, so wird der Auftraggeber die Bewerber auswählen, die die geforderten Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen („Begrenzung der Zahl der geeigneten Bewerber, die zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden“). Zur Ermittlung dieser am besten geeigneten Bewerber wird der Auftraggeber die vom Bewerber zu III.1) der Auftragsbekanntmachung eingereichten Angaben, Erklärungen und Nachweise anhand der zugehörigen Bewertungsmatrix für den Teilnahmewettbewerb bewerten. Die 3 Bewerber, die die höchste Punktzahl erzielen, werden für das weitere Verfahren ausgewählt. Führt dies zu keinem eindeutigen Ergebnis, werden nachfolgende Kriterien nacheinander bis zur eindeutigen Bestimmbarkeit der Zuteilung der drei Plätze angewendet:
a) Grundsätzlich gilt: Die Bewerber mit der höheren Punktzahl erhalten den Vorzug,
b) Sollten danach noch weitere Plätze zu vergeben sein, erhält bei Punktgleichheit der Bewerber den Vorzug, der in der Fahrzeugleiferung die jüngste wertbare Referenz vorweist (maßgeblich ist das Datum [Monat/Jahr] der unbefristeten Zulassung des ersten baugleichen Fahrzeugs der Serie zum Einsatz im Fahrgastbetrieb),
c) Falls darüber keine Auswahl erfolgen kann, entscheidet das Los.
Der Auftraggeber wird die Bewerber, deren Teilnahmeanträge abgelehnt wurden, über die Ablehnung informieren.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. kurze Unternehmensdarstellung (insbesondere Gesellschaftsstruktur, evtl. Konzernzugehörigkeit bzw. wirtschaftliche Verflechtung, Geschäftsfelder),
2. Eigenerklärung, dass in der Person des Bewerbers keine Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB vorliegen,
3. Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG und §21 SchwarzarbG vorliegen,
4. Nachweis über eine aktuell gültige Eintragung in ein Berufsregister und/oder Handelsregister gemäß Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 26. Februar 2014.
1. Jahresabschlusse der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre. Bei Bewerbergemeinschaften: Die Jahresabschlüsse sind von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft separat vorzulegen,
2. Eigenerklärungen über den Netto-Gesamtumsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre. Bei Bewerbergemeinschaften: Die Erklärung ist von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft separat abzugeben,
3. Eigenerklärungen über den spezifischen Netto-Umsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre für Leistungen, die mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar sind. Bei Bewerbergemeinschaften: Die Erklärung ist von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft separat abzugeben,
4. Bankauskunft: Die aktuelle (nicht älter als 2 Monate – zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang des Teilnahmeantrages) Bankauskunft der Hausbank soll von einem in der Europäischen Union, in einem Staat der Vertragsparteien des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder in einem Staat der Vertragsparteien des WTO-Abkommens über das öffentliche Beschaffungswesen zugelassenen Kreditinstitut stammen und eine Aussage darüber zulassen, ob die finanzielle Leistungsfähigkeit des Bewerbers zur Durchführung des Auftrags besteht. Aus der Bankerklärung soll sich folgender Inhalt ergeben: Art und Dauer der Geschäftsbeziehung und Geschäfts- und Zahlungsverhalten des Unternehmens. Der Nachweis ist für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft vorzulegen.
5. Nachweis des Versicherungsschutzes:
Der Nachweis des Versicherungsschutzes muss durch die Vorlage einer Versicherungspolice geführt werden. Außerdem ist eine Eigenerklärung des Bewerbers vorzulegen, dass im Auftragsfall der Versicherungsschutz mit den geforderten Deckungssummen (Haftpflichtversicherung für das mit einer Mindestdeckungssumme von 5 Mio. EUR pauschal für Personenschäden, 1 Mio. EUR für Sachschäden und 1 Mio. EUR für Vermögensschäden pro Jahr durch den Bieter/Auftragnehmer für den Fall der Auftragserteilung (fort-)bestehen wird.
Bei Nichtbestehen oder Unterschreitung der geforderten Versicherung ist mit dem Teilnahmeantrag zusätzlich zur Eigenerklärung des Bewerbers eine Erklärung des Versicherers vorzulegen, dass im Auftragsfall der Versicherungsschutz mit den geforderten Deckungssummen bestehen wird.
Bei Bewerbergemeinschaft: im Auftragsfall muss sich der Versicherungsschutz auf die gesamte Bewerbergemeinschaft bzw. die für die Auftragsausführung gebildete Arbeitsgemeinschaft beziehen.
1. Nachweis vergleichbarer Leistungen durch die Vorlage vergleichbarer Referenzenprojekte mit u. a. konkreter Benennung des Auftragsgebers der jeweiligen Referenzleistung nebst Ansprechpartner und dessen Erreichbarkeit.
Vergleichbarkeit:
Es werden nur vergleichbare Referenzprojekte berücksichtigt. Als vergleichbar gelten Referenzprojekte, welche die Referenzleistung (Umrüstung von Diesel-Kleinbussen auf Elektroantrieb) ab dem 1. Januar 2012 zum Inhalt hatten.
Als ein Referenzprojekt gilt ein Rahmenvertrag oder ein Hauptauftrag inkl. etwaiger Optionen.
2. Nachweis einer eigenen oder vertragsgebundenen Service-Werkstatt in der Reichweite von max. 80 km um den Betriebssitz des Auftraggebers.
Zu 1. (Referenzen):
Die Zahl der vorzulegenden Referenzen ist nicht beschränkt. Durch die insgesamt vorgelegten Referenzprojekte muss der Bewerber jedoch mindestens folgende Leistungen kumulativ erfüllen/nachweisen:
Vergleichbare Referenzprojekte über die erfolgreiche Umrüstung, Inbetriebnahme und Zulassung von Diesel-Kleinbussen auf Elektroantrieb mit einer durchschnittlichen Reichweite von mindestens 150 km.
a) Eigenerklärungen sind zu unterzeichnen (im elektronischen Vergabeverfahren ersetzt die Textform (Angabe des Namens des (vertretungsberechtigten) Unterzeichners) die händische Unterschrift), mit Datum zu versehen und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
b) Bei Bewerbergemeinschaften:
Die unter II.1.1) geforderten Eigenerklärungen sind von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft separat zu unterzeichnen, geforderte Nachweise separat vorzulegen.
Die übrigen geforderte Eigenerklärungen sind nur dann von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft separat zu unterzeichnen, geforderte Nachweise separat vorzulegen, wenn dies für die jeweilige Erklärung/jeweiligen Nachweis verlangt ist.
c) Bei Eignungsleihe:
Beruft sich der Bewerber auf berufliche, technische, wirtschaftliche und/oder finanzielle Leistungsfähigkeit eines Dritten, so hat er die unter Ziffer III.1.1) geforderten Nachweise und Erklärungen auch von dem Unternehmen mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Die übrigen geforderten Nachweise und Erklärungen sind nur dann auch von dem eignungsverleihenden Unternehmen mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen, wenn dies für die Eignungsleihe erforderlich ist.
Sofern sich der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der Eignung auf Ressourcen Dritter/Nachunternehmer/ konzernverbundener Unternehmen berufen möchte, muss er/sie nachweisen, dass ihm/ihr die Ressourcen des Drittunternehmens für die Auftragsausführung in tatsächlich geeigneter Weise zur Verfügung stehen werden (Verpflichtungserklärung).
Der Auftraggeber behält sich vor, das Vergabeverfahren ganz oder teilweise aufzuheben, sofern das Gesamtbudget überschritten ist oder zuständige Entscheidungsgremien der Auftragsvergabe nicht zustimmen.
1. Es gelten die Regelungen der Sektorenverordnung (SektVO).
2. Es gelten die Regelungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
3. Die Kommunikation im Zusammenhang mit der Durchführung des Vertrags erfolgt gegenüber dem Auftraggeber mündlich und schriftlich ausschließlich in deutscher Sprache. Die Ansprechpartner beim Auftragnehmer müssen der deutschen Sprache in Wort- und Schrift mindestens auf dem Sprachniveau C1 mächtig sein.
4. Vor Abschluss des Vertrages sowie 1-mal jährlich ist das Fortbestehen des geforderten Versicherungsschutzes durch Vorlage der entsprechenden schriftlichen Bestätigungen der Versicherer nachzuweisen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Die Vergabeunterlagen enthalten einen Teilnahmeantrag nebst Formblättern, den die Bewerber für die Erstellung und Einreichung ihrer Bewerbung verwenden müssen.
2. Wenn für die geforderten Nachweise keine Gültigkeitsdauer angegeben ist, dürfen sie zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang des Teilnahmeantrages nicht älter als 6 Monate sein, außer in den Vergabeunterlagen ist etwas anderes bestimmt.
3. Es erfolgt keine Entschädigung für die Erstellung der Teilnahmeunterlagen oder Angebote.
4. Teilnahmeanträge und Angebote sind in deutscher Sprache abzufassen. Nebenangebote sind nicht zugelassen.
5. Es werden nur elektronisch in Textform eingereichte Bewerbungen und Angebote berücksichtigt.
6. Verspätet eingereichte Bewerbungen und Angebote werden nicht berücksichtigt.
7. Die Teilnahme der Bewerber/Bieter an der Eröffnung der Bewerbungen sowie der Angebote ist ausgeschlossen.
8. Es sollen nur die geforderten Erklärungen/Unterlagen/Nachweise der Bewerbung beigefügt werden. Der Inhalt allgemein gültiger Firmenunterlagen o. ä. wird nicht berücksichtigt.
9. Fragen zum Teilnahmewettbewerb sind ausschließlich über die Nachrichtenfunktion unter www.subreport-elvis.de mit dem Betreff "Fragen zum Teilnahmewettbewerb" zu stellen. Die Beantwortung der Fragen wird über den unter Ziffer I.3) genannten Link veröffentlicht. Auf Fragen, die nach dem 08.12.2022, 12.00 Uhr (Ortszeit), eingehen, kann eine rechtzeitige Beantwortung nicht mehr sichergestellt werden. Die Bewerber/Bewerbergemeinschaften haben sich über alle veröffentlichten Antworten eigenständig zu informieren und deren Inhalte zu berücksichtigen. Die Bewerber/Bewerbergemeinschaften haben Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse entsprechend und deutlich zu kennzeichnen.
10. Bei technischen Fragen zur eVergabe-Plattform subreport ELViS erhalten Sie unter +49 (0) 221-98578-0 kostenfreie Unterstützung.
11. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende, unvollständige und/oder fehlerhafte Nachweise, Unterlagen und Erklärungen unter angemessener Fristsetzung bei den Bewerbern/Bietern nachzufordern. Ebenso behält sich die Vergabestelle vor, die Bestätigung der gemachten Angaben durch weitergehende Nachweise bzw. Originale der eingereichten Kopien zu verlangen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 73137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]0
Fax: [gelöscht]5
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15/