2022-0096 Zukunftsgarten Duisburg IGA 2027 - Teilprojekt Kultushafen Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-0096
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Duisburg
NUTS-Code: DEA12 Duisburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 47059
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.wb-duisburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
2022-0096 Zukunftsgarten Duisburg IGA 2027 - Teilprojekt Kultushafen
Gegenstand des Auftrags sind die zur Umsetzung des im Dokument "2001 - Projektbeschreibung" erläuterten Vorhabens der erforderlichen:
1. Objektplanungsleistungen zum Leistungsbild Ingenieurbauwerk gemäß Teil 3 Abschnitt 3 der HOAI i. V. m. Anlage 12 zur HOAI und
2. die Fachplanungsleistungen zum Leistungsbild Tragwerksplanung gemäß Teil 4 Abschnitt 1 der HOAI i. V. m. Anlage 14 zur HOAI.
Die zu erbringende Leistung umfasst:
1. Den Neubau einer Uferspundwand
2. Die Verlängerung des Dickelsbachkanals
Die Beauftragung der Grundleistungen erfolgt stufenweise nach Leistungsphasen.
Stadt Duisburg - Umweltamt - 31-02 IGA2027 Friedrich-Wilhelm-Str. 96 47051 Duisburg
Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Es werden mit Vertragsabschluss zunächst von der Auftraggeberin nur die in Abschnitt 1 der Projektbeschreibung erläuterten und in den Teilleistungsverzeichnissen aufgeführten Objektplanungs- bzw. Fachplanungsleistungen bis zum Abschluss der Leistungsphase 3 beauftragt (Beauftragungsstufe 1).
>Neubau einer Uferspundwand<
-Leistungsbild Ingenieurbauwerk-
Beauftragungsstufe 2 - Leistungsphasen 4 bis 6 gemäß § 43
Beauftragungsstufe 3 - Leistungsphasen 7 bis 9 gemäß § 43
-Leistungsbild Tragwerksplanung-
Beauftragungsstufe 2 - Leistungsphasen 4 bis 6 gemäß §51 HOAI
Beauftragungsstufe 3 - Leistungsphasen 7 bis 9 gemäß §51 HOAI (Besondere Leistungen
>Verlängerung des Dickelsbachkanals<
-Leistungsbild Ingenieurbauwerk-
Beauftragungsstufe 2 - Leistungsphasen 4 bis 6 gemäß § 43
Beauftragungsstufe 3 - Leistungsphasen 7 bis 9 gemäß § 43
-Leistungsbild Tragwerksplanung-
Beauftragungsstufe 2 - Leistungsphasen 4 bis 6 gemäß §51 HOAI
Beauftragungsstufe 3 - Leistungsphasen 7 bis 9 gemäß §51 HOAI (Besondere Leistungen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Pirlet & Partner Ingenieurgesellschaft mbH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50674
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]8
Internet-Adresse: http://www.pirlet.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS0YRTYW7RZSNA1
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in IV.2.2) genannten Frist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
§ 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist nach § 134 Abs. 1, 2 GWB erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses in Textform informiert hat und seit der
Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind. Gemäß §135 Abs. 2 GWB kann eine Unwirksamkeit eines Vertrages nur
festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.