Vergabe einer Rahmenvereinbarung für Rechtsberatungsleistungen für den Bereich Atomrecht Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-069

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40213
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.wirtschaft.nrw
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YYFYYN7/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YYFYYN7
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Wirtschaft und Finanzen

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Vergabe einer Rahmenvereinbarung für Rechtsberatungsleistungen für den Bereich Atomrecht

Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-069
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
79111000 Rechtsberatung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Gegenstand des Auftrags ist eine Rahmenvereinbarung über Rechtsberatungsleistungen für das Referat "Atomrecht" des Auftraggebers. Die Dienstleistungen bestehen aus Beratungsleistungen zu rechtlichen Fragestellungen in den folgenden deutschen Rechtsgebieten:

- Atom- und Strahlenschutzrecht

Bspw. geht es um die rechtliche Beratung beim Erlass oder der Änderung von Anordnungen und deren Durchsetzung oder um die Prüfung rechtlicher Einzelfragen im Rahmen von Genehmigungsverfahren.

- Angrenzende Rechtsgebiete wie das Verwaltungsverfahrensrecht.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: 420 000.00 EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen Berger Allee 25 40213 Düsseldorf Die Leistungen sind im Regelfall am Kanzleisitz des Auftragnehmers zu erbringen.

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die zu erbringenden Leistungen umfassen:

a) Bearbeitung von ad hoc Anfragen. Gemeint sind eher einfache schriftlich oder fernmündlich gestellte Anfragen des Auftraggebers, die innerhalb einer Bearbeitungszeit von 120 Minuten entweder fernmündlich oder im Wege einer einfachen schriftlichen Stellungnahme beantwortet werden können.

b) Bearbeitung von komplexen Fragestellungen. Gemeint sind schriftlich gestellte Anfragen des Auftraggebers, die nicht innerhalb einer Bearbeitungszeit von 120 Minuten beantwortet werden können. Es geht um Fragestellungen, die zwar komplexer sind, aber in der Regel innerhalb einer Bearbeitungszeit von maximal 3 Tagen bearbeitet werden können und die nicht die Aufarbeitung im Rahmen eines Rechtsgutachtens erfordern.

c) Erstellung von jährlich bis zu zwei einzelfallbezogenen Rechtsgutachten aus den o.g. Rechtsbereichen (max. 50 Seiten pro Rechtsgutachten).

Der Auftrag beginnt am 1. des Monats nach der Erteilung des Zuschlags und endet

spätestens drei Jahre nach Zuschlagserteilung.

Eine optionale Verlängerung des Vertrages durch den Auftraggeber um ein weiteres Jahr ist möglich. Der Auftraggeber (AG) hat dem Auftragnehmer bis spätestens 3 Monate vor Vertragsende anzuzeigen, ob von der Verlängerungsoption Gebrauch gemacht wird. In dem Verlängerungsjahr sind die Leistungsbausteine, wie unter Ziffern II. 1. und III. der Leistungsbeschreibung beschrieben fortzuführen.

Die erbrachten Leistungen oder wesentliche Inhalte dieser Leistungen dürfen nicht -

auch nicht in gekürzter oder in anderer Weise geänderter Form - ohne die Zustimmung des Auftraggebers veröffentlicht oder anderweitig vom Auftragnehmer genutzt werden.

Leistungsabrufe können ausschließlich durch das Referat "Atomrecht" erfolgen.

Die Leistungen sind im Regelfall am Kanzleisitz des Auftragnehmers zu erbringen.

Das Vorgehen bei der Erbringung von Rechtsberatungsleistungen für einfache fernmündliche und schriftliche Rückfragen und einfache schriftliche rechtliche Stellungnahmen (nach Ziffer II.1. a der Leistungsbeschreibung) unterscheidet sich vom Vorgehen beim Abruf von komplexen Fragestellungen nach Ziffer II.1.b) der Leistungsbechreibung und Rechtsgutachten (Ziffer II.1.c) der Leistungsbeschreibung).

Es sind je nach zu erbringender Leistung folgende Schritte maßgeblich:

a) Abruf von einfachen Rechtsberatungsleistungen (ad hoc Anfragen):

1. Der Auftraggeber übermittelt in der Regel telefonisch oder per Mail einen spezifischen, konkreten Beratungsbedarf an den Auftragnehmer.

2. Es erfolgt eine unmittelbare Leistungserbringung.

3. Die Abnahme der erbrachten Leistungen erfolgt durch den Auftraggeber.

4. Die ordnungsgemäße Erbringung der Leistungen ist monatlich vor der Rechnungslegung zu dokumentieren und durch den Auftraggeber schriftlich zu bestätigen.

5. Die Rechnungslegung hat gegenüber dem Auftraggeber quartalsweise zu erfolgen. Dabei sind auch die bestätigten Dokumentationen beizufügen.

Die Beurteilung, ob es sich bei der zu erbringenden Leistung um die Bearbeitung einer innerhalb von 120 Minuten zu klärenden ad hoc Anfrage handelt oder ob es sich um eine komplexe Fragestellung handelt, erfolgt durch den Auftragnehmer. Erfordert eine als ad hoc Anfrage gestellte Anfrage nach Auffassung des Auftragnehmers einen höheren Zeitaufwand, teilt er dies dem Auftraggeber mit. In diesem Fall sind die im Folgenden für komplexe Fragestellungen festgelegten Schritte durchzuführen.

b) und c): Abruf von komplexen Fragestellungen und Rechtsgutachten:

1. Der Auftraggeber übermittelt einen spezifischen Leistungsbedarf für bestimmte Rechtsfragen an den Auftragnehmer. Dabei wird dem Auftragnehmer auch mitgeteilt, welche Qualitätserwartungen und Abnahmekriterien für das Projektvorhaben zugrunde gelegt werden. Auf dieser Grundlage reicht der Auftragnehmer beim Auftraggeber innerhalb von zwei Werktagen ein Angebot mit einer Aufwandsschätzung ein. Diese Aufwandsschätzung bildet die Obergrenze der Vergütung.

2. Das eingereichte Angebot wird durch den Auftraggeber geprüft. Geprüft wird, ob der angebotene Leistungsumfang mit dem Leistungsbedarf konvergiert. Nach positiver Prüfung bildet das eingereichte Angebot die Grundlage für den projektspezifischen Abruf der angebotenen Leistung aus der Rahmenvereinbarung.

3. Die Beauftragung erfolgt durch den Auftraggeber in Textform per E-Mail an den Auftragnehmer.

4. Bei der Abnahme der erbrachten Leistung wird geprüft und festgestellt, ob die Qualitätserwartungen den vorab definierten Abnahmekriterien entsprechen. Die Abnahme ist Voraussetzung dafür, dass die Schlussrechnung gestellt werden kann. Sie erfolgt in Textform per E-Mail durch den Auftraggeber an den Auftragnehmer. Der Schlussrechnung sind Nachweise der Stundenaufwände beizufügen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: 420 000.00 EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/03/2023
Ende: 28/02/2026
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Eine optionale Verlängerung des Vertrages durch den Auftraggeber um ein weiteres Jahr ist möglich. Der Auftraggeber (AG) hat dem Auftragnehmer bis spätestens 3 Monate vor Vertragsende anzuzeigen, ob von der Verlängerungsoption Gebrauch gemacht wird. In dem Verlängerungsjahr sind die Leistungsbausteine, wie unter Ziffern II. 1. und III. der Leistungsbeschreibung beschrieben fortzuführen.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Einzureichende Unterlagen:

- Bankerklärung zum Nachweis der Bonität des Bieters (max. ein Jahr alt) (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen): Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit:

Bankerklärung zum Nachweis der Bonität des Bieters (max. ein Jahr alt).

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Einzureichende Unterlagen:

- Referenzen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Zum Nachweis der beruflichen Leistungsfähigkeit:

Drei Referenzen aus dem Rechtsgebiet des deutschen Atom- und Strahlenschutzrechts, die eine vertiefte Rechtskenntnisse (z.B. Beratung von Behörden oder Betreibern von kerntechnischen Anlagen) belegen (Abrechnungsvolumen für die Anwaltsleistung von mindestens 20.000 EUR netto pro Referenz). Die Nachweise müssen sich auf Beratungen im Rahmen von atomrechtlichen Genehmigungs- oder Aufsichtsverfahren oder im verwaltungsgerichtlichen Verfahren im Atom-

oder Strahlenschutzrecht beziehen.

Die Referenzen müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:

- Referenzen über Leistungen aus separaten Verträgen (keine Einzelabrufe aus Rahmenverträgen) und

- Ausführungszeitraum November 2019 bis zum Ausschreibungsbeginn.

- Angaben zum Inhalt der erbrachten Leistung, des Werts, des Ausführungszeitraums sowie des Empfängers der Dienstleistung unter Angabe eines Ansprechpartners.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:

§ 3 Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)

III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Einzureichende Unterlagen:

- Ausgefüllte Eigenerklärung Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB (Formular 521 EU) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)

- ausgefüllte Eigenerklärung zu EU-Sanktionen (Formular 523 EU) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)

III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 19/12/2022
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 28/02/2023
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 19/12/2022
Ortszeit: 12:00

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
VI.3)Zusätzliche Angaben:

1.) Die Kommunikation iin diesem Verfahren findet ausschließlich über den Kommunikationsraum des Vergabemarktplatz NRW www.evergabe.nrw.de statt

2.) Einzureichende Unterlagen:

- Anforderungen zur Bewertung des Angebotspreises (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen):

a) Fiktiver Gesamtpreis (in Brutto- und Netto) für die feste Vertragslaufzeit von drei Jahren für die unter II.1. dieser Leistungsbeschreibung zu erbringenden Leistungen.

Dabei ist eine durchschnittliche Stundenzahl von 300 Stunden jährlich zugrunde zu legen.

In den Gesamtkosten müssen sämtliche Fremd- und Nebenkosten (z.B. Reisekosten,

Post- und Fernsprechgebühren, Druck- und Versandkosten, Bürokosten, Versicherungsprämien, Verbrauchs- und Arbeitsmittel) enthalten sein.

Die spätere Abrechnung erfolgt auf Basis der tatsächlich angefallenen und abrechenbaren Stunden.

b) Stundensatz

Dem Angebot ist die Angabe der Stundensätze des für den Auftrag eingesetzten Personals beizufügen.

- Anforderungen zur inhaltlichen, qualitativen Bewertung der Angebote (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen):

Für die inhaltliche, qualitative Bewertung des Angebotes ist vom Bieter ein Personaleinsatzkonzept vorzulegen, das auf folgende Punkte eingeht:

a. Namentliche Nennung aller Personen des Projektteams, die die Rechtsberatungsleistungen in den unter Ziffer II.1 der Leistungsbeschreibung genannten zwei Rechtsgebieten erbringen sollen.

Vorzulegen sind aussagekräftige Lebensläufe dieser Personen. Aus ihnen müssen die Qualifikation und eine mindestens dreijährige Berufserfahrung der jeweiligen Personen in den Rechtsgebieten Atom- und Strahlenschutzrecht hervorgehen.

b. Organisation des Projektteams: hierzu gehören insbesondere Aussagen zur Erreichbarkeit der zum Projektteam gehörenden Personen sowie Aussagen zu Vertretungsregelungen bei Abwesenheit und zum Wissenstransfer innerhalb des Teams. Erwartet werden außerdem Aussagen dazu, wie sichergestellt wird, dass die Anfragen zeitnah bzw. innerhalb einer dem jeweiligen Umfang entsprechenden angemessenen Frist bearbeitet werden.

- Ausgefülltes Angebotsschreiben (Formular 324 EU) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)

- Bei Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Ausgefüllte Bewerber- / Bietergemeinschaftserklärung (Formular 531 EU)

- Bei Angebotsabgabe mit Unteraufträgen mit oder ohne Eignungsleihe (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Sollten Sie beabsichtigen, Teile des Auftrages an einen Nachunternehmer zu vergeben, so sind zusätzlich die Erklärungen Unteraufträge/Eignungsleihe (Formular 532

EU) und die Verpflichtungserklärung Nachunternehmer (Formular 533 EU) auszufüllen und mit dem Angebot vorzulegen. Dies ist auch der Fall, wenn Sie beabsichtigen, zum Nachweis Ihrer Eignung in Hinblick auf die wirtschaftliche und finanzielle bzw. technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten von Nachunternehmern in Anspruch zu nehmen.

- Erklärung zur Akzeptanz des Vertragsentwurfs (formlose Eigenerklärung) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Sollte der Vertragsentwurf ausnahmsweise aus berechtigten Gründen nicht akzeptiert werden, können Änderungsvorschläge formuliert werden. Für diese muss eine rechtliche und/oder sachliche Notwendigkeit bestehen, die vom Bieter darzulegen und zu begründen ist. Ein Anspruch auf Umsetzung etwaiger Änderungsvorschläge ist hiermit nicht verbunden.

Bekanntmachungs-ID: CXS7YYFYYN7

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich beim MWIKE NRW zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge bzw. der in den Angebotsunterlagen genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem MWIKE NRW geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2-3 GWB). Teilt das MWIKE NRW dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen. Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gem. § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das MWIKE NRW geschlossen werden; bei Übertragung per Fax oder auf elektronischem Weg beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das MWIKE NRW.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
15/11/2022

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