Einrichtung der Galvanikvorbereitung für das Technische Berufskolleg, Blumenstraße 93, Haus 8B, 42655 Solingen Referenznummer der Bekanntmachung: V22/40/320
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Solingen
NUTS-Code: DEA19 Solingen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 42601
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.solingen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Einrichtung der Galvanikvorbereitung für das Technische Berufskolleg, Blumenstraße 93, Haus 8B, 42655 Solingen
Die Stadt Solingen baut für das Technische Berufskolleg Solingen am Standort Blumenstraße 93, 42655 Solingen in Haus 8C eine neue
Schulgalvanik mit einer Abwasseranlage.
Im Gebäude 8 B soll ein Raum als Vorbereitungsraum
für die Galvanik eingerichtet werden, in diesem Raum
sollen Lehr- und Prüfungsstücke für verschiedene Beschichtungsarten
vorbereitet werden. Es sollen Schleif- und Poliermaschinen
angeschafft werden, die mit einer zu erstellenden
Staubabsauganlage verbunden sind.
Alle Arbeiten finden im Erdgeschoss im Gebäude des Hauses 8B am
Standort Blumenstraße 93 in 42655 Solingen statt. Der Bieter
hat zum Angebot die Zulassung als Fachbetrieb vorzulegen.
Einen Termin für eine Begehung ist über die Vergabestelle
der Stadt Solingen einzuholen.
Die Angebotsgrundlage ist der Aufstellungsplan
Der Bieter hat beim Angebot die Zulassung als Fachbetrieb
nach §19 WHG vorzulegen.
Jeder Anbieter hat bis zu 3 Referenzen vorzulegen.
Die Anlage muss voll funktionsfähig und schlüsselfertig
übergeben werden. Die Anlage ist mit einem CE-Kenn-
zeichen (Konformitätserklärung, Maschinen-
richtlinie) zu erstellen und vorzulegen.
Die Einrichtungsmaßnahme ist abhängig von dem baulichen Rückbau der Altgalvanik. Im Moment ist noch nicht absehbar, wann mit der Auftragsausführung genau begonnen werden kann. Weiterhin wird hier davon ausgegangen, dass die Auftragsabwicklung innerhalb von 20 Arbeitstagen erfolgen kann.
Einrichtung der Galvanikvorbereitung für das Technische Berufskolleg, Blumenstraße 93, Haus 8B, 42655 Solingen
Die Stadt Solingen baut für das Technische Berufskolleg Solingen am Standort Blumenstraße 93, 42655 Solingen in Haus 8C eine neue
Schulgalvanik mit einer Abwasseranlage.
Im Gebäude 8 B soll ein Raum als Vorbereitungsraum
für die Galvanik eingerichtet werden, in diesem Raum
sollen Lehr- und Prüfungsstücke für verschiedene Beschichtungsarten
vorbereitet werden. Es sollen Schleif- und Poliermaschinen
angeschafft werden, die mit einer zu erstellenden
Staubabsauganlage verbunden sind.
Alle Arbeiten finden im Erdgeschoss im Gebäude des Hauses 8B am
Standort Blumenstraße 93 in 42655 Solingen statt. Der Bieter
hat zum Angebot die Zulassung als Fachbetrieb vorzulegen.
Einen Termin für eine Begehung ist über die Vergabestelle
der Stadt Solingen einzuholen.
Die Angebotsgrundlage ist der Aufstellungsplan
Der Bieter hat beim Angebot die Zulassung als Fachbetrieb
nach §19 WHG vorzulegen.
Jeder Anbieter hat bis zu 3 Referenzen vorzulegen.
Die Anlage muss voll funktionsfähig und schlüsselfertig
übergeben werden. Die Anlage ist mit einem CE-Kenn-
zeichen (Konformitätserklärung, Maschinen-
richtlinie) zu erstellen und vorzulegen.
Ausführung in Abstimmung nach Auftragserteilung
fertigzustellen innerhalb von 20 Arbeitstagen (Montag bis Freitag) nach dem vereinbarten Beginn der Ausführung
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Umsätze der letzten 3 Geschäftsjahre,
nachzuweisen durch beigefügten Referenzfragebogen.
Mindestens 3 vergleichbare Referenzen, nicht älter als 5 Jahre - nachzuweisen durch beigefügten Referenzfragebogen.
Eigenerklärung nach § 123 GWB, Eigenerklärung nach § 124 GWB, Erklärung gemäß § 19 MiloG, Eigenerklärung Insolvenz - jeweils nachzuweisen gemäß Kriterienkatalog in den Vergabeunterlagen.
Gemäß VOB/A.
Rechtsform für Bietergemeinschaften: Gesamtschuldnerisch haftend
mit einem verantwortlichen Verteter.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Fristen für den Nachprüfungsantrag:
§ 135 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
Unwirksamkeit
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,
und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
sowie
§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.