Dynamische Fahrgastinformationsanlagen (DFI) für 3 Standorte im Herner Stadtgebiet Referenznummer der Bekanntmachung: n.def.
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Herne
NUTS-Code: DEA55 Herne, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44627
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Dynamische Fahrgastinformationsanlagen (DFI) für 3 Standorte im Herner Stadtgebiet
Lieferung, Montage und Inbetriebnahme von dynamischen Fahrgastinformationsanlagen (DFI) für 3 Standorte im Herner Stadtgebiet
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die Straßenbahn Herne - Castrop-Rauxel GmbH (HCR) betreibt dynamische Fahrgastinformationsanlagen (DFI) an 9 Standorten im Herner Stadtgebiet. Ziel des Projektes ist die Errichtung bzw. Erweiterung von dynamischen Fahrgastinformationsanlagen (DFI) an 3 weiteren Standorten im Herner Stadtgebiet.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Bewerbungsbedingungen gemäß beigefügter Anlage
gem. Anlage
gem. Anlage
gem. Anlage
gem. Anlage
gem. Anlage
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Herne
Postleitzahl: 44627
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.