Wach- und Sicherheitsdienstleistungen für Flüchtlings- und Obdachlosenunterkünfte Referenznummer der Bekanntmachung: VgV-2022-0001_
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Herne
NUTS-Code: DEA55 Herne, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44623
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]9297
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.herne.de
Abschnitt II: Gegenstand
Wach- und Sicherheitsdienstleistungen für Flüchtlings- und Obdachlosenunterkünfte
Die Städte und Gemeinden des Landes Nordrhein-Westfalen sind verpflichtet, die nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz zugewiesenen Personen aufzunehmen und unterzubringen. Zu diesem Zweck betreibt die Stadt Herne die unten aufgeführten Einrichtungen sowie eine Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkunft.
Die Stadt Herne übernimmt die Betreuung von Flüchtlingen und Obdachlosen in den dauerhaften Einrichtungen und Belegwohnungen durch ihre Mitarbeiter/-innen (Betriebs- und Betreuungsleistungen) selbst.
Für die Sicherheit der Mitarbeiter/-innen der Stadt Herne und der Bewohner der Einrichtungen ist zusätzlich der Einsatz eines externen Sicherheitsdienstleisters erforderlich.
Gegenstand der hier ausgeschriebenen Leistungen sind Wach- und Sicherheitsdienste für die folgenden Liegenschaften:
1. Flüchtlingsunterkunft Ackerstraße
2. Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkunft Buschkampstraße
3. Flüchtlingsunterkunft Dorstener Straße
4. Flüchtlingsunterkunft Zechenring
Nur die Flüchtlingsunterkunft "Ackerstraße" verfügt über ein Wachlokal.
Einzelheiten ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung (vgl. Vergabeunterlagen Angebotsphase).
Stadt Herne 44649 Herne
Siehe II.1.4
o. g. Verlängerungsoption
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50825
Land: Deutschland
Internet-Adresse: www.all-service.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPSYD6DEGX
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Weiter wird auf die Rügeobliegenheiten gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 3 GWB und die - gegebenenfalls
verkürzte - Frist des § 134 Abs. 2 GWB hingewiesen.