ABS/NBS Karlsruhe -Basel, Planungsleistungen StA 8, Planung 10714 (B0171400) Referenznummer der Bekanntmachung: TEB-SW2/01/21/10714
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
ABS/NBS Karlsruhe -Basel, Planungsleistungen StA 8, Planung 10714 (B0171400)
ABS/NBS Karlsruhe -Basel, Bundesraumordnungsplan Hochwasserschutz im PfA 8.3 und PfA 8.4
ABS/NBS Karlsruhe-Basel,Bundesraumordnungsplan Hochwasserschutz im PfA 8.3 und PfA 8.4
2014-DE-TM-0094-M
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
ABS/NBS Karlsruhe -Basel, Bundesraumordnungsplan Hochwasserschutz im PfA 8.3 und PfA 8.4
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE12 Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.sweco-gmbh.de/kontakt/?office=Karlsruhe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§168 Abs.2 , S1 GWB)
Die Zuschlagserteilung ist möglich, 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder Email, bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post. (§134 Abs. 2 GWB)
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, das die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw.
- soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind
- Bis zum Ablauf der Teilnahme - bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§160 Abs. 3 S1 Nr. 1-3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen vergangen sind ( §160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die im §135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Planungsleistungen ABS/NBS Karlsruhe -Basel, Streckenabschnitt 8
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.sweco-gmbh.de/kontakt/?office=Karlsruhe
LÄA 146-54 Basierend auf dem 2004 erstellten Gutachten zum Baugrund und zur Hydrologie ging man zu diesem Zeitpunkt aus, dass:
- ein Grundwassertrog (BW-Nr. 65)entlang des Bacjs Fernlache im Bereich der Anschlusstelle Teningen un der L114 genügen
würde
- ein befestigter Wirtschaftsweg (BW-Nr. 496) östlich parallel zur NBS einschließlich Überführung über die Glotter erforderlich
wäre
- eine Erneuerung des bestehenden Durchlasses DN 600 (BW-Nr. 101) unter der BAB für die ENtwässerung der Bahn erfprderlich
wäre
2016, 2020 und 2021 wurden neue hydraulische Untersuchungen im Rahmen der Entwurfsplanung im PfA 8.1 durchgeführt:
- Pos. 3.3 zur ANlage 01.2 der Vertrgasfortschreibung NA 146-13
NA 146-31, 146-36, 146-45
Aufgrund der neuen hydraulischen Berechnungen wird das Trogbauwerk nun auch zum Schutz gegen Hochwasser benötigt.Für die Überführung des Wirtschaftswegs über die Glotter wird als Straßenüberführung notwendig.Im Rahmen der Fortschreibung der Planung der Entwässerungsanlagen entfällt die Reaktivierung des Durchlasses DN 600,was die Beeinträchtigungen durch das Prjekt westlich der Autobahn weiterhin reduziert.Im Rahmen der 2019 durchgeführten Machtbarkeitsstudie der Firma Tilke zur Kartbahn Teningen ergab sich, dass einezusätzliche Stützmauer an dem Wi-Weg entlang der Böschung der K5140 im Bereich des Parkplatz nötig ist.