Sonderprüfung nach § 44 Abs. 1 Satz 2 KWG bei einem Kreditinstitut mit Sitz in Bayern Referenznummer der Bekanntmachung: 2022/0797-000
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53117
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bafin.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sonderprüfung nach § 44 Abs. 1 Satz 2 KWG bei einem Kreditinstitut mit Sitz in Bayern
Sonderprüfung nach § 44 Abs. 1 Satz 2 KWG bei einem Kreditinstitut mit Sitz in Bayern
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Graurheindorfer Straße 108 53117 Bonn
Sonderprüfung nach § 44 Abs. 1 Satz 2 KWG bei einem Kreditinstitut mit Sitz in Bayern
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Bei dem Bieter bzw. einem Mitglied der Bietergemeinschaft muss es sich um:
- eine/n öffentlich bestellte/n Wirtschaftsprüfer/-in oder
- eine durch die Wirtschaftsprüferkammer anerkannte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
handeln, der/die befugt ist, gesetzlich vorgeschriebene Abschlussprüfungen durchzuführen und als solche/r eine Anzeige der Tätigkeit als gesetzlicher Abschlussprüfer bei der Wirtschaftsprüferkammer abgegeben hat.
Der Prüfungsgesellschaft müssen sämtliche gesetzliche Anforderungen (z.B. KWG, HGB) an die Banken und die entsprechenden Rundschreiben und sonstigen Verlautbarungen der BaFin sowie die Vorgaben des IDW bekannt sein.
Das Prüfungsteam insgesamt verfügt über folgende Vorerfahrungen und Qualifikationen (dabei können mehrere Anforderungen durch den gleichen Prüfer bzw. den/die Prüfungsleiter/in erfüllt werden):
- Erfahrung bei der Durchführung von Abschlussprüfungen bei Kreditinstituten oder Sonderprüfungen der ordnungsgemäßen Geschäftsorganisation nach dem KWG bei Kreditinstituten;
- Erfahrung in der Prüfung der Anforderungen an die Geldwäscheprävention nach dem GwG bei Kreditinstituten im Inland oder Finanzdienstleistungsinstituten im Inland;
- Erfahrung in der Prüfung der Einhaltung der geltenden Vorschriften im Bereich der ordnungsgemäßen Geschäftsorganisation gemäß § 25a KWG i.V.m. dem Rundschreiben 10/2021 (BA) vom 16.08.2021, Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk);
- Erfahrung in der Durchführung von Prüfungshandlungen zur Berechnung und Überwachung der Risikotragfähigkeit gemäß MaRisk;
- Erfahrung in der Durchführung von Prüfungshandlungen zur Überprüfung der Ordnungsmäßigkeit der Risikosteuerungs- und Risikocontrollingprozesse;
- Erfahrung in der Prüfung der Anforderungen des BTO 1 der MaRisk an das Kreditgeschäft;
- Erfahrung in der Prüfung der Anforderungen an Auslagerungen gemäß AT 9 MaRisk;
- Erfahrung in der Prüfung der Anforderungen an die Interne Revision gemäß AT 4.4.3 MaRisk und BT 2 MaRisk.
Mindestens drei der eingesetzten Prüfer/innen müssen sog. erfahrene Prüfer/innen sein, durch die mindestens 50% der auftragsbezogenen Arbeitszeit (in Stunden) geleistet werden muss.
Als erfahrene/r Prüfer/in gilt, wer mindestens fünf Jahre Berufserfahrung aufweist und an drei Abschluss-, Geldwäsche- oder Sonderprüfungen bei Kreditinstituten in den letzten fünf Jahren mitgewirkt hat. Für mindestens drei Abschluss-, Geldwäsche- oder Sonderprüfungen bei Kreditinstituten im Zeitraum ab 2017, an denen der erfahrene Prüfer mitgewirkt hat, sind der Name des geprüften Instituts und der Prüfungszeitraum anzugeben und die Prüfungsinhalte und Prüfungsschwerpunkte kurz zu beschreiben.
Der/die für den Auftrag vorgesehene Prüfungsleiter/in muss ein/e erfahrene/r Prüfer/in i.S. der oben genannten Definition sein, über mindestens fünf Jahre Erfahrung bei der Durchführung von Abschlussprüfungen bei Kreditinstituten oder Sonderprüfungen der ordnungsgemäßen Geschäftsorganisation nach dem KWG bei Kreditinstituten verfügen und ist im Vertrag zu benennen.
Mindestens ein/e erfahrene/r Prüfer/in muss über mindestens fünf Jahre Erfahrung in der Prüfung der Anforderungen an die Geldwäscheprävention nach dem GwG bei Kreditinstituten im Inland oder Finanzdienstleistungsinstituten im Inland verfügen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y4G6MWV
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Vergabe öffentlicher Aufträge unterliegt der Nachprüfung durch die Vergabekammer. Ein Antrag auf Nachprüfung nach §§ 155 ff. GWB ist an die Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt zu stellen.
Vergabekammer des Bundes
Villemombler Straße 76
53123 Bonn
Tel.: 0228 / 9499-0
Fax: 0228 / 9499-163
Für Amtshandlungen der Vergabekammer werden Kosten (Gebühren und Auslagen) zur Deckung des Verwaltungsaufwandes erhoben (§ 182 GWB).
Rechtsbehelfsbelehrung:
Rügen der Bieter, in denen diese einen Verstoß gegen die Vorschriften im Vergabeverfahren vortragen, sind ausnahmslos an folgende Adresse zu richten:
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Referat ZII 6 - Zentrale Beschaffung
Graurheindorfer Straße 108
53117 Bonn
oder über den Kommunikationskanal zu dieser Ausschreibung im Deutschen Vergabeportal (DTVP)
oder per E-Mail: [gelöscht]
oder per Fax: 0228/4108-63580
Hilft die BaFin der Rüge nicht ab, wird mit Eingang des entsprechenden Antwortschreibens eine Frist von 15 Kalendertagen in Gang gesetzt (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB), innerhalb derer der Bieter einen etwaigen Nachprüfungsantrage bei der Vergabekammer einreichen kann.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53117
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bafin.de