Kommunales Sprachförderprogramm an Heidelberger Schulen Referenznummer der Bekanntmachung: 40 1-2022
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Heidelberg
NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
Postleitzahl: 69045
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]4/7
Fax: [gelöscht]6
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.heidelberg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Kommunales Sprachförderprogramm an Heidelberger Schulen
Durchführung des Schulprogramms "Kommunale Sprachförderung" an Heidelberger Schulen ab Schuljahr 2023/2024 für 5 Jahre
Heidelberg
Durchführung des Schulprogramms "Kommunale Sprachförderung" an Heidelberger Schulen ab Schuljahr 2023/2024 für 5 Jahre.
Mit dem Angebot der "kommunalen Sprachförderung" sollen die Bildungschancen und damit auch der spätere Bildungserfolg der Kinder und Jugendlichen der Stadt Heidelberg erhöht werden.
Im Hinblick auf wissenschaftliche Erkenntnisse, die belegen, dass sprachliche Bildung besonders wirksam ist, wenn sie früh beginnt, liegt der Fokus der kommunalen Sprachförderung auf einer möglichst frühen Förderung in den Klassenstufen 1 und 2 sowie 3 und 4. Dabei soll das Angebot bei entsprechendem Bedarf grundsätzlich allen 18 öffentlichen Grundschulen, den Grundschulförderklassen und der Grundstufe des SBBZ Lernen offenstehen.
Das Konzept der "kommunalen Sprachförderung" an Heidelberger Schulen fußt dabei im Wesentlichen auf zwei Grundsteinen. Zum einen liegt die Konzeption "Deutsch für den Schulstart" des Instituts für Deutsch als Fremdsprachenphilologie (IDF) den Inhalten der Klassenstufen 1 und 2 zugrunde. Hier wird additiv zum Unterricht gefördert. Zum anderen kommen in den Klassenstufen 3 und 4 unterschiedliche didaktische und inhaltliche Konzepte, wie Lautleseverfahren und Diagnose, robustes Wortschatztraining, Ganzschrifttexte, Aufsatztraining/ Schriftsprache im Rahmen einer in den Unterricht integrierten, sowie additiven Förderung zum Tragen.
Der Betreiber soll das kommunale Sprachförderprogramm nach Maßgaben des Vertrages und dieses Anforderungskatalogs durchführen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Bewerber müssen die für den Auftrag erforderliche Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (Eignung) besitzen.
Diesbezüglich gibt der Bewerber mit Unterzeichnung des Bewerbungsbogens Eigenerklärungen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ab.
Darüber hinaus ist von den Bewerbern eine Eigenerklärung in Hinblick auf die EU-Verordnung über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren abzugeben (Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022).
Dazu ist mit dem beigefügten Formular eine entsprechende Eigenerklärung abzugeben.
Der Bewerber muss die Voraussetzungen für die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe erfüllen (§ 75 SGB VIII), insbesondere auf dem Gebiet der Jugendhilfe tätig sein und gemeinnützige Ziele verfolgen. Mit dem Angebot ist ein Nachweis über die Anerkennung oder ein gleichwertiger Nachweis über die Erfüllung der Voraussetzungen vorzulegen.
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Der Bewerber muss über folgende Mindestbeschäftigtenzahl verfügen: mindestens 35 pädagogische Fachkräfte. Hierzu ist im Bewerbungsbogen eine Eigenerklärung abzugeben.
Darüber hinaus muss der Bewerber über hinreichende Erfahrung mit erfolgreicher Kooperation mit Grundschulen und SBBZ, sowie Projektarbeit mit Schülergruppen und der Erstellung von Termin- und Personalplänen verfügen.
Dazu muss der Bewerber folgende Referenzen vorlegen:
Mindestens fünf Referenzen über vergleichbare Projekte, die in den letzten 4 Jahren durchgeführt oder abgeschlossen wurden. Vergleichbar sind Bildungsprojekte an Grundschulen und SBBZ, die auf Dauer angelegt waren / sind (keine Tagesprojekte oder Projektwochen).
Dabei hat der Bieter im beigefügten Bewerbungsbogen jeweils die Art des Projektes, den Zeitraum der Leistungserbringung und den Auftraggeber zu benennen.
- mindestens 35 pädagogische Fachkräfte
- Mindestens fünf Referenzen über vergleichbare Projekte
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.rp-karlsruhe.de
§ 160 Absatz 3 GWB
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach
§ 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland