Stadt Enger, Entsorgungsdienstleistungen für die Stadt Enger Referenznummer der Bekanntmachung: 60-VgV-O-EN 9/2022 ZV 293/2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Herford
NUTS-Code: DEA43 Herford
Postleitzahl: 32051
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Stadt Enger, Entsorgungsdienstleistungen für die Stadt Enger
Die Gesamtleistung wird in zwei Losen vergeben und besteht im Wesentlichen aus den folgenden Einzelleistungen je Los:
Sammlung/Transport: Restabfall/Bioabfall/Altpapier
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
- Stellung der Behälter für die Sammlung von Restabfall, Bioabfall und PPK (Verteilung im November/Dezember 2023) im Rahmen einer Behältermiete. .Sammlung und Transport von Restabfall:- Leerung der Behälter mit einem Volumen von 60 l, 80 l, 120 l und 240 l sowie 660 l und 1.100 l im zweiwöchentlichen Rhythmus;- Behälter mit einem Volumen von 60 l sind auch vierwöchentlich zu leeren;- Transport der gesammelten Abfälle zu der vom Auftraggeber vorgegebenen Anlieferstelle. Sammlung und Transport von Bioabfall:- Leerung der Behälter mit einem Volumen von 60 l, 80 l, 120 l und 240 l im 14-täglichen Rhythmus;- Transport der gesammelten Abfälle zu der vom Auftraggeber vorgegebenen Anlieferstelle. Sammlung und Transport von Altpapier:– Leerung der Behälter mit einem Volumen von 120 l und 240 l im vierwöchentlichen Rhythmus;– Transport der gesammelten Abfälle zu der vom Auftraggeber vorgegebenen Anlieferstelle;– Transport des gesammelten Altpapiers zu einer geeigneten und genehmigten Anlieferstelle (Umschlaganlage) des Auftragnehmers (inkl. Umschlag und Verwiegung). Hierbei ist ggf. auch eine Teilmenge des PPK für die Dualen Systeme umzuschlagen.– Optional: Führung der Mengenstromnachweise gemäß den Vorgaben des VerpackG..– Durchführung des Behälteränderungsdienstes und der Behälterbestandspflege (inkl. Lieferung zusätzlicher Abfallbehälter während der Vertragslaufzeit).
- zu Ziffer II.2.4): Führung der Mengenstromnachweise gemäß den Vorgaben des VerpackG (Option mit Wertung);
- zu Ziffer II.2.7): Der Vertrag verlängert sich einmalig um ein Jahr (bis zum 31.12.2029), wenn er nicht vom Auftraggeber spätestens bis zum 31.12.2027 gekündigt wird (Verlängerungsoption).
Sammlung/Transport: Sperrmüll, Elektro-Großgeräte
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
- Sammlung von Sperrmüll (inkl. Altholz) mit Anmeldung bei der Stadt Enger;- Sammlung von Elektro-Großgeräten (SG 1und SG 4) und Metallschrott) mit Anmeldung bei der Stadt Enger;- Transport der Fraktionen Sperrmüll (inkl. Altholz) und Elektro-Großgeräten/Metallschrott zu den vom Kreis vorgegebenen Anlieferstellen.
- zu Ziffer II.2.7): Der Vertrag verlängert sich einmalig um ein Jahr (bis zum 31.12.2029), wenn er nicht vom Auftraggeber spätestens bis zum 31.12.2027 gekündigt wird (Verlängerungsoption).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Sammlung/Transport: Restabfall/Bioabfall/Altpapier
Ort: Porta Westfalica
NUTS-Code: DEA46 Minden-Lübbecke
Postleitzahl: 32457
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Sammlung/Transport: Sperrmüll, Elektro-Großgeräte
Ort: Porta Westfalica
NUTS-Code: DEA46 Minden-Lübbecke
Postleitzahl: 32457
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der zuvor benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg zehn Kalendertage vergangen sind.
Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.