Erweiterung der Joseph-Beuys-Gesamtschule Siegburger Straße
Vorinformation
Diese Bekanntmachung dient der Verkürzung der Frist für den Eingang der Angebote
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40227
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.duesseldorf.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erweiterung der Joseph-Beuys-Gesamtschule Siegburger Straße
An dem Schulstandort Siegburger Str. 137-139 / 149 befindet sich die Joseph-Beuys-Gesamtschule (JBG) mit einer Einfach- und einer Dreifachsporthalle. Auf dem benachbarten Grundstück Siegburger Str. 137 befindet sich das Elly-Heuss-Knapp-Berufskolleg (EHKS) in dem Schwarzen Gebäude. Das Weiße Gebäude / H-Gebäude, auf dem Grundstück Siegburger Str. 139, wird bisher und auch in Zukunft von beiden Schulen genutzt. Um den nicht gedeckten und weiter wachsenden Raumbedarf für eine sechszügige Gesamtschule gerecht zu werden, werden zwei Schulhäuser, eine zweifach Sporthalle mit Gymnastik- und Kraftraum und ein Mensagebäude mit Küche als multifunktionaler Bau mit Veranstaltungstechnik auf dem Schulgrundstück errichtet. Eine temporäre Nutzung der Mensa für Veranstaltungen etc. steht auch der EHKS / Berufsschule zur Verfügung. Zur Schaffung der erforderlichen Bauflächen müssen nach das Mehrzweckgebäude, eine 2-zügige Kindertagesstätte und eine 1-fach Sporthalle abgerissen werden.
Düsseldorf, Siegburger Straße 149
Im Zuge der o.g. Erweiterung einer Gesamtschule werden voraussichtlich die nachfolgenden Gewerke zu vergeben sein:
45223220-4 Rohbauarbeiten
45443000-4 Fassadenarbeiten
45221250-9 Tiefbauarbeiten, außer Tunneln, Schächten und Unterführungen
44212310-5 Gerüste
45261410-1 Dachabdichtungs- und -dämmarbeiten
45443000-4 Fassadenarbeiten
44221200-7 Türen
44221100-6 Fenster
45410000-4 Putzarbeiten
44221200-7 Gipskartonarbeiten
45232460-4 Sanitäre Anlagen
45315000-8 Heizungs- und sonstige Elektroinstallationen in Gebäuden
45331210-1 Installation von Lüftungsanlagen
45320000-6 Abdichtungs- und Dämmarbeiten
45311000-0 Installation von Elektroanlagen
31527200-8 Außenbeleuchtungen
45314000-1 Installation von Fernmeldeanlagen
45111100-9 Abbrucharbeiten
45262670-8 Metallbauarbeiten
45262320-0 Estricharbeiten
44111700-8 Fliesen
45432130-4 Bodenbelagsarbeiten
45442100-8 Anstricharbeiten
45421000-4 Bautischlerarbeiten
45421000-4 Bautischler-Einbauarbeiten
90910000-9 Reinigungsdienste
45321000-3 Wärmedämmarbeiten
45233292-2 Installation von Sicherheitseinrichtungen
45313100-5 Installation von Aufzügen
71356400-2 Technische Planungsleistungen
45112710-5 Landschaftsgärtnerische Bauleistungen für Grünanlagen
45311000-0 Installation von Elektroanlagen
45311100-1 Installation von elektrischen Kabeln (Medienversorgungsanlage)
39180000-7 Labormöbel (Fachklassen)
Die ersten Maßnahmen werden voraussichtlich im Juli 2023 gestartet werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Köln
Land: Deutschland
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage ab Kenntnis des Verstoßes, der zur Unwirksamkeit des Vertrages führt, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss oder im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungs-verfahrens unzulässig, soweit
- der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.