Holzrückarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: 89/2022
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Villingen-Schwenningen
NUTS-Code: DE136 Schwarzwald-Baar-Kreis
Postleitzahl: 78054
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.villingen-schwenningen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Holzrückarbeiten
Holzrückarbeiten
Gemarkung Villingen-Schwenningen und Unterkirnach
Im Ausführungszeitraum der ausgeschriebenen
Rahmenvereinbarung sind im Zuständigkeitsbereich des
Forstbetriebs der Stadt Villingen-Schwenningen auf Einzelabruf
voraussichtlich insgesamt ca. 44.000 Festmeter
(durchschnittlich ca. 13.600 Festmeter/Jahr) an Holzbringung
(Rücken des Holzes durch Transport vom Ort der Fällung bzw.
Aufarbeitung zur Waldstraße) durchzuführen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1) Nachweis der Eintragung im Berufs- oder Handelsregister
des Sitzes oder Wohnsitzes nach Maßgabe der
Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bieter ansässig ist
(Bescheinigung der zuständigen Stelle);
2) Nachweis des Nichtvorliegens der Ausschlussgründe gem. §
123 und § 124 GWB, insbesondere dass:
2.1) keine rechtkräftige Verurteilung oder Festsetzung eine
Geldbuße im Sinne des § 123 Absatz 1 Nr. 1 bis Nr.10 GWB
vorliegen, welche dem Unternehmen zuzurechnen sind;
2.2) das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von
Steuern, Abgaben und Beiträgen zurSozialversicherung
nachgekommen ist;
2.3) über das Vermögen ein Insolvenzverfahren oder
vergleichbar gesetzliches Verfahren weder beantragt
nocheröffnet wurde und das Unternehmen sich nicht in
Liquidation befindet;
2.4) keine schweren Verfehlungen begangen wurden, welche
die Zuverlässigkeit in Frage stellen, insbesonderein den letzten
2 Jahren nicht mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten
oder einer Geldstrafe von mehrals 90 Tagessätzen oder einer
Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] EUR belegt worden sind;
2.5) im Angebot vorsätzlich keine unzutreffenden Erklärungen
in Bezug auf Fachkunde, Leistungsfähigkeit undZuverlässigkeit
abgegeben wurden;
2.6) eine erforderliche Anmeldung bei Berufsgenossenschaft
(Bescheinigung des zuständigenVersicherungsträgers, bei
ausländischen Bietern Bescheinigung des für ihn zuständigen
Versicherungsträgers) erfolgt ist.
Werden die Kapazitäten anderer Unternehmen gem. § 47 VgV
in Anspruch genommen ("Eignungsleihe") so muss die
Nachweisführung auch für diese Unternehmen erfolgen.
Zur Nachweisführung siehe VI.3 "Zusätzliche Angaben".
Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Haftungssumme von
kumulativ mindestens 5 Mio EUR für Personenschäden, mind.
1
Mio EUR für Sachschäden und mind. 1 Mio EUR für
Vermögensschäden (insges. 7 Mio EUR) pro Schadensfall.
Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Haftungssumme von
kumulativ mindestens 5 Mio EUR für Personenschäden, mind.
1
Mio EUR für Sachschäden und mind. 1 Mio EUR für
Vermögensschäden (insges. 7 Mio EUR) pro Schadensfall.
) Angabe von mindestens einer in den letzten drei
Geschäftsjahren erbrachten vergleichbaren Leistungen mit
einem Maschinenstundeneinsatz von insgesamt mindestens
1.500 Stunden wie folgt:
- Angabe des Auftraggebers mit Ansprechpartner
- Bezeichnung der Leistung /Ort der Leistungserbringung
- Zeitraum der Leistungserbringung
- kurze Beschreibung der Auftragsbedingungen (Bodenart,
Hanglage, Baumbestand (Alter/Arten))
- erbrachter Maschinenstundeneinsatz
2) Nachweis, dass der Bieter für die Auftragsausführung in
ausreichendem Maße über Ausbildungsgänge oder
Berufserfahrung und Maschinenführerstunden qualifiziertes
Personal verfügt durch Angabe der für die Leistungserbringung
vorgesehenen Mitarbeiter wie folgt:
- Name
- Angabe ihrer Tätigkeit im Betrieb (Funktion)
- berufliche Qualifikationen ( z.B. Maschinenführer-/Forstwirt-
Ausbildung, Grundlehrgang für Motorsägeneinsatz,
Berufserfahrung/-jahre)
- Maschineneinsatzstunden auf Forstspezialmaschinen (jeweils
mind. 500 Stunden/Jahr in den letzten 3 Jahren bei
Maschinenführer)
3) Ein vom PEFC Deutschland e.V. anerkanntes
Forstunternehmer-Zertifikat bzw. ein vergleichbarer Nachweis,
der vom PEFC Deutschland e.V. anerkannt ist oder eine
verbindliche Eigenerklärung zur rechtzeitigen Beibringung im
Auftragsfall
4) Ausstattung mit einem Sechs-Rad-Forstspezialschlepper mit
Doppeltrommelseilwinde und Rückekran mit einem
Einsatzgewicht von weniger als
15,2 Tonnen und Mindestbreite der Bereifung 700 mm oder
Eigenerklärung, dass im Auftragsfall rechtzeitig zum
Vertragsbeginn die zur vertragsgemäßen Ausführung
erforderliche Ausstattung mit einem
6Rad-Forstspezialschlepper sicherstellen
wird. Ein geeigneter schriftlicher Nachweis (Kaufvertrag,
Verpflichtungserklärungen oder vergleichbar) über die
rechtzeitige Sicherstellung ist bis spätestens zum 1.2.2022
beim Auftraggeber vorzulegen.
Erklärung des Bieters bzw. des Bevollmächtigten der
Bietergemeinschaft zur Inanspruchnahme von Kapazitäten
anderer Unternehmen gem. § 47 VgV und zum Einsatz von
Nach- bzw. Subunternehmen sowie Nachweis, dass ihm die für
den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung
stehen werden.
Zur Nachweisführung siehe VI.3 "Zusätzliche Angaben"
1) Angabe von mindestens einer in den letzten drei
Geschäftsjahren erbrachten vergleichbaren Leistungen mit
einem Maschinenstundeneinsatz von insgesamt mindestens
1.500 Stunden
2) Sechs-Rad-Forstspezialschlepper mit
Doppeltrommelseilwinde und Rückekran mit einem
Einsatzgewicht von weniger als
15,2 Tonnen und Mindestbreite der Bereifung 700 mm
1.) Die Leistungen fallen unter den Geltungsbereich des
"Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in
Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz -
LTMG)". Bieter und deren Nachunternehmer haben die
Einhaltung der sich aus diesem Gesetz ergebenden
Verpflichtungen durch Eigenerklärungen zu bestätigen;
2.) Auftragnehmer haben bei der Ausführung die in der
Unfallverhütungsvorschrift "Allgemeine Vorschriften für
Sicherheit und Gesundheitsschutz" der Unfallkasse Baden-
Württemberg (UKBW) bzw. der jeweiligen
Berufsgenossenschaft näher bezeichneten Vorschriften und
Regeln zu beachten. Bieter und deren Nachunternehmer
haben
mit Angebotsabgabe die Einhaltung der sich aus diesem
Vorschriften ergebenden Verpflichtungen durch
Eigenerklärungen zu bestätigen.
3.) Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag
vergeben wird: Gesamtschuldnerisch haftend mit Bestellung
eines Alleinvertretungsberechtigten.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
a) durch Eintragung in ein amtliches Verzeichnis oder
Zertifizierung im Sinne von § 48 Abs. 8 VgV (Präqualifikation)
oder
b) als vorläufiger Nachweis durch Eigenerklärungen gem.
Formblatt "Komm EU (D) EigE (Eigenerklärung zur Eignung)".
Bieter, deren Angebote in die engere Wahl kommen, haben
diese auf Verlangen durchentsprechende Bescheinigungen der
zuständigen Stellen zu bestätigen oder
c) als vorläufiger Nachweis durch Abgabe einer "Einheitliche
Europäische Eigenerklärung (EEE)" i.S.v. § 50VgV. Bieter,
deren Angebote in die engere Wahl kommen, haben diese auf
Verlangen durch entsprechendeBescheinigungen der
zuständigen Stellen zu bestätigen.
2) Sind Nachweise oder Bescheinigungen gefordert, genügt
zunächst grundsätzlich die Einreichung gutlesbarer Kopien.
Auf
Verlangen sind Originale bzw. beglaubigte Abschriften
vorzulegen.
3) zu einer freiwilligen Registrierung und Informationen über
beantragte Auskünfte und sonstige Informationendes
Auftraggebers wird Folgendes erläutert:
Die Vergabeunterlagen stehen unter der bei Ziffer I.3)
aufgeführten URL für einen uneingeschränkten
undvollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung.
Der Auftraggeber verwendet für die Informationsübermittlung i.
S. v. § 9 VgV die genannteVeröffentlichungsplattform
("vergabe24.de"), welche über den unter Ziffer I.3 genannten
Zugang jederzeituneingeschränkt, gebührenfrei und vollständig
zugänglich ist. Hierzu gehört insbesondere auch die
Information
über Bieterfragen und deren Beantwortung durch die
vergebende Stelle und ggf. sonstiger für dasVergabeverfahren
möglicherweise zusätzlicher relevanter Informationen.
Bieter, welche sich beim Bezug der Vergabeunterlagen
freiwillig
registrieren, werden über entsprechendeInformationen des
Auftraggebers aktiv informiert. Interessierten Bietern, welche
keine freiwilligeRegistrierung durchführen, sind gehalten sich
selbständig regelmäßig darüber zu informieren, ob
zusätzlicheverfahrensrelevante Informationen zur Verfügung
stehen.
Eine Registrierung ist erforderlich, um Bieterfragen an die unter
Ziff. I.1) genannte Stelle zu übersenden und für die
elektronische Einreichung von Angeboten oder
Teilnahmeanträgen. Die Registrierung umfasst die eindeutige
Unternehmensbezeichnung sowie eine elektronische Adresse.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Sofern ein am Auftrag interessierter Wirtschaftsteilnehmer
durch Nichtbeachtung der Vergabevorschriften eine Verletzung
seiner Rechten geltend machen will, ist ein
Nachprüfungsantrag
nur zulässig wenn:
1.) Gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB der erkannte Verstoß gegen
Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen
gegenüber dem Auftraggeber (Vergabestelle) gerügt wird;
2.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
Bekanntmachung erkennbar sind, gem. § 160 Abs.3 Nr. 2
GWB
spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber (Vergabestelle) gerügt sind;
3.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, gem. § 160 Abs.3 Nr. 3
GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
(Vergabestelle) gerügt sind;
4.) Nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers der Rüge
nicht abhelfen zu wollen nicht innerhalb von 15 Kalendertagen
ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer gestellt
wird gem. § 160 Abs.3 Nr. 4 GWB.
Gem. § 134 GWB werden Bieter, deren Angebote nicht
berücksichtigt werden sollen und Bewerber, diekeine
Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung erhalten
haben, in Textform über die beabsichtigte anderweitige
Angebotsannahme informiert. Ein Vertrag darf erst 15
Kalendertage nach Absendung dieser Information geschlossen
werden. Wird diese Information auf elektronischen Weg oder
per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage.
Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information
durch den Auftraggeber. Auf den Tag des Zuganges beim
Bieter oder Bewerber kommt es nicht an.