Modernisierung Backup- und Archivsystem
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Emmendingen
NUTS-Code: DE133 Emmendingen
Postleitzahl: 79312
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]3
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.abrechnungszentrum-emmendingen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Modernisierung Backup- und Archivsystem
Ablösung und Erweiterung der bestehenden zentralen Archiv- und Backup-Systeme auf NetApp Basis, Aufnahme der neuen Hard- und Softwarekomponenten in den bestehenden Wartungsvertrag, Installation, Verkabelung und Inbetriebnahme der Systeme.
79312 Emmendingen
Die Ausschreibung umfasst die Lieferung von Hard- und Software, die Wartung der Hard- und Software sowie der Abschluss eines Dienstleistungskontingents für die Inbetriebnahme der Systeme.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Eigenerklärung jedes Bieters und jedes Mitglieds einer Bietergemeinschaft, dass kein Ausschlussgrund gemäß der §§ 123 und 124 GWB vorliegt. Ein entsprechendes Formular liegt den Ausschreibungsunterlagen bei.
2. Umsatz der letzten 3 Geschäftsjahre, der sich auf vergleichbare Projekte bezieht.
3. Angabe der Anzahl der Standorte bzw. Niederlassungen in Deutschland.
1. Mindestens 2 Referenzen, die mit dem Gegenstand der Vergabe hinsichtlich Liefergegenstand und Lieferumfang vergleichbar sind, mit Angabe des Leistungsgegenstandes, Firmenname und Adresse des Referenzgebers.
2. Der Bieter muss einen Nachweis über die Einhaltung von Qualitätsstandards liefern. Im Falle einer Zertifizierung des Bieters oder der betroffenen Unternehmensbereiche des Bieters nach DIN EN ISO 9001 kann diese Darstellung durch Vorlage einer Kopie des Zertifikats ersetzt werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland
Auf die Bestimmungen des § 160 Abs. 3 GWB wird insgesamt verwiesen. Insbesondere wird darüber belehrt, dass ein Antrag auf Nachprüfung gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB unzulässig ist, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.