Neubau einer Veterinärstation als Grenzkontrollstelle (GKS) am Flughafen Köln/Bonn: Objektplanung, Tragwerksplanung, Bauphysik und Technische Gebäudeausrüstung
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 51147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.koeln-bonn-airport.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau einer Veterinärstation als Grenzkontrollstelle (GKS) am Flughafen Köln/Bonn: Objektplanung, Tragwerksplanung, Bauphysik und Technische Gebäudeausrüstung
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Generalplanung der Leistungen Objekt- und Tragwerksplanung, Bauphysik und Technische Ausrüstung zur Errichtung des Neubaus einer Veterinärstation als Grenzkontrollstelle.
Als Teil der Nachhaltigkeitsstrategie sollen Neubauten zu einem CO2- und ressourcenminimierten Flughafen Köln Bonn beitragen. Es wird eine besonders nachhaltige und energieoptimierte Bauweise unter Einbeziehung von Low-Tech-Konzepten angestrebt. Dabei wird eine hochwertige, moderne Architektur erwartet, die den Ansprüchen an die Funktionalität, den Nutzerkomfort und der Wirtschaftlichkeit gerecht wird.
Die Veterinärstation/Grenzkontrollstelle muss im Betrieb auf der Luftseite, d.h. auf dem sicherheitsüberwachten Betriebsgelände des Flughafens Köln/Bonn angeordnet werden. Während der Bauphase ist eine temporäre Verlegung der Luftsicherheitslinie geplant, sodass die Baustelle außerhalb des Betriebsgeländes läge, um die Baustellenlogistik zu erleichtern.
Die Veterinärstation ist eine Grenzkontrollstelle (GKS), in der durch das Sachgebiet Grenzkontrollstelle des Umwelt- und Verbraucherschutzamt, Lebensmittelüberwachung und Veterinärdienste der Stadt Köln Tiere und Produkte tierischen Ursprungs, aber auch Lebensmittel pflanzlicher Herkunft vor der Einfuhr in die EU untersucht werden, um die Einschleppung von Tierseuchen oder Gefahren für den Verbraucher zu verhindern. Bei dem Neubau handelt es sich also um ein Warenuntersuchungs- und Verwaltungsgebäude. Die Warenuntersuchungsräume sind vergleichbar mit Laborräumen, jedoch mit geringeren Anforderungen an Raumlufttechnik, Sicherheit, etc.
Die Waren werden getrennt nach Art (Tiere, Food, Non-Food, Pflanzen) an die jeweilige Anlieferungsstelle geliefert. Dort werden sie von Veterinären der Stadt Köln entgegengenommen und in den angrenzenden Warenuntersuchungsräumen untersucht. Nach der Untersuchung werden die Waren entweder frei gegeben oder in amtliche Verwahrung genommen und in angrenzenden Lager-räumen entsprechend ihrer Lagerbedingungen aufbewahrt bis die endgültige Entscheidung getroffen werden kann (Freigabe, RTO, Vernichtung). Die einzelnen Bereiche müssen über Schleusen mit integrierten WC und Umkleidemöglichkeit für eine Person räumlich und hygienisch voneinander getrennt sein. Die Bearbeitung der Formalien erfolgt in dem Büro-/Verwaltungsbereich.
Gemäß Raumprogramm handelt es sich um ca. 1.860 m² Nutzfläche, davon ca. 800 m² Verwaltungsbereich, ca. 630 m² Untersuchungsbereich mit zugehörigen Neben-räumen und ca. 430 m² Verkehrs- und Technikflächen. Es ist von einer BGF von ca. 2.240 m² auszugehen.
Die Fertigstellung der Veterinärstation/Grenzkontrollstelle sollte Ende 2025 erfolgen.
Im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs werden bis zu fünf Planungsbüros ermittelt, die im Anschluss am Vergabeverfahren teilnehmen werden.
Um sich für die Teilnahme am Vergabeverfahren zu qualifizieren, muss der jeweilige Bewerber die Eignungskriterien erfüllen.
Aus den 3 geforderten Referenzprojekten soll hervorgehen, dass der Bewerber über eine besondere Kompetenz bei der Planung von komplexen Gebäuden mit hohen gestalterischen, technischen und ökologischen Anforderungen verfügt.
Wertungskriteriien der Referenzen sind (gem. Anlage 1.7 zu den Vergabeunterlagen):
- Art der Nutzung
- Bauvolumen
- Projektgröße
- Schwierigkeitsgrad
- Erbrachte Leistungsphasen
- Energiestandard
- Nachhaltigkeitszertifizierte Referenzen
- Nachhaltigkeitsstandard
Anhand der Eignungskriterien und der Summe der Wertungskriterien für die Referenzen wird die Zulassung zur weiteren Verfahrensteilnahme bewertet. Die 5 Bewerber, die der geforderten Eignung entsprechen und die höchste Punktzahl in der o.g. Bewertung erreichen, werden zur Abgabe eines indikativen Angebots inkl. Lösungsansatz aufgefordert. Bei Punktgleichstand wird die Teilnahme per Losverfahrens entschieden.
Im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs ist zunächst der Bewerbungsbogen nebst den geforderten Nachweisen bis zum unter Ziffer IV.2.2) dieser Bekanntmachung genannten Termin über die Vergabeplattform einzureichen.
Es werden dann bis zu fünf Planungsbüros ermittelt, die im Anschluss am Vergabeverfahren teilnehmen werden. Die ausgewählten Planungsbüros erarbeiten einen Lösungsvorschlag sowie ein indikatives Angebot und reichen beides gemäß dem dann in der Aufforderung zur Angebotsabgabe genannten Termin über die Vergabeplattform ein.
Jeder der 5 aufgeforderten Bewerber, von dem ein vollständiges Angebot bei der FKB eingeht, erhält eine Aufwandsentschädigung von insgesamt netto 15.000,- €.
Im darauffolgenden Verhandlungsgespräch stellen die Bieter ihr Angebot mit dem Lösungsvorschlag sowie ihre Büros einer Fachkommission vor. Die Fachkommission bewertet den Lösungsvorschlag.
Nach der Auswertung der indikativen Angebote werden die drei bestplatzierten Bieter zur Abgabe eines finalen Angebotes aufgefordert; bei Punktgleichstand wird per Losverfahren entschieden. Die FKB behält sich vor, auf ein indikatives Angebot sofort den Zuschlag zu erteilen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
a) Eigenerklärungen zum Nichtvorliegen von fakultativen Ausschlussgründen nach § 124 Abs. 1 GWB;
b) Aktueller Auszug aus dem Handelsregister (max. 6 Monate alt, maßgebend ist der Schlusstermin für die Teilnahmeanträge);
c) Nachweis einer aktuellen Berufshaftpflichtversicherung mit 5,0 Mio. Deckungssumme jeweils für Personenschäden und Sach- und Vermögensschäden;
d) Eigenerklärung zur positiven Zuverlässigkeitsüberprüfung nach § 7 LuftSiG.
a) Erklärung über den Umsatz des Bewerbers, der auf Leistungen entfällt, die mit den vorliegend ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind, unter Angabe des Eigenleistungsanteils, aufgeteilt für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
zu a) Dabei muss der Mindestumsatz pro Jahr 1,5 Mio. EUR über die letzten 3 Jahre (netto, als Summe der Bewerbergemeinschaft) betragen, bezogen auf die hier ausgeschriebene Leistung.
a) Darstellung der Geschäftsbereiche des Unternehmens (Bewerbers) samt Vorlage eines Organigramms (Gliederungsplans) des Unternehmens (Bewerbers) insbesondere für die Zuständigkeiten, in die die hier ausgeschriebenen Leistungen fallen;
b) Benennung der Anzahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten festangestellten Arbeitskräfte (für jedes Geschäftsjahr getrennt), gegliedert nach Berufsgruppen sowie nach Anzahl, welche im bewerbungsspezifischen Bereich tätig sind, in den die Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen fällt.
c) Eigenerklärung zur Projektsprache, zu den in Nordrhein-Westfalen geltenden Baurechtsnormen sowie zur Berufserfahrung der Projektleiter/in;
d) Es ist der Nachweis von 3 Referenzprojekten gefordert, die Referenzangaben werden nach den Kriterien der Bewertungsmatrix ausgewertet (vgl. Ziffer II. 2.9 der Bekanntmachung). Die Referenzen sind anhand der Formblätter des Bewerbungsbogens und durch die entsprechenden Zertifikate nachzuweisen. Bei Bewerbergemeinschaften sind die Referenzkriterien insgesamt nachzuweisen, d.h. der Referenznachweis ist nicht von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft einzeln zu führen.
zu b) Die Anzahl der fest angestellten Mitarbeiter als Dipl.-Ing., Master oder gleichwertig im bewerbungsspezifischen Bereich muss mindestens 5 Mitarbeiter als Summe der Bewerbergemeinschaft betragen.
zu c) Eigenerklärung:
- dass die Projektsprache Deutsch ist und mindestens zwei Ansprechpartner die Sprache Deutsch in Wort und Schrift beherrschen;
- sich mit den in Nordrhein-Westfalen geltenden Baurechtsnormen auszukennen und wissen diese anzuwenden;
- dass der/die Projektleiter/in über min. 10 Jahre Berufserfahrung in Projekten ähnlicher Größe und Komplexität verfügt.
zu d) Referenzen, folgende Anforderungen müssen die Referenzenprojekte erfüllen:
- Angaben von realisierten Referenzen aus den vor der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung vergangenen 8 Jahren, bei denen in Art und Umfang mit der vorliegend ausgeschriebenen Leistung (vgl. Ziffer II.1.4 und II.2.4 der Bekanntmachung) vergleichbare Leistungen durchgeführt wurden;
- Mindestens eine Referenz für ein Labor- oder Institutsgebäude;
- Mindestens eine Referenz aus dem Leistungsbereich Objektplanung Gebäude, in dem besonders nachhaltig geplant und gebaut wurde. Dies kann z.B. durch eine Zertifizierung nachgewiesen werden;
- Mindestens eine Referenz aus dem Leistungsbereich Technische Gebäudeausrüstung, in dem besonders nachhaltig geplant und gebaut wurde. Dies kann z.B. durch eine Zertifizierung nachgewiesen werden.
- Eine Referenz soll eine ähnliche Komplexität hinsichtlich der technischen und strukturellen Anforderungen aufweisen.
Erfüllen die Referenzangaben die genannten Mindestanforderungen nicht, führt dies zum Ausschluss aus dem Verfahren.
Gemäß Verdingungsunterlagen
Bewerber-/Bietergemeinschaften sind zugelassen. Es ist aufzuzeigen, wer an der Bewerber-/Bietergemeinschaft beteiligt ist. Dem Auftraggeber ist ein bevollmächtigter Vertreter aus der Bewerber-/Bietergemeinschaft zu benennen. Die Übernahme der gesamtschuldnerischen Haftung ist durch jedes Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft zu erklären. Im Angebot ist detailliert die aufgabenspezifische Aufteilung der Leistungserbringung darzulegen. Geforderte Nachweise sind von jedem Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft zu erbringen. Eine Nichtvorlage/Nichtabgabe oder unvollständige Abgabe der vor genannten Erklärungen mit dem Angebot führt für die Bewerber-/Bietergemeinschaft automatisch zum Ausschluss vom weiteren Verfahren.
Zugelassen sind Bewerber, die nach den Gesetzen der Länder berechtigt sind, die Berufsbezeichnung „Beratender Ingenieur“ oder „Ingenieur“ zu tragen und nach der EG-Richtlinie über eine allgemeine Regelung zur Anerkennung der Hochschuldiplome (EG-Berufsanerkennungsrichtlinie 2005/36/EG) in der Bundesrepublik Deutschland als „Beratender Ingenieur“ oder „Ingenieur“ tätig zu werden.
Bei juristischen Personen müssen mindestens einer der Gesellschafter und der verantwortliche Projektleiter die an natürliche Personen gestellten Anforderungen erfüllen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Teilnahmeantrag / das Angebot ist ausschließlich digital über www.subreport.de abzugeben. Weitere Informationen rund um die elektronische Vergabe erhalten Sie unter www.subreport.de oder direkt bei subreport Verlag Schawe GmbH, Buchforststr. 1-15, 51101 Köln, Tel.: 02 21/9 85 78-0, Fax: 02 21/9 8578-66, E-Mail: [gelöscht]. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt dieser EU-weiten Veröffentlichung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig, verändert oder mit weiteren Angaben wiedergegeben wird.
Es darf nur ein Angebot abgegeben werden, an dem ein Bieter entweder in einer Bietergemeinschaft beteiligt ist oder das ein Bieter alleine abgibt. Falls Angebote mit Mehrfachbeteiligungen eingehen, werden alle Angebote vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.