Anmietung Drucksystem für die Hausdruckerei Referenznummer der Bekanntmachung: 13/11-0211.6
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Tübingen
NUTS-Code: DE142 Tübingen, Landkreis
Postleitzahl: 72072
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpt/
Abschnitt II: Gegenstand
Anmietung Drucksystem für die Hausdruckerei
Das Regierungspräsidium Tübingen beabsichtigt die Anmietung, Lieferung, Aufstellung und Vollwartung sowie die Abholung nach Vertragsende einer digitalen 4 Farben Druckmaschine für die Hausdruckerei zu vergeben.
Regierungspräsidium Tübingen Konrad-Adenauer-Str. 20 72072 Tübingen
Anmietung, Lieferung, Aufstellung und Vollwartung sowie die Abholung nach Vertragsende einer digitalen 4 Farben Druckmaschine für die Hausdruckerei des Regierungspräsidiums Tübingen.
Die Vertragslaufzeit verlängert sich um weitere 12 Monate, wenn der Auftraggeber dies dem Auftragnehmer bis spätestens 3 Monate vor Vertragsablauf mitteilt. Auf jeden Fall endet der Vertrag nach 72 Monaten nach Herstellung der Funktionsfähigkeit der Anlage ohne besondere Kündigung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Abgabe eines Angebotes ist gem. der o. g. Ziff. I.3) elektronisch einzureichen. Dabei ist die Textform ausreichend (§ 126b BGB).
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
Die Eignung ist für jeden Bieter sowie jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert schriftlich nachzuweisen:
- Referenzliste: in den vergangenen drei Geschäftsjahren, zzgl. des laufenden Geschäftsjahres, wurde ein Vertrag über die Anmietung, Lieferung und Wartung eines vergleichbaren Drucksystems mit einem öffentlichen Auftraggeber geschlossen. Für die Eignung ist mindestens 1 vergleichbarer Auftrag vorzuweisen,
- Bieterfragebogen,
- Nachweis der erforderlichen Eignung anhand einer Eigenerklärung (§§ 123, 124 GWB, Terrorliste, § 19 MiLoG, § 4 Landesdatenschutzgesetz Baden-Württemberg, Umgang zum Datenschutz),
- Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt nach dem Landestariftreue- und Mindestlohngesetz - LTMG,
- Eigenerklärung Russlandsanktionen
Alle Details und Nachweise sind auch in den Vergabeunterlagen genannt.
Der Auftraggeber wird von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter vor Zuschlagserteilung einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister gem. § 6 Abs. 1 WRegG anfordern.
Eine Erklärung mit dem Bieterfragebogen zur Höhe des Umsatzes des Unternehmens in den letzten 3 Geschäftsjahren (bei jüngeren Unternehmen: Angaben soweit möglich) sowie zum Anteil auf die Leistung der ausgeschriebenen Art.
Alle Details und Nachweise sind auch in den Vergabeunterlagen genannt.
Eine Erklärung mit dem Bieterfragebogen zu den Standorten, Geschäftsfelder, prozentualer Verteilung der Aufträge (öffentliche sowie private Auftraggeber), Beteiligungen sowie zur Anzahl der Mitarbeiter.
Alle Details und Nachweise sind auch in den Vergabeunterlagen genannt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zur Abgabe eines Angebotes sind zwingend die Formblätter zu verwenden, die vom Auftraggeber gestellt werden. Diese können über den Download (vgl. I.3) abgerufen werden. Bieterfragen können nur nach vorheriger Registrierung und Freischaltung über den Vergabemarktplatz Baden-Württemberg (https://ausschreibungen.landbw.de) gestellt werden und werden nur über diesen beantwortet. Bieterfragen, die nach dem 22.12.2022 eingehen, können nicht mehr beantwortet werden.
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass interessierte Unternehmen im Falle von Bieterfragen und/oder notwendigen Änderungen an den Vergabeunterlagen nur informiert werden können, wenn sie sich freiwillig registriert haben. Interessierte Bieter werden daher gebeten, sich freiwillig auf dem Vergabemarktplatz Baden-Württemberg zu registrieren und für den Projektraum des Vergabeverfahrens freischalten zu lassen.
Soweit eine freiwillige Registrierung und Freischaltung nicht erfolgen, können keine zusätzlichen Informationen übermittelt werden. Nicht registrierte Bieter sind selber dafür verantwortlich, auf der
Vergabeplattform regelmäßig zu prüfen, ob neue Nachrichten vorliegen. Das Risiko der vollständigen und lesbaren Übermittlung des Auskunftsersuchens trägt der anfragende Bewerber.
Die Angebote sind fristgerecht (vgl. Ziffer IV.2.2) und ausschließlich elektronisch über das kostenfreie Bietertool der Vergabeplattform einzureichen.
Bekanntmachungs-ID: CXR6YDEY6R7
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, dem Regierungspräsidium Tübingen (RPT).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von 10 Kalendertagen beim RPT zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem RPT geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2-3 GWB).
Teilt das RPT dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag auf elektronischem Weg gemäß § 134 GWB darüber informiert. 10 Tage nach Übermittlung dieser Information auf elektronischem Weg darf dieser Vertrag geschlossen werden. Diese Frist beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das RPT.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die o. e. Vergabekammer zu richten.
Hinweis:
Das RPT ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht.
Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, bitten wir Sie daher diese in den Unterlagen entsprechend kenntlich zu machen.