Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept Siegburg Innenstadt (ISEK): Errichtung eines Verkehrsstichs zwischen Burggasse und Ringsstraße. Referenznummer der Bekanntmachung: ZV84/2022
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Siegburg
NUTS-Code: DEA2C Rhein-Sieg-Kreis
Postleitzahl: 53721
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://siegburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept Siegburg Innenstadt (ISEK): Errichtung eines Verkehrsstichs zwischen Burggasse und Ringsstraße.
Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept Siegburg Innenstadt (ISEK): Errichtung eines Verkehrsstichs zwischen Burggasse und Ringsstraße.
Planungsleistungen: Objektplanung Ingenieurbauwerke, Objektplanung Freianlagen, Objektplanung Verkehrsanlagen Fachplanung Tragwerksplanung, Fachplanung Technsiche Ausrüstung
53721 Siegburg
Die Kreisstadt Siegburg beabsichtigt die Errichtung eines Verkehrsstichs, bestehend aus einem Ingenieurbauwerk und darauf verlaufender Straße (Mischverkehrsfläche). Die Brücke soll für Kraftfahrzeuge bis 7,5 t befahrbar sein. Über dieses Bauwerk sollen die Bereiche zwischen Burggasse und Markt verkehrlich erschlossen werden, damit die Kaiserstraße, im Bereich zwischen Cecilienstraße und Burggasse, vom motorisierten Individualverkehr befreit werden kann und eine "autofreie" Fußgängerzone hergestellt wird.
Die Fläche unterhalb des Verkehrsstichs soll im Rahmen einer weiteren Maßnahme des ISEKs als Grünfläche, dem "Platz am Stadtgraben", gestaltet werden. Deshalb soll im Rahmen der Angebotsserstellung von jedem Bieter eine kleine Projektskizze erstellt werden. Aus dieser soll ersichtlich sein, wie die Grünflächenanbindung erfolgen könnte. Jedes Büro/ jede Arbeitsgemeinschaft, das am Verhandlungsverfahren teilnimmt und ein vollständiges Angebot inkl. Planungsskizze abgibt, erhält eine Aufwandsentschädigung von 5.000 Euro inkl. Mehrwertsteuer.
Auf dem Grundstück werden Abbrucharbeiten durchgeführt, die bis März 2023 abgeschlossen sein sollen. Im Anschluss daran wird das Vermessungsbüro, welches ein Vermessungsgutachten erstellt hat, seine Unterlagen diesbezüglich ergänzen.
Da diese Maßnahme eine Maßnahme innerhalb des ISEK - Siegburg Innenstadt ist, soll deren Umsetzung mit Hilfe von Städtebaufördermitteln erfolgen. Die Förderantragsstellung erfolgt im Rahmen des STEP 2024 zum 30.09.2023. Für die Antragsstellung werden Planungen (mindestens LP3 HOAI und eine Kostenberechnung nach DIN 276) bis zum 30. August 2023 soweit zu bearbeiten und vorzulegen sein, dass auf dieser Grundlage fristgerecht per 30.09.2023 eine Förderantragstellung erfolgen kann.
Die Planungsleistung wird mit dieser Ausschreibung in einem Los vergeben:
Seitens der Objektplanung Ingenieurbauwerke, Objektplanung Freianlagen, Objektplanung Verkehrsanlagen und Fachplanung Technische Ausrüstung (Entwässerung und Beleuchtung) sind die Leistungen analog gem. HOAI §43, bzw. § 39, bzw.§ 47 und § 55 HOAI zu erbringen. Es ist geplant, die Leistungsphasen 1 bis 3 und die Leistungsphasen 4 bis 9 der entsprechenden Leistungsbilder stufenweise zu vergeben.
Seitens der Fachplanung Tragwerksplanung sind die Leistungen analog § 51 zu erbringen. Es ist geplant, die Leistungsphasen 1 bis 3 und die Leistungsphasen 4 bis 6 stufenweise zu vergeben.
Weiterhin behält sich der Auftraggeber vor, erforderliche weitere Stufen und sonstige Leistungen einzeln oder im Ganzen optional zu übertragen. Auf die Beauftragung der weiteren Leistungen besteht kein Rechtsanspruch.
Die Kreisstadt Siegburg wird die Teilnahmeanträge einer Prüfung und Wertung unterziehen.
Sofern mehr als 5 Bewerbende die Mindestanforderungen erfüllen, erfolgt eine Rangfolge anhand der zusätzlich über die Auswahlkriterien zu erreichenden Punkte. Die 5 Bewerbenden mit der höchsten Punktzahl erhalten eine Aufforderung zur Angebotsabgabe im Verhandlungsverfahren. Bei Gleichstand entscheidet das Los.
Es sind mindestens zwei Referenzen vorzulegen, die Höchstpunktzahl je Referenz ist erreichbar durch Erfüllung folgender Kriterien:
Auswahlkriterien Referenzobjekt 1:
Auftragsart:
- Öffentlicher Auftraggeber: 4 Punkte
- Private oder sonstige Auftraggeber: 2 Punkte
Erbrachte Leistungsphasen:
- Max. 4 Punkte bei Bearbeitung aller Leistungsphasen 1-9 (sonst anteilige Ermittlung)
Baukosten in EUR brutto:
- über 1 Mio. EUR: 4 Punkte
- über 0,5 Mio. EUR: 2 Punkte
- bis 0,5 Mio. EUR: 0 Punkte
Planungs- und Bauaufgabe:
- Länge der Brücke über 25 Meter: 4 Punkte
- Länge der Brücke über 15 bis 25 Meter: 2 Punkte
- Länge der Brücke bis 15 Meter: 0 Punkte
Erfahrung in Nutzung von Fördermitteln:
- vorhanden: 4 Punkte
- nicht vorhanden: 0 Punkte
Auswahlkriterien Referenzobjekt 2:
Auftragsart:
- Öffentlicher Auftraggeber: 4 Punkte
- Private oder sonstige Auftraggeber: 2 Punkte
Erbrachte Leistungsphasen:
- Max. 4 Punkte bei Bearbeitung aller Leistungsphasen 1-6 (sonst anteilige Ermittlung)
Baukosten in EUR brutto:
- über 1 Mio. EUR: 4 Punkte
- über 0,5 Mio. EUR: 2 Punkte
- bis 0,5 Mio. EUR: 0 Punkte
Planungs- und Bauaufgabe:
- Länge der Brücke über 25 Meter: 4 Punkte
- Länge der Brücke über 15 bis 25 Meter: 2 Punkte
- Länge der Brücke bis 15 Meter: 0 Punkte
Erfahrung in Nutzung von Fördermitteln:
- vorhanden: 4 Punkte
- nicht vorhanden: 0 Punkte
Die detaillierte Wertung der Referenzen ist im "Verfahrensleitfaden" erläutert.
Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung: Die Leistungsphasen der nachfolgenden Leistungsbilder werden unmittelbar mit Vertragsschluss beauftragt.
Objektplanung Ingenieurbauwerke 1 bis 3
Objektplanung Freianlagen 1 bis 3
Fachplanung Verkehrsanlagen 1 bis 3
Fachplanung Tragwerksplanung 1 bis3
Fachplanung Technische Ausrüstung (Entwässerung und Beleuchtung) 1 bis 3
Der Abruf der weiteren Leistungsphasen erfolgt optional. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf Abruf der optionalen Leistungsphasen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachfolgende Eignungsnachweise sind mit Abgabe des Teilnahmeantrags nachzuweisen bzw. einzureichen:
Eigenerklärungen (mittels Teilnahmeantrag) mit Versicherung des Bewerbers zu folgenden Aspekten:
- Erklärung zu Interessen und Beteiligungen
- Erklärung zur Zusammenarbeit mit Anderen
- Erklärung zu Nachunternehmer
- Erklärung der Zuverlässigkeit (Erklärung, dass keine zwingenden Ausschlusskriterien gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen.)
- Die Vorgaben des öffentlichen Auftraggebers zur Eignung (gem. § 122 GWB) werden erfüllt mit Blick auf die nachfolgenden Kriterien zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sowie zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit.
Zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bewerber mit dem Teilnahmeantrag folgende Erklärungen bzw.
Nachweise einzureichen:
Eigenerklärung über den durchschnittlichen Gesamtumsatz mit Ingenieurleistungen des Bewerbers/ der Bewerbergemeinschaft in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2019, 2020, 2021) von 500.000 EUR netto. Gewertet wird der durchschnittliche Jahresteilumsatz der letzten drei abgeschlossenen Jahre. Bei Bewerbergemeinschaften wird addiert.
Eigenerklärung des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft im Falle der Beauftragung eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme (je Versicherungsfall) von 1,5 Mio. Euro für Personenschäden und 1 Mio. Euro für Sachschäden sowie sonstige Schäden (Gesamtleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres das Zweifache der geforderten Deckungssumme) abzuschließen und diese für die gesamte Dauer des Vertrages bis zur vollen Leistungserbringung aufrechtzuerhalten.
wie vorstehend aufgeführt
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hat der Bewerber folgende Erklärungen bzw. Nachweise
vorzulegen:
Eigenerklärung über die durchschnittliche Bürogröße der vorgesehenen Niederlassung in den letzten drei
Jahren (2019, 2020, 2021). Je Geschäftsjahr sind mindestens 5 Berufsträger (Ingenieur*in, Bachelor/Master
Fachrichtung Bauingenieurwesen) als Inhaber oder festangestellte Mitarbeiter nachzuweisen. Gewertet
wird der Durchschnittswert der letzten drei Jahre. Bei Bewerbergemeinschaften wird die Summe aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft gewertet. Gewertet werden Mitarbeiter mit einer Arbeitszeit von mind. 35 Wochenstunden.
Gewertet werden Mitarbeiter mit einer Arbeitszeit von mind. 35 Wochenstunden. Mitarbeiter zwischen 20 und
35 Wochenstunden werden anteilig bewertet (z.B. Mitarbeiter mit 20 Wochenstunden = 0,57 und Mitarbeiter
mit 30 Wochenstunden 0,86).
Außerdem sind mindestens 2 Referenzen mit folgenden Mindestkriterien vorzulegen:
Referenz 1 : Nachweis der Erfahrung der Bewerbenden/ der Bewerbergemeinschaft - Ingenieurbauwerke mit den
folgenden Anforderungen (Mindestkriterien):
- Zuordnung Neubau/Ersatzneubau einer Fußweg-, Radweg- oder Straßenbrücke(-steg) i.S. HOAI Anlage 12.2 (Gruppe 6 -
konstruktive Ingenieurbauwerke für Verkehrsanlagen)
- Honorarzone III oder höher i.S. HOAI 2021 § 44
- Baukosten über 0,5 Mio. EUR brutto
- Erbrachte Leistungsphasen: mind. Leistungsphasen 2-6
- Abschluss der Leistungsphase 6 in den letzten acht Jahren (01.11.2014 bis 30.11.2022 )
Referenz 2: Nachweis der Erfahrung der Bewerbenden/ der Bewerbergemeinschaft - Tragwerksplanung mit den
folgenden Anforderungen (Mindestkriterien):
- Zuordnung Neubau/Ersatzneubau einer Fußweg-, Radweg- oder Straßenbrücke(-steg)
- Mindestens Honorarzone III oder höher i.S. HOAI 2021 § 52
- Baukosten über 0,5 Mio. EUR brutto
- Erbrachte Leistungsphasen (mind. Leistungsphasen 2-5)
- Abschluss der Leistungsphase 5 in den letzten acht Jahren (01.11.2014 bis 30.11.2022
Eine Obergrenze für einzureichende Referenzen legt der Auftraggeber nicht fest, d.h. es ist zulässig, dass Bewerber mehr als die zwei geforderten Mindestreferenzen einreichen. Bewertet werden jedoch ausschließlich eingereichte Mindestreferenzen. Für den Fall, dass Bewerbende mehr als zwei Referenzen einreichen, die die Mindestanforderungen der Referenz 1 und
2 erfüllen, hat er anzugeben, welche Referenz der Auftraggeber für seine Auswahlentscheidung berücksichtigen soll. Erfolgt keine Angabe, wird der Auftraggeber die ersten beiden eingereichten Referenzen seiner Auswahl zu Grunde legen
Die Kreisstadt Siegburg behält sich vor, die Angaben zu den erbrachten Leistungen vom jeweiligen Auftraggeber bestätigen zu
lassen. Die vorstehenden Erklärungen zur Eignung sind zwingend durch Verwendung der beigefügten Formblätter anzugeben.
Das bzw. die Referenzprojekte sind im Teilnahmeantrag in den dafür erstellten Vordrucken vorzustellen.
Sofern sich ein Bewerber bzw. eine Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit
ganz oder teilweise auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens beruft, sind die vorgenannten Erklärungen von diesem
Unternehmen abzugeben.
Bedient sich ein Bewerber bzw. eine Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der technischen und fachlichen Leistungsfähigkeit
der Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist mit einer Verpflichtungserklärung der Bewerbungsbedingungen für den
Teilnahmeantrag nachzuweisen, dass ihm/ihr die für die Erfüllung des Auftrages erforderlichen Mittel auch jeweils zur
Verfügung stehen.
wie vorstehend aufgeführt
Zugelassen ist, wer nach den Ingenieurgesetzen der Länder berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Ingenieur*in oder Beratender Ingenieur*in zu tragen oder nach den EG- Richtlinien, insbesondere der Richtlinien für die gegenseitige Anerkennung der Diplome berechtigt ist, in der Bundesrepublik Deutschland als Ingenieur*in oder als Beratender Ingenieur*in tätig zu werden und nach § 70 BauO NRW bauvorlageberechtigt ist.
Juristische Personen sind als Auftragnehmer zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen entsprechenden Architekten/in oder Beratenden Ingenieur/in benennen.
Im Auftragsfall werden die Besonderen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tariftreue- u. Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (BVB Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen) Vertragsbestandteile.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bewerbergemeinschaften:
Die in dieser Bekanntmachung geforderten Eignungsnachweise sind bei Bewerbergemeinschaften jeweils von allen Mitgliedern vorzulegen.
Die Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft bestellen einen bevollmächtigten Vertreter. Sämtliche Mitglieder haften
gesamtschuldnerisch.
Der Auftraggeber behält sich vor, den Zuschlag im Rahmen des anschließenden Verhandlungsverfahrens auf das Erstangebot zu erteilen.
Weitere Hinweise sind dem Bewerbungsformular zu entnehmen. Die Weitergabe der Ausschreibungsunterlagen an Dritte sowie die gewerbliche Nutzung der Ausschreibungsunterlagen sind nicht gestattet. Für den Teilnahmeantrag ist der vorgegebene Bewerberbogen zu verwenden. Bei fremdsprachigen Dokumenten ist zusätzlich eine Übersetzung in die Verfahrenssprache (deutsch) beizufügen. Eine Eigenübersetzung ist ausreichend. Eine Erstattung für die Erstellung des Teilnahmeantrags findet nicht statt.
Zuschlagskriterien:
- Honorarforderungen (30%)
- Planungsskizze und Aussage zur Nachhaltigkeit (Konstruktion) und Wirtschaftlichkeit (40%)
- Arbeitsweise und Projektabwicklung/Herangehensweise an das ausgeschriebene Projekt anhand vergleichbarer Referenzprojekte (10%)
- Qualifikation des für das Projekt vorgesehene Projektteams (Projektleitung, stv. Projektleitung, Bauleitung, stv. Bauleitung) 10%)
- Präsentation und Gestaltung im Rahmen der Verhandlungsgespräche (10 %)
Die detaillierte Beschreibung ist in der Anlage "Zuschlagsmatrix" enthalten.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YY0YW7RF5TQU
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Siegburg
Postleitzahl: 53705
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags
erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist
nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf
der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt
werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf
der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen
sind.
Die Unwirksamkeit eines öffentlichen Auftrags nach § 135 Absatz 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im
Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch
den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss
geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt
gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung
der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Siegburg
Postleitzahl: 53721
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]