Mittagsverpflegung an Grundschulen Referenznummer der Bekanntmachung: 2022/287
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rheine
NUTS-Code: DEA37 Steinfurt
Postleitzahl: 48431
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.rheine.de
Abschnitt II: Gegenstand
Mittagsverpflegung an Grundschulen
Mittagsverpflegung an Rheiner Grundschulen
Bodelschwinghschule und Nelson-Mandela-Schule
48431 Rheine
Los1 Bodelschwinghschule und Nelson-Mandela-Schule
Los 2 Gertrudenschule
Los 3 Johannesschule Eschendorf
Los 4 Johannesschule Mesum/Elte
Los 5 Marienschule Hauenhorst
Los 6 Paul-Gerhardt-Schule
Los 7 Südeschschule
Der Vertrag verlängert sich maximal um ein oder zwei Schuljahre, wenn die Auftraggeberin oder der Auftragnehmer den Vertrag nicht bis mind. 6 Monate vor Schuljahresbeginn kündigt.
Gertrudenschule
48431 Rheine
Los1 Bodelschwinghschule und Nelson-Mandela-Schule
Los 2 Gertrudenschule
Los 3 Johannesschule Eschendorf
Los 4 Johannesschule Mesum/Elte
Los 5 Marienschule Hauenhorst
Los 6 Paul-Gerhardt-Schule
Los 7 Südeschschule
Der Vertrag verlängert sich maximal um ein oder zwei Schuljahre, wenn die Auftraggeberin oder der Auftragnehmer den Vertrag nicht bis mind. 6 Monate vor Schuljahresbeginn kündigt.
Johannesschule Eschendorf
48431 Rheine
Los1 Bodelschwinghschule und Nelson-Mandela-Schule
Los 2 Gertrudenschule
Los 3 Johannesschule Eschendorf
Los 4 Johannesschule Mesum/Elte
Los 5 Marienschule Hauenhorst
Los 6 Paul-Gerhardt-Schule
Los 7 Südeschschule
Der Vertrag verlängert sich maximal um ein oder zwei Schuljahre, wenn die Auftraggeberin oder der Auftragnehmer den Vertrag nicht bis mind. 6 Monate vor Schuljahresbeginn kündigt.
Johannesschule Mesum/Elte
48431 Rheine
Los1 Bodelschwinghschule und Nelson-Mandela-Schule
Los 2 Gertrudenschule
Los 3 Johannesschule Eschendorf
Los 4 Johannesschule Mesum/Elte
Los 5 Marienschule Hauenhorst
Los 6 Paul-Gerhardt-Schule
Los 7 Südeschschule
Der Vertrag verlängert sich maximal um ein oder zwei Schuljahre, wenn die Auftraggeberin oder der Auftragnehmer den Vertrag nicht bis mind. 6 Monate vor Schuljahresbeginn kündigt.
Marienschule Hauenhorst
48431 Rheine
Los1 Bodelschwinghschule und Nelson-Mandela-Schule
Los 2 Gertrudenschule
Los 3 Johannesschule Eschendorf
Los 4 Johannesschule Mesum/Elte
Los 5 Marienschule Hauenhorst
Los 6 Paul-Gerhardt-Schule
Los 7 Südeschschule
Der Vertrag verlängert sich maximal um ein oder zwei Schuljahre, wenn die Auftraggeberin oder der Auftragnehmer den Vertrag nicht bis mind. 6 Monate vor Schuljahresbeginn kündigt.
Paul-Gerhardt-Schule
48431 Rheine
Los1 Bodelschwinghschule und Nelson-Mandela-Schule
Los 2 Gertrudenschule
Los 3 Johannesschule Eschendorf
Los 4 Johannesschule Mesum/Elte
Los 5 Marienschule Hauenhorst
Los 6 Paul-Gerhardt-Schule
Los 7 Südeschschule
Der Vertrag verlängert sich maximal um ein oder zwei Schuljahre, wenn die Auftraggeberin oder der Auftragnehmer den Vertrag nicht bis mind. 6 Monate vor Schuljahresbeginn kündigt.
Südeschschule
48431 Rheine
Los1 Bodelschwinghschule und Nelson-Mandela-Schule
Los 2 Gertrudenschule
Los 3 Johannesschule Eschendorf
Los 4 Johannesschule Mesum/Elte
Los 5 Marienschule Hauenhorst
Los 6 Paul-Gerhardt-Schule
Los 7 Südeschschule
Der Vertrag verlängert sich maximal um ein oder zwei Schuljahre, wenn die Auftraggeberin oder der Auftragnehmer den Vertrag nicht bis mind. 6 Monate vor Schuljahresbeginn kündigt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zum Nachweis seiner Qualifikation hat der Bieter eine mindestens 2-jährige Erfahrung (durchgängig) in der Gemeinschaftsverpflegung (z. B. in Kitas, Schulen, Krankenhäuser, etc.) durch Vorlage einer Referenzliste nachzuweisen, die mindestens enthalten muss:
- Standort und Name der Einrichtung
- eingesetztes Verpflegungssystem
- tägliche Portionsanzahl
- Angaben zum Auftraggeber
- Ansprechpartner vor Ort (Name, Telefon, E-Mail)
- Beginn und Ende der Vertragslaufzeit
Nachweis Haftpflichtversicherung in Bezug auf Personen-, Sach- und Vermögenschäden
Qualifikation der eingesetzten Küchenkräfte:
Der Verpflegungsbetrieb verpflichtet sich geeignetes Personal einzusetzen. Eine besondere Qualifikation wird nicht gefordert. Jedoch müssen die eingesetzten Küchenkräfte den Belastungen eines Schulalltages standhalten können, die deutsche Sprache beherrschen und einen angemessenen Umgang mit den Schülerinnen und Schülern (SuS) pflegen. Den Bestimmungen des SGB VIII (z. B. Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung, Tätigkeitsausschluss einschlägig vorbestrafter Personen) ist Rechnung zu tragen. Der Auftragnehmer darf für die in diesem Vertrag geregelten Tätigkeiten kein Personal einsetzen, welches rechtskräftig wegen einer der in § 72a Abs. 1 SGB VIII genannten Straftaten verurteilt worden ist.
Liegt bei einem Mitarbeiter oder einer Mitarbeiterin des Auftragnehmers der begründete Verdacht der Begehung von Straftaten (auch abseits vorliegender Eintragungen in das Führungszeugnis) vor, kann der Mitarbeiter vom Schulträger abgelehnt werden. Der Auftragnehmer hat in diesem Fall für Ersatz zu sorgen und eventuell hierdurch entstehende Kosten zu übernehmen. Erhält der Auftragnehmer Kenntnis darüber, dass einer seiner Mitarbeiter, welcher an einer Schule tätig ist, eine Straftat begangen hat oder ihm ein Strafverfahren anhängig ist, hat er dies umgehend der entsprechenden Schulleitung sowie dem Schulträger mitzuteilen.
Qualifikation des Personals für die Zubereitung der Mittagsverpflegung:
Es wird gefordert, dass im Herstellungsbetrieb mindestens ein ausgebildeter Koch bzw. eine ausgebildete Köchin oder eine ausgebildete Fachkraft aus einem vergleichbaren Berufsbild (z. B. Hauswirtschaftler/innen oder Ökotrophologen/innen) für die Zubereitung der Speisen verantwortlich ist. Dieses ist dem Schulträger durch entsprechende Nachweise zu belegen, zum Beispiel durch Zertifikate, Zeugnisse oder ähnlich aussagekräftige Dokumente. Dieser Nachweis ist zusammen mit dem Angebot und dann jeweils bei Änderung der personellen Situation der Schulverwaltung vorzulegen und kann bei Bedarf nachgefordert werden.
Weitere personalrechtliche Anforderungen:
Es darf nur Personal im Verpflegungsbetrieb sowie in der Küchenausgabe eingesetzt werden, welches über eine Bescheinigung des Gesundheitsamtes gem. § 43 Abs. 1 des Infektionsschutzgesetzes verfügt. Weiterhin ist das Personal in regelmäßigen Abständen in hygienerelevanten Themengebieten fortzubilden.
Der Verpflegungsbetrieb sorgt bei krankheitsbedingten oder sonstigen personellen Ausfällen umgehend am selben Tag für eine entsprechende Vertretung, so dass die tägliche Ausgabe der Mittagsverpflegung zu jedem Zeitpunkt sichergestellt ist.
Der Verpflegungsbetrieb führt eigenverantwortlich alle Serviceleistungen im Bereich der Personaldienstleistungen (z.B. monatliche Gehaltsabrechnungen, Abführung von Abgaben, Steuern und Beiträgen) durch. Er regelt die personalrelevanten Angelegenheiten seiner Bediensteten unter Beachtung aller gesetzlichen Vorschriften.
Der Verpflegungsbetrieb ist verpflichtet, für sich und sein Personal eine Haftpflichtversicherung in Bezug auf Personen-, Sach- und Vermögensschäden abzuschließen und dies der Auftraggeberin nachzuweisen. Dieser Nachweis kann auch im Rahmen des Vergabeverfahrens nachgefordert werden.
Die Auftraggeberin geht davon aus, dass der Bieter die Lieferungen/Leistungen selbst erbringt. Beabsichtigt der Bieter die Lieferungen/Leistungen - oder Teile davon - von einem Dritten ausführen zu lassen, hat er dies bei der Angebotsabgabe detailliert darzulegen. Der Einsatz von Subunternehmen bedarf in jedem Fall der Zustimmung der Auftraggeberin.
Einzureichende Unterlagen:
- Eigenerklärung Ausschlussgründe (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Eigenerklärung Ausschlussgründe
- Korruptionsbekämpfungsgesetz (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Eigenerklärung Korruptionsbekämpfungsgesetz
- Mindestlohngesetz (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Eigenerklärung Mindestlohngesetz
- Unteraufräge/Eignungsleihe (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Bei Unteraufträgen/Eignungsleihe:
- Erklärung Bieter Unteraufträge/Eignungsleihe, Formular 532 EU und
- bei Eignungsleihe unterschriebene Verpflichtungserklärung Dritter Unteraufträge/ Eignungsleihe, Formular 533 EU
Abschnitt IV: Verfahren
Stadtverwaltung Rheine, Klosterstraße 14, 48431 Rheine
Keine Bieterzulassung!
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Sämtliche Vergabeunterlagen werden ausschließlich über das Portal Vergabemarktplatz Westfalen kostenlos zur Verfügung gestellt.
Eine postalische oder elektronische Versendung erfolgt nicht.
Bieterfragen werden unter Wahrung der Anonymität des Fragestellers über den Kommunikationsbereich des Vergabeverfahrens im o.g. Portal für alle Teilnehmer beantwortet. Bieterfragen sind ausschließlich über diesen Kommunikationsweg einzureichen.
Ausführliche Informationen sowie Anleitungen zum Vergabemarktplatz und zur Elektronischen Angebotsabgabe über das Bietertool finden Sie im Service Support Center von Cosinex unter https://support.cosinex.de/
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y6UYWQYB88LB
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-muenster.de
Der geltend gemachte Verstoß gegen Vergabevorschriften wurde vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber gerügt.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen bis spätestens zum Ablauf der Bewerbungsfrist oder Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar waren, müssten bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist oder der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Ein Nachprüfungsantrag muss innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingehen.