Lieferung von Fahrgastsitzen im Landesdesign BW für Regio Shuttle Referenznummer der Bekanntmachung: 82 00 10
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lahr / Schwarzwald
NUTS-Code: DE1 Baden-Württemberg
Postleitzahl: 77933
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.sweg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von Fahrgastsitzen im Landesdesign BW für Regio Shuttle
Die SWEG Südwestdeutsche Landsverkehrs-GmbH (kurz SWEG, im Folgenden auch Vergabestelle genannt) ist ein Verkehrsunternehmen mit Landesbeteiligung und betreibt, zusammen mit Tochtergesellschaften, in zahlreichen Regionen Baden-Württembergs Omnibus-Linienverkehr im Stadt- und Überlandbereich (ÖPNV) sowie Schienen-Personenverkehr (SPNV).
Für die anstehende Umgestaltung von Verbrennungstriebwagen vom Typ Regio Shuttle der Baureihe 650, beabsichtigt die SWEG die Beschaffung von Fahrgastsitzen im Landesdesign Baden-Württemberg.
SWEG Südwestdeutsche Landesverkehrs-GmbH Verkehrsbetrieb Hohenzollerische Landesbahn Ringzug Güterbahnhofstraße 8 78194 Immendingen
Gegenstand der Ausschreibung ist die Produktion und Lieferung von neuen Fahrgastsitzen mit Stoff- / Lederkombination im "Landesdesign Baden-Württemberg" im Rahmen der Instandhaltung.
Im Einzelnen umfasst der Auftrag die Produktion und Lieferung von Fest- und Klappsitzen inklusive Griffen und Armlehnen an 20 Verbrennungstriebwagen vom Typ Regio Shuttle Baureihe 650 zuzüglich Reservesitze gemäß Leistungsverzeichnis.
Die Sitze müssen gleichwertig zum aktuell verbauten Sitz Eco010 sein, damit diese gemäß Durchführungsverordnung (EU) 2018/545 Artikel 16 Absatz 1 als Ersatzteil im Rahmen der Instandhaltung deklariert werden können.
Der Brandschutz aller Bauteile muss gemäß DIN EN 45545-2 HL2 nachgewiesen werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Fahrgastsitze im Landesgesign BW für Regio Shuttle
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE12 Karlsruhe
Postleitzahl: 76228
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. bis auf das Formblatt Eigenerklärung des Bewerbers zur Eignung in Teil A der Vergabeunterlagen, sind ergänzende Unterlagen für den Teilnahmewettbewerb nicht vorgesehen und werden nicht bereit gestellt;
2. die Teilnahmeanträge sind in deutscher Sprache zu verfassen und ausschließlich über die Vergabeplattform subreport ELViS einzureichen;
3. die Vergabestelle behält sich vor, die Bewerber aufzufordern, die mit dem Teilnahmeantrag vorgelegten Erklärungen und Unterlagen zu vervollständigen oder zu erläutern;
4. die Vergabeunterlagen und etwaige Bewerberinformationen sind auf der unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannten Kommunikationsplattform abrufbar. Die Bewerber werden im eigenen Interesse gebeten, die Plattform von sich aus regelmäßig, spätestens aber sechs (6) Kalendertage vor Ablauf einer Frist aufzusuchen und etwaige neue oder aktualisierte Informationen abzurufen. Bewerber, die sich auf der Plattform freiwillig registrieren, werden über solche Informationen per E-Mail benachrichtigt;
5. die Vergabestelle behält sich vor, gemäß §15 Absatz 4 SektVO, den Zuschlag auf Basis der Erstangebote, ohne in Verhandlungen einzutreten, zu erteilen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Gemäß §160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von einer Frist von zehn (10) Kalendertagen gerügt hat. Der Ablauf der Frist nach §134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als fünfzehn (15) Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Aufraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind;
5. ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer die Vergabestelle über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§168 Absatz 1 GWB).