ABS/NBS Karlsruhe -Basel, Planungsleistungen StA 8, Planung 10714 (B0171400) Referenznummer der Bekanntmachung: TEB-SW2/01/21/10714
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
ABS/NBS Karlsruhe -Basel, Planungsleistungen StA 8, Planung 10714 (B0171400)
ABS/NBS Karlsruhe -Basel, Bundesraumordnungsplan Hochwasserschutz im PfA 8.3 und PfA 8.4
ABS/NBS Karlsruhe-Basel,Bundesraumordnungsplan Hochwasserschutz im PfA 8.3 und PfA 8.4
2014-DE-TM-0094-M
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
ABS/NBS Karlsruhe -Basel, Bundesraumordnungsplan Hochwasserschutz im PfA 8.3 und PfA 8.4
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE12 Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.sweco-gmbh.de/kontakt/?office=Karlsruhe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§168 Abs.2 , S1 GWB)
Die Zuschlagserteilung ist möglich, 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder Email, bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post. (§134 Abs. 2 GWB)
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, das die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw.
- soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind
- Bis zum Ablauf der Teilnahme - bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§160 Abs. 3 S1 Nr. 1-3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen vergangen sind ( §160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die im §135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Planungsleistungen ABS/NBS Karlsruhe -Basel, Streckenabschnitt 8
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.sweco-gmbh.de/kontakt/?office=Karlsruhe
LÄA 146-28 Ergänzend zur Beauftragung des Nachtrags NA 146-27 zur Objekt- und Tragwerksplanung 39 Durchlässe (Stand 05/2022) im PfA
8.1 sind eigene Bauwerksgutachten als Grundlage für die Bauwerkplanung erforderlich. Die Erstellung der für die Planung
erforderlichen Bauwerksgutachten sind gemäß Anhang 3 zur Vertragsfortschreibung NA 146-13 Leistungsbild und
Honorarermittlung zum Baugrund-Geologie-BOVeK, enschließlich Anschreiben auf Seite 2, nicht Bestandeil der bereits
beauftragten Leistungen.
Zur Erfüllung des werkvertraglichen Erfolgs sind die Durchlässe jedoch zu berücksichtigen. Die Objekt- und Tragwerksplanung
der Durchlässe einschließlich der jeweiligen Bauwerksgutachten trägt zu einer in sich geschlossenen und sinnvollen
Gesamtplanung des PfA 8.1 bei.
Alle grundlegenden Planungsleistungen zur Erbringung der Leistungsphase 3 und 4 sind an den Generalplaner vergeben(ehemaliger Hauptvertrag B0171400 und Fortschreibung N146-13). Durch die Erbringung der Leistungen durch den bereitsbeauftragten Generalplaner können Synergieeffekte durch eine einheitliche Leistungsdurchführung und Leistungsbetreuunggenutzt werden. Der AN verfügt über langjährige Projekterfahrung im Streckenabschnitt 8 bei der Erstellung und Aktualisierungder Planfeststellungsunterlage. Durch einen Wechsel des AN würden Schwierigkeiten beim Ineinandergreifen verschiedenerLeistungen, insbesondere hinsichtlich des Leistungsablaufs und des Haftungsüberganges entstehen. Der AN hat die zuüberarbeitenden Planfeststellungsunterlagen erstellt, ein zusätzlicher AN müsste sich in die Thematik einarbeiten und es bestehtdie Gefahr der inhomogenen Planfeststellungsunterlagen.