Schulzentrum I Bauabschnitt 1 Stadt Müllheim Referenznummer der Bekanntmachung: 1853_ELT
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Müllheim
NUTS-Code: DE132 Breisgau-Hochschwarzwald
Postleitzahl: 79379
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.muellheim.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Freiburg im Breisgau
NUTS-Code: DE131 Freiburg im Breisgau, Stadtkreis
Postleitzahl: 79108
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://architekturbuero-thiele.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Schulzentrum I Bauabschnitt 1 Stadt Müllheim
Der Gemeinderat der Stadt Müllheim hat im Mai 2019 die Verwaltung beauftragt, die Neuordnung des Bildungscampus Schulzentrum I im Rahmeneines mehrstufigen Wettbewerbsverfahrens vorzubereiten. Hinter-grund war zum einen der zusätzliche Flächenbedarf der einzelnen Einrichtungen im Campusareal, der allge-meine Instandsetzungs- und Modernisierungsbedarf des Gebäudebestandes und der übergeordnete Wunsch, die Weiterentwicklung des Campus mit seinen einzelnen Bau- und Realisierungsabschnitten in einen gesamt-städtischen Kontext zu stellen. Der Gemeinderat hat das Architekturbüro Atelier Kaiser Shen Architekten PartGmbB mit den weiteren Planungsleistungen der Gebäudeplanung nach § 34 HOAI beauftragt.
Zur weiteren Umsetzung der Baumaßnahme auf Grundlage der vorliegenden Wettbewerbs- bzw. Vorentwurfsplanung sind nun weitere Planungsleistungen erforderlich, hier:
Fachplanungsleistungen Technische Ausrüstung (Elektro) gemäß §§ 53 ff Anlagengrup-pen 4, 5, 6 und, Leistungsphasen 1 bis 3 sowie 5 bis
79379 Müllheim
Die zu vergebenden Leistungen umfassen Fachplanungsleistungen Technische Ausrüstung / Elekt-ro gemäß §§ 53 ff HOAI, Anlagengruppen 4, 5, 6 und 8 (Starkstromanlagen, fernmelde- und informationstechnische Anlagen, Förderanlagen, Gebäudeautomation), Leistungsphasen 1 bis 3 sowie 5 bis 8 gemäß § 55 HOAI (volles Leistungsbild), Leistungsphase 9 optional.
Eine stufen- und abschnittsweise Beauftragung - zunächst der Leistungsphasen 1 bis 3 - ist vorge-sehen.
Besondere und zusätzliche Leistungen sind derzeit nicht bekannt.
Sanierungsteil
Grobkostenberechnung nach Kostenrahmen (Stand 28.10.2022, basiert auf BKI-Kosten im Quartal 03/2022) von Atelier Kaiser Shen:
Kostengruppe 300 (Baukonstruktion) ca. [Betrag gelöscht] EUR netto und auf die Kostengruppe 400 (Technische Anlagen) ca. [Betrag gelöscht] EUR netto.
Auf die Kostengruppen 410 bis 480 entfallen folgende Kostenanteile:
- Kostengruppe 410 / Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen: ca. [Betrag gelöscht] EUR netto
- Kostengruppe 420 / Wärmeversorgungsanlagen: ca. [Betrag gelöscht] EUR netto *)
- Kostengruppe 430 / Lufttechnische Anlagen: ca. [Betrag gelöscht] EUR netto
- Kostengruppe 440 / Starkstromanlagen: ca. [Betrag gelöscht] EUR netto **)
- Kostengruppe 450 / Fernmelde- und informationstechnische Anlagen: ca. [Betrag gelöscht] EUR netto
- Kostengruppe 460 / Förderanlagen: ca. [Betrag gelöscht] EUR netto
- Kostengruppe 480 / Gebäudeautomation: ca. [Betrag gelöscht] EUR netto
Neubau
Grobkostenberechnung nach Grobkostenermittlung (Stand 27.07.2022) von Atelier Kaiser Shen:
Kostengruppe 300 (Baukonstruktion) ca. [Betrag gelöscht] EUR netto und auf die Kostengruppe 400 (Technische Anlagen) ca. [Betrag gelöscht] EUR netto.
Auf die Kostengruppen 410 bis 480 entfallen folgende Kostenanteile:
- Kostengruppe 410 / Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen: ca. [Betrag gelöscht] EUR netto
- Kostengruppe 420 / Wärmeversorgungsanlagen: ca. [Betrag gelöscht] EUR netto *)
- Kostengruppe 430 / Lufttechnische Anlagen: ca. [Betrag gelöscht] EUR netto
- Kostengruppe 440 / Starkstromanlagen: ca. [Betrag gelöscht] EUR netto **)
- Kostengruppe 450 / Fernmelde- und informationstechnische Anlagen: ca. [Betrag gelöscht] EUR netto
- Kostengruppe 460 / Förderanlagen: ca. [Betrag gelöscht] EUR netto
- Kostengruppe 480 / Gebäudeautomation: ca. [Betrag gelöscht] EUR netto
*) Kostengruppe 490 in Kostengruppe 420 enthalten
**) Kostengruppe 470 in Kostengruppe 440 enthalten
Im Bestand sind etwa 3.600 m2 Funktionsfläche vorhanden. Die Brutto-Grundfläche (BGF) der geplanten Er-weiterung umfasst eine Fläche von insg. ca. 2.500 m2, der Brutto-Rauminhalt (BRI) beträgt ca. 10.000 m3.
Die o. g. Laufzeit beruht auf einer derzeitigen Schätzung. Aufgrund der Option der stufenweisen Beauftragung
oder derzeit noch nicht absehbarer Gründe behält sich die Auftraggeberin vor, den Auftrag zu verlängern.
Zu Pkt. II.2.5)
Der Zuschlag kann gemäß § 17 Abs. 11 VgV auf das Erstangebot erfolgen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die die geforderten fachlichen Anforderungen erfüllen.
Fachliche Anforderungen / Berufsbezeichnung:
Abschluss als Dipl.-Ing., Master, Bachelor oder Techniker im Bereich Technische Ausrüstung, Fach-richtung Elektro oder gleichwertige Qualifikation
Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn sie gemäß Rechtsvorschrift ihres Herkunftsstaates berechtigt sind, am Tage
der Bekanntmachung die o. g. Berufsbezeichnung zu führen. Ist in dem Herkunftsstaat des Bewerbers die Berufsbezeichnung nicht gesetzlich geregelt,
so erfüllt die fachlichen Anforderungen, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung
gemäß der Richtlinie 2005/36/EG und 2013/55 EU– „Berufsanerkennungsrichtlinie“ – gewährleistet ist.
Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören,
die der anstehenden Planungsaufgabe entsprechen, und wenn der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person die fachlichen Anforderungen
erfüllt, die an natürliche Personen gestellt werden.
Bewerbergemeinschaften natürlicher und juristischer Personen sind ebenfalls teilnahmeberechtigt, wenn jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft
teilnahmeberechtigt ist.
Mehrfachbewerbungen natürlicher oder juristischer Personen oder von Mitgliedern von Bewerbergemeinschaften können zum Ausschluss der
Beteiligten führen.
Eignungskriterium „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“
Jahreshonorarumsatz (EUR netto) — durchschnittlicher Jahresumsatz der letzten 3 Geschäftsjahre der Leistungen, die mit den zu vergebenden
Leistungen vergleichbar sind.
< 0,5 Mio.: 1 Punkt,
> 0,5 bis 1,0 Mio.: 3 Punkte,
> 1,0 Mio.: 5 Punkte.
Die zu erreichende Mindestpunktzahl aus den Eignungskriterien „Wirtschaftliche und finanzielle
Leistungsfähigkeit“ und der „Technischen Leistungsfähigkeit“ beträgt in Summe mind. 6 Punkte.
Eignungskriterium „Technische Leistungsfähigkeit“
Anzahl der fachtechnisch qualifizierten Mitarbeiter (MA mit Abschluss Dipl.-Ing., Master, Bachelor, Techniker im Bereich Technische Ausrüstung / Elektro oder gleichwertige Qualifikation), durchschnittliche Anzahl der fachtechnisch qualifizierten Mitarbeiter der letzten 3 Geschäftsjahre
- bis 3 MA: 1 Punkt,
- 4 bis 7 MA: 3 Punkte,
- über 7 MA: 5 Punkte.
Eignungskriterium „Berufliche Leistungsfähigkeit / Referenzen" - Nachweis durch Referenzprojekte
Referenzprojekt Kategorie A: Neubau oder Umbau/Sanierung Schul-, Institutsgebäude oder Bildungsbau (vergleichbares Projekt)
- Gebäude mit Nutzfläche (NUF 1-6) mindestens 600 m2
- mind. 5 aufeinanderfolgende, selbst erbrachte Leistungsphasen der Leistungsphasen 2 bis 8 nach § 55 HOAI; LPH 4 kann übersprungen werden,
- Einordnung mindestens Honorarzone II n. HOAI,
- Baukosten Kostengruppe 440 / 450 / 460 / 480: mind. 150 TEUR netto,
1 Projekt: 5 Punkte; 2 Projekte: 10 Punkte; 3 Projekte 15 Punkte (max. 3 Projekte bzw. 15 Punkte)
Referenzprojekt Kategorie B: Neubau oder Umbau/Sanierung allg. mit öffentlichem Auftraggeber
- Gebäude mit Nutzfläche (NUF 1-6) mindestens 600 m2
- mind. 5 aufeinanderfolgende, selbst erbrachte Leistungsphasen der Leistungsphasen 2 bis 8 nach § 55 HOAI; LPH 4 kann übersprungen werden,
- Einordnung mindestens Honorarzone II n. HOAI,
- Baukosten Kostengruppe 440 / 450 / 460 / 480: mind. 150 TEUR netto,
1 Projekt: 3 Punkte; 2 Projekte: 6 Punkte; 3 Projekte 9 Punkte (max. 3 Projekte bzw. 9 Punkte)
Referenzprojekt Kategorie C: Umbau/Sanierung Büro- und Verwaltungsgebäude
- Gebäude mit Nutzfläche (NUF 1-6) mindestens 600 m2
- mind. 5 aufeinanderfolgende, selbst erbrachte Leistungsphasen der Leistungsphasen 2 bis 8 nach § 55 HOAI; LPH 4 kann übersprungen werden,
- Einordnung mindestens Honorarzone II n. HOAI,
- Baukosten Kostengruppe 440 / 450 / 460 / 480: mind. 150 TEUR netto,
1 Projekt: 2 Punkte; 2 Projekte: 4 Punkte; 3 Projekte 6 Punkte (max. 3 Projekte bzw. 6 Punkte)
Für alle Referenzprojekte gilt:
- Übergabe Gebäude an den Nutzer nach 01.01.2013 bis 31.10.2022,
- Angabe Bauherr/Auftraggeber (Anschrift, Ansprechpartner)
Bei den Referenzprojekten muss es sich um unterschiedliche Projekte handeln.
Zur Anerkennung als Referenzprojekt muss das Projekt jeweils alle geforderten Kriterien erfüllen. Wird ein Kriterium nicht erfüllt, kann das Projekt nicht als Referenzprojekt anerkannt werden. Eine Abstufung der Punktevergabe je nach Umfang der erfüllten Einzelkriterien erfolgt nicht. Mit Einreichung der Referenzprojekte wird die Einhaltung der o. g. Voraussetzungen bestätigt. Zum optimalen Nachweis der Leistungsfähigkeit wird empfohlen, gegebenenfalls eine Bewerbergemeinschaft zu bilden. Auf die Möglichkeit der Eignungsleihe wird ausdrücklich hingewiesen..
Die zu erreichende Mindestpunktzahl aus den Eignungskriterien „Wirtschaftliche und finanzielle
Leistungsfähigkeit“ und der „Technischen Leistungsfähigkeit“ beträgt zusammen mind. 6 Punkte.
Die zu erreichende Mindestpunktzahl aus dem Eignungskriterium „Berufliche Leistungsfähigkeit“ / Referenzen
beträgt zusammen mind. 12 Punkte.
Für die Vergabephase qualifiziert sind alle Teilnehmer, die in den o. g. Bereichen die jeweils geforderte
Mindestpunktzahl erreichen.
Die Auswahl der Bieter erfolgt aufgrund der Rangfolge der erreichten Punkte der Gesamtbewertung (absteigende Rangfolge).
Bei Bewerbern mit gleicher Punktzahl entscheidet das Los.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Teilnahmeantrag (Bewerbung) in elektronischer Form:
Für die elektronische Einreichung des Teilnahmeantrags ist die Registrierung im B_I eVergabeSystem erforderlich. Informationen zu den Registrierungsmöglichkeiten sind zu finden unter:
https://bi-medien.de/ausschreibungsdienste.
Kommunikation:
Anfragen zum Verfahren können elektronisch über die B_I eVergabe (www.bi-medien.de) oder an die unter I.3) genannte Adresse gestellt werden.
Zugang zur elektronischen Kommunikation und zur Bewerbung in elektronischer Form als registrierter Nutzer der B_I eVergabe über den Menüpunkt - Meine Vergaben - unter dem B_I code D448853078 im Bereich - Mitteilungen - bzw. - Bewerbung -.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe (Baden)
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15/
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession
hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften
geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1
Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.