Personalgestellung für den Notarztdienst des Kreises Mettmann für das Notarzteinsatzfahrzeug Erkrath Referenznummer der Bekanntmachung: KME-VA-2022.11.84.39203
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mettmann
NUTS-Code: DEA1C Mettmann
Postleitzahl: 40822
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.kreis-mettmann.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Personalgestellung für den Notarztdienst des Kreises Mettmann für das Notarzteinsatzfahrzeug Erkrath
Personalgestellung für den Notarztdienst des Kreises Mettmann für das Notarzteinsatzfahrzeug Erkrath
Feuer- und Rettungswache Erkrath Schimmelbuschstr. 11-13 40699 Erkrath
Personalgestellung für den Notarztdienst des Kreises Mettmann für das Notarzteinsatzfahrzeug Erkrath vom 01.02.2023 bis 31.12.2024
Einmalige Vertragsverlängerungsoption um 12 Monate.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mehrjährige Erfahrung bei der Erbringung notärztlicher Leistungen (Personalgestellung).
Nennung von mindestens drei in den vergangenen drei Jahren betriebenen Notarztstandorten, ggf. auch im Gebiet des Auftraggebers.
Einzureichende Unterlagen:
- Benennung eines ärztlichen Leiters des Notarztstandortes (ÄLRN) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): vgl. Ziff. 5.1 der Leistungsbeschreibung
- Benennung von 5 bis 20 Notärzten mit den in der Beschreibung genannten Qualifikationen und Fähigkeiten sowie Nachweise darüber. (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Eigenerklärung vorzulegen): vgl. Ziff. 3.1 und 3.2 der Leistungsbeschreibung
- Vorlage eines Nachweises über die sonstigen ärztlichen Tätigkeiten der NÄ (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Dritterklärung vorzulegen): vgl. Ziff. 7.2 der Leistungsbeschreibung
- 523 EU 04-2022 - Eigenerklaerung Sanktionspaket 5 EU (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
- 221110 Angebotsblatt NA Erkrath (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
- 324 EU - Angebotsschreiben (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
- Eigenerklärung Ausschlussgründe (Vordruck 521 EU) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
Abschnitt IV: Verfahren
Kreis Mettmann - Verwaltungsgebäude 1
Bieter sind nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
2025
Es wird darauf hingewiesen, dass die Angebotsabgabe in Form eines elektronischen Angebotes zu erfolgen hat. Hierfür steht das Bietertool auf dem Vergabemarktplatz Rheinland kostenlos zur Verfügung.
Bekanntmachungs-ID: CXSBYY6Y25L
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag kann bei der unter Ziffer VI.4.1 genannten Stelle bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Auf die Rügepflichten des Bewerbers/Bieters gemäß § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt; die in § 134 Abs. 2 GWB genannte Frist von 10 bzw. 15 Kalendertagen läuft auch dann ab, wenn der Bieter einen Vergaberechtsverstoß gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB gerügt oder die Vergabestelle eine Rüge mit einem Hinweis auf § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB zurückgewiesen hat
Ferner wird auf § 135 GWB hingewiesen.