Aufschaltung des FHT auf die ÜLT Referenznummer der Bekanntmachung: VM_ABT5-2022-0006
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Postleitzahl: 70173
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vm.baden-wuerttemberg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Aufschaltung des FHT auf die ÜLT
Aufschaltung des Felderhaldetunnels (B12) auf die ÜLT mittels
Protokollumsetzer
Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg, Abteilung 5
Dorotheenstraße 8
70173 Stuttgart
Deutschland
Aufschaltung des FHT auf die ÜLT
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- aufgrund des Schutzes von ausschließlichen Rechten einschließlich Rechten des geistigen Eigentums
Die ARGE Siemens/Dürr trägt die Gesamtverantwortung für das ÜLT-System in BW. Hierzu wurde auch ein entsprechender Instandhaltungsvertrag für das ÜLT-System geschlossen. Die ARGE Siemens/Dürr besitzt aus der Historie heraus alle Rechte (Quellcode) an dem ÜLT-System in BW. Es ist daher zwingend erforderlich, für die Aufschaltung weiterer Straßentunnel die ARGE Siemens/Dürr zu beauftragen.
Gemäß VgV §14, Absatz 4, Nr. 2c können Aufträge im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb vergeben werden, wenn der Auftrag nur von einem bestimmten Unternehmen wegen des Schutzes von ausschließlichen Rechten erbracht oder bereitgestellt werden kann.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Aufschaltung des FHT auf die ÜLT
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Postleitzahl: 70435
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Anteil ist im LV ersichtlich.
Weitere Informationen unter Anhang D1 3. Erläuterung.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der
Frist des § 160 Absatz 2 Nummer 4 GWB (15 Tage nach Eingang des Nichtabhilfebescheids auf eine Rüge) wird hingewiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15/