Rahmenvereinbarung - Schädlingsbekämpfung Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-0323-JB
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Aachen
NUTS-Code: DEA2D Städteregion Aachen
Postleitzahl: 52074
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.ukaachen.de/kliniken-institute/ukafacilities/ukafacilities.html
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung - Schädlingsbekämpfung
Rahmenvereinbarung - Schädlingsbekämpfung
Das Universitätsklinikum Aachen (UKA) beabsichtigt für den Zeitraum von 2 Jahren, mit der Option zur Verlängerung um 2 mal 12 Monate, wenn nicht 3 Monate vor Ablauf eine der Vertragsparteien kündigt, einen Rahmenvertrag über das Nagermonitoring und die Nagerbekämpfung im Aussengelände der Liegenschaften des UKA abzuschliessen.
Universitätsklinikum Aachen AöR 52074 Aachen
Die Rahmenvereinbarung wird über einen Zeitraum von 24 Monaten geschlossen mit der Option zur Verlängerung um 2 mal 12 Monate, wenn nicht 3 Monate vor Ablauf eine der Vertragsparteien kündigt Die Vereinbarung endet ebenfalls, wenn die Werte der Einzelabrufe in Summe das nachstehend genannte, geschätzte, Auftragsvolumen erreichen. Dieses benannte Auftragsvolumen stellt somit auch eine Höchstmenge dar.
Über die gesamte Laufzeit des Rahmenvertrages wird ein zu vergebendes Auftragsvolumen von ca. 90.000 EUR pro Jahr (360.000 EUR für 4 Jahre) in einzelnen Kontrollen zur Rahmenvereinbarung geschätzt. Obwohl das Auftragsvolumen durch das UKA sorgfältig geschätzt wurde, kann die exakte Höhe des zu vergebenden Volumens nicht garantiert werden. Ein Anspruch auf die Vergabe von Kontrollen bis zu diesem Auftragsvolumen durch die Bieter besteht nicht.
Die Periodizität der jeweiligen Abrufaufträge lässt sich ebenfalls nicht verbindlich vorgeben. Abrufe erfolgen nach Bedarf.
Der guten Ordnung halber erlaube ich mir den Hinweis, dass der in diesem Vergabeverfahren obsiegende Bieter einen Auftrag i.H. des geschätzten Auftragswerts erhalten wird. Der über die beigefügte Preisseite darzustellende Angebotspreis dient zum einen der Preiswertung aller vorliegenden Angebote untereinander; zum anderen werden mittels der Preisseite die Preise dargestellt, die Grundlage der Einzelabrufe der Leistungen sind.
Die in der Preisseite abgebildeten Mengen stellen ausdrücklich nicht die tatsächlichen oder geschätzten Abrufmengen dar!
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Einzureichende Unterlagen:
- 521 EU - Eigenerklärungen Ausschlussgründe (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Erklärung, dass keine Ausschlussgründe gem. § 123 und 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegen
- Eigenerklärung Eignung (124) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Eigenerklärung zur Eignung für nicht präqualifizierte Unternehmen nach Vordruck 124
Einzureichende Unterlagen:
- VgV - Referenzen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis seiner Fachkunde folgende Angaben zu machen:
Referenz eines vergleichbaren Auftragsvolumen nicht älter als 3 Jahre.
Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten höchstens drei Jahren erbrachten wesentlichen Liefer- oder Dienstleistungen mit Angabe des Werts, des Liefer- beziehungsweise Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers.
Die dargestellten Leistungen sollen der ausgeschriebenen Leistung nahe kommen bzw. einen ähnlichen Schwierigkeitsgrad aufweisen.
- Geprüfter Schädlingsbekämpfer oder Sachkundiger gemäß Anhang I,Nr.4.4 der GefStoffV0 und gemäß §4 Tierschutzgesetz. (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen): Alle Personen, die die Kontrolle der RKD durchführen, müssen ausgebildete Schädlingsbekämpfer sein oder über einen entsprechenden Sachkundenachweis gem. Anhang I, Nr. 4.4 der GefStoffVO und gem. §4 Tierschutzgesetz verfügen. Ein entsprechender Nachweis ist dem Angebot beizulegen.
Abschnitt IV: Verfahren
Kullenhofstr. 50, 52074 Aachen, 4. Etage, R. 425
Bieter sind bei der Angebotseröffnung nicht zugelassen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die in diesen Vergabeunterlagen enthaltenen Informationen sind soweit schutzrechtsfähig und soweit sie nicht Informationen Dritter enthalten Eigentum der Vergabestelle. Verwertung, Kopie sowie Weitergabe der Vergabeunterlagen sind nur im Rahmen der Erstellung eines Angebotes und nur durch das die Vergabeunterlagen anfordernde Unternehmen zulässig. Einer darüber hinausgehenden Weitergabe und insbesondere der Verkauf von Vergabeunterlagen an Dritte gleich zu welchem Zweck sind nicht gestattet.
Sollten Sie die Vergabeunterlagen nicht direkt von der Vergabestelle bzw. über den Vergabemarktplatz des Landes NRW erhalten haben, sondern über Dienstleister oder beauftragte Dritte wird Ihnen eine Registrierung auf dem Vergabemarktplatz des Landes NRW und eine Teilnahme über v. g. Vergabemarktplatz empfohlen. Vergabeunterlagen können geändert oder ergänzt werden, die Bieterkommunikation, die i.d.R. als einziges Kommunikationsmittel zugelassen ist, kann erläuternde Hinweise erhalten.
Einen verbindlichen und jeweils aktuellen Stand der Informationen zu diesem Vergabeverfahren finden Sie im Regelfall nur auf dem Vergabemarktplatz des Landes NRW.
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Für den Fall, dass der Auftragnehmer vor vollständiger Leistungserbringung wegen Kündigung oder Insolvenz ausfällt, behält sich der Auftraggeber vor, die verbleibenden Arbeiten den übrigen Bietern in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses anzutragen (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 GWB)
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Jegliche Kommunikation zw. Bieter und AG soll über die vergabe.nrw-Nachrichtenfunktion erfolgen
Bekanntmachungs-ID: CXS0YYJYD70
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-koeln.de
§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 GWB Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf
der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt
werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf
der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen
sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Aachen
Postleitzahl: 52074
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.ukaachen.de