Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
I.1)Name und AdressenOffizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bielefeld
NUTS-Code:
DEA41 Bielefeld, Kreisfreie StadtPostleitzahl: 33602
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n): Hauptadresse:
https://www.bielefeld.de/node/7868 I.4)Art des öffentlichen AuftraggebersRegional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)Allgemeine öffentliche Verwaltung
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:Referenznummer der Bekanntmachung: 100.31-6248-EX
II.1.2)CPV-Code Hauptteil90500000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
II.1.3)Art des AuftragsDienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Rahmenvereinbarung über die Verwertung von Metallen (AVV 20 01 40) für den Zeitraum vom 01.01.2023 - 31.12.2024 einschließlich der Gestellung von Abrollcontainern.
II.1.6)Angaben zu den LosenAufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)Wert ohne MwSt.: 0.01 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)ErfüllungsortNUTS-Code: DEA41 Bielefeld, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Rahmenvereinbarung über die Verwertung von Metallen (AVV 20 01 40) für den Zeitraum vom 01.01.2023 - 31.12.2024 einschließlich der Gestellung von Abrollcontainern.
II.2.5)ZuschlagskriterienKostenkriterium - Name: Erlöswert (Basiswert BDSV Sorte 1 minus Verwertungskosten (Pos.1) bzw. minus Verwertungs- und Transportkosten (Pos.2), jeweils Endpreise) / Gewichtung: 100 %
II.2.11)Angaben zu OptionenOptionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen UnionDer Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Der Auftragnehmer hat innerhalb der Stadtgrenzen Bielefelds einen genehmigten, befestigten und eingezäunten Ablade-/ Umschlagplatz incl. einer zum Verwiegen von LKWs geeigneten, geeichten Waage zur Verfügung zu stellen.
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)VerfahrensartOffenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation
Bezeichnung des Auftrags:
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:27/10/2022
V.2.2)Angaben zu den AngebotenAnzahl der eingegangenen Angebote: 4
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurdeOffizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Bielefeld
NUTS-Code: DEA41 Bielefeld, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0.01 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Bekanntmachungs-ID: CXPWYDZ91VS
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/NachprüfungsverfahrenOffizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: D-48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von RechtsbehelfenGenaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Gem. § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Des Weiteren ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:11/11/2022