Umbau Krankenhaus Hagen-Elsey - Elektro-Installationsarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: 101-21-013 Ö-EU
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hagen
NUTS-Code: DEA53 Hagen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 58093
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kkh-hagen.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Büren
NUTS-Code: DEA47 Paderborn
Postleitzahl: 33142
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bigmbh.de
Abschnitt II: Gegenstand
Umbau Krankenhaus Hagen-Elsey - Elektro-Installationsarbeiten
Die Kath. Krankenhaus Hagen gem. GmbH beabsichtigt die Schließung des Krankenhauses Elsey mit seinen somatischen Abteilungen Chirurgie, Innere Medizin, HNO und Gynäkologie und die Umwandlung in eine Fachklinik für Psychiatrie und Psychotherapie. Ziel ist es, die psychiatrische Abteilung des Krankenhauses Hagen mit der vorhandenen Psychiatrie am Standort Elsey zusammenzulegen. Zur Realisierung dieser Maßnahme sind erhebliche Umplanungen und Umbaumaßnahmen erforderlich. Hierzu sind diverse Bauleistungen auszuschreiben und zu vergeben.
Die beschriebene Maßnahme wird mit Mitteln aus dem Krankenhausstrukturfonds nach §§ 1ff. Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG) gefördert.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Das vorhandene Krankenhaus Elsey soll in eine Fachklinik für Psychiatrie und Psychotherapie umgebaut werden. Hierzu soll das vorhandene Gebäude erheblichen Umbaumaßnahmen unterzogen werden. Da es sich um einen Umbau im laufenden Betrieb handelt, wird dieser voraussichtlich in drei Bauabschnitten durchgeführt. Die Umbaumaßnahmen haben im Januar 2022 begonnen und sollen bis voraussichtlich November 2025 abgeschlossen sein.
Bei den ausgeschriebenen Leistungen in 3 Losen und Bauabschnitten handelt es sich um die elektrotechnische Installation.
In einer psychiatrischen Einrichtung mit der Neuerrichtung von 14 Unterverteilungen, ca. 2.600 m Kabelbühne, 111.000 m Kabel und Leitungen,
81.500 m Schwachstromleitungen, Sicherheitsbeleuchtung, Brandmeldeanlage, SAT Antennenanlage, Daten- und Netzwerktechnik.
Die Installation findet im laufenden Betrieb der Einrichtung statt und ist dementsprechend zu kalkulieren.
Details der ausgeschriebenen Leistung sind dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Bieter haben Angaben zur Verpflichtung zur Eintragung im Handelsregister, in der Handwerksrolle, bei der Industrie- und Handelskammer zu machen. Bei bestehenden Eintragungspflichten sind Angaben zur erfolgten Eintragung zu machen.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, genügt die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Bieter, deren Angebote in die engere Wahl kommen, müssen zur Bestätigung der Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen vorlegen: Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer.
Bieter haben Angaben zur etwaigen Beantragung oder (Nicht-)Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder vergleichbaren gesetzlich geregelten Verfahrens, zum Nichtvorliegen einer Liquidation sowie zur etwaigen Bestätigung eines Insolvenzplans zu machen.
Bieter müssen Angaben zum Umsatz in den letzen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren mit Bauleistungen und anderen, mit der zu vergebenden Leistung vergleichbaren Leistungen machen.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Bieter haben eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme pro Versicherungsfall für Personen-, Sach- und Vermögensschäden in Höhe von jeweils 5.000.000,00 Euro bei einem in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherer oder Kreditinstitut nachzuweisen. Besteht ein Versicherungsschutz im vorstehenden Sinne (noch) nicht, ist eine Bestätigung des Versicherers ausreichend, wonach im Auftragsfall die ausgeschriebenen Leistungen mit den vorgenannten Mindestdeckungssummen versichert werden.
Personal:
Mindeststärke vor Ort immer 10 Personen davon ein Meister und keine Hilfsarbeiter in der Zahl 10 eingerechnet.
Bieter müssen durch Eigenerklärung bestätigen, dass ihnen die für die Ausführung der ausgeschriebenen Leistung erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Bieter, deren Angebote in die engere Wahl kommen, müssen auf gesonderte Aufforderung die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigen Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal angeben.
Referenzen:
Bieter müssen mindestens 4 Projekte im Gesundheitswesen mit einem Auftragsvolumen jeweils von mindestens über 1 Mio. Netto in den Jahren 2019-2022 angeben.
Dem Angebot ist eine Referenzliste beizulegen, aus denen sich Auftraggeber nebst Ansprechpartner, Art der ausgeführten Leistung, Ausführung während des laufenden Betriebes, Auftragssumme und Ausführungszeitraum ergeben. Es ist das beiliegende Muster in den Vergabeunterlagen zu verwenden.
Auf gesonderte Aufforderung sind Bestätigungen des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung der vorgenannten Referenzprojekte vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass auch diese die vorgenannten Mindestanforderungen an die Eignung erfüllen.
Termine:
• Auftragserteilung 17.1.2023
• Baubeginn vor Ort mit 10 Personen (siehe Mindeststärke): 30.1.2023
• Bauzeitenplan (gem. Vergabeunterlagen)
Qualifizierung:
Hier sollten den Bewerbungsunterlagen Nachweise beigelegt werden.
• Für die Durchführung der WLAN-Ausleuchtung hat der AN eine geeignete Zusatzqualifikation (Schulung) vorzuweisen und den Angebotsunterlagen beizufügen.
• Die Durchführung der Schwesternrufanlage muss durch ein zertifiziertes Unternehmen und geschultes Fachpersonal nach DIN 0834 durchführen werden. Kein Subunternehmer! Die erforderlichen Schulungen, zur produktspezifischen Elso-Schwesternrufanlage müssen von den installierenden Elektrikern (Personen vor Ort auf der Baustelle) bereits absolviert sein.
• Der Auftragnehmer hat für das Gewerk Brandmeldetechnik zwingend die
>Errichteranerkennung nach VdS für Brandmeldeanlagen zu erfüllen. VdS-Nummer: ........................... ,
>Errichteranerkennung der Fa. Bosch für Brandmeldeanlagen vorzulegen,
>Aktuelle Bescheinigungen sind dem Angebot beizulegen!
Notdienst:
Notdienst während der Bauphase (für Schwesterruf Elso, BMA-Bosch, WLAN); Nach Alarmierung innerhalb von 120 Minuten vor Ort, 24/7 auch an Sonn / und Feiertagen.
Schwesternruf Beseitigung von Störungen:
Bei auftretenden Störungen einer Rufanlage
muss die Anlage durch eine Fachkraft für Rufanlagen
unverzüglich inspiziert und instand
gesetzt werden. Die Instandsetzung hat innerhalb
von 2 Stunden nach Meldung der Störung
zu beginnen und muss so durchgeführt werden,
dass die Zeit der Funktionsunterbrechung an
Geräten und Anlagenteilen so kurz wie möglich
gehalten wird. Diese Rufbereitschaft muss durch den AN auch an Wochenenden und Feiertagen, sowie Nachts sichergestellt sein und wird
mit seiner Unterschrift unter den Vertragstexten bestätigt.
Da es sich um eine gesundheitsrelevante Einrichtung
handelt muss der AN diese Reaktionszeit garantieren.
Nach Abschluss der Arbeiten muss durch eine
Fachkraft eine Funktionsprüfung der entstörten
reparierten oder ersetzten Geräte oder Anlagenteile
erfolgen. Alle Instandsetzungsmaßnahmen
müssen im Betriebsbuch der Rufanlage durch
die mit der Behebung des Störfalls beauftragten
Fachkraft festgehalten werden.
Diese Rufbereitschaft muss durch den AN auch an Wochenenden und Feiertagen, sowie Nachts sichergestellt sein und wird
mit seiner Unterschrift unter den Vertragstexten bestätigt.
Beleuchtung LED Panel:
Die Bestätigung des deutsche Herstellers das die Nachlieferfähigkeit und die Garantie des LED-Panels von 5 Jahren ist als Herstellerbestätigung den Angebotsunterlagen beizulegen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Bieter müssen erklären, dass keine Gründe vorliegen, ihr Unternehmen gem. § 6e EU Abs. 1 VOB/A von der Wertung auszuschließen.
2. Bieter müssen angeben, wenn ein fakultativer Ausschlussgrund gem. § 6e EU Abs. 6 VOB/A vorliegt sowie ob sie Maßnahmen zur Selbstreinigung ergriffen haben, durch die ihre Zuverlässigkeit wieder hergestellt wurde.
3. Bieter müssen bestätigen, dass sie ihren Pflichten zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt haben. Bieter, deren Angebot in die engere Wahl kommt, müssen auf gesonderte Aufforderung Unbedenklichkeitsbescheinigungen der tariflichen Sozialkassen, des Finanzamtes bzw. eine Bescheinigung in Steuersachen sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EstG vorlegen.
4. Bieter haben zu beachten, dass das Leistungsverzeichnis als Teil des Angebotes in Form einer GAEB-Datei und einer PDF-Datei eingereicht werden muss. Zusätzlich haben die Bieter den Gesamtpreis Ihres Angebotes unter dem Punkt „Leistungsverzeichnis“ auf dem Vergabeportal anzugeben.
5. Bieter müssen Angaben zu ihrem Russland-Bezug (bzw. dem ihrer Nachunternehmer/Eignungsleiher/Lieferanten) gemäß der Vorgaben der Eigenerklärung zum Sanktionspaket der EU (Formular 523 EU) machen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Das Verfahren für Verstöße gegen das Vergaberecht richtet sich im vorliegenden Fall nach den Vorschriften der §§ 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zur Wahrung der Fristen wird auf die §§ 160 ff. GWB verwiesen. Insbesondere weisen wir darauf hin, dass ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei derunter VI.4.1 genannten Vergabekammer allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden kann. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über denGrund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebotes, den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsabschlusses in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind. Wir weisen ferner darauf hin, dass der Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen ist. Vergaberechtsverstöße sind innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen, nachdem der Antragsteller den Verstoß erkannt hat, beim Auftraggeber zu rügen, § 160Abs. 3 Satz 1 GWB. Vergabeverstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gemäß §160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe beim Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe beim Auftraggeber zu rügen.