Neubau + Erweiterung Betriebsstelle Ottmarsheim - Abbruch Referenznummer der Bekanntmachung: 12.7:10/2023/01/02
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70563
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau + Erweiterung Betriebsstelle Ottmarsheim - Abbruch
Abbruch (VE001) - Abbruch, Rodung, Schadstoffentsorgung
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Selektiver Abbruch sowie Schadstoffsanierung und Schadstoffentsorgung von Gebäudeteilen auf dem Betriebsgelände der BODENSEE-WASSERVERSORGUNG:
- Schadstoffsanierung und Schadstoffentsorgung u.a. Asbest, HBCD-haltiges Polystyrol, PCB-haltige Kondensatoren in Beleuchtungskörpern
Quecksilber-haltige Beleuchtungskörper, PAK-haltiges Trennpapier, Altholz etc.
- Selektiver Komplettrückbau Fertigteilgaragen PKW, BRI ca. 135 m³
- Selektiver Komplettrückbau Garage LKW, BRI ca. 430 m³
- Selektiver Komplettrückbau Waschhalle LKW, BRI ca. 246 m³
- Selektiver Komplettrückbau Wohngarage, BRI ca. 121 m³
- Selektiver Komplettrückbau Wohnhaus, BRI ca. 502 m³
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
3 Referenzen für die Durchführung von vergleichbaren Arbeiten/Aufträgen in den vergangenen 5 Jahren.
Vor Beauftragung ist vom AN eine Vertraulichkeitserklärung zu unterzeichnen, da der ZV Bodensee-Wasserversorgung zur "Kritischen Infrastruktur" zählt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.