Vergabeverfahren von 5 verschiedenen Containersystemen im Kauf in 5 Losen Referenznummer der Bekanntmachung: 22/Containersysteme VJTF 2023/01
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Troisdorf
NUTS-Code: DEA2C Rhein-Sieg-Kreis
Postleitzahl: 53831
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bwfuhrpark.de
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabeverfahren von 5 verschiedenen Containersystemen im Kauf in 5 Losen
Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss eines Werkslieferungsvertrags zur Lieferung von Containersystemen in folgenden Losen:
Los 1: 9 Containersysteme WSA mobIH
Los 2: 4 Containersysteme ET
Los 3: 4 Containersysteme Baugruppe Rad
Los 4: 3 Containersysteme ET UG hü
Los 5: 6 Containersysteme WSA mobIH UG
9 Containersysteme WSA mobIH
BwFuhrparkService GmbH Postfach 3195 53831 Troisdorf Die Auslieferung der Containersysteme an den Auftraggeber erfolgt an die Dienststellen und Nutzer der Bundeswehr, alternativ auch an einen Standort der BwFPS GmbH im innerdeutschen Raum. Den genauen Anlieferort teilt der Auftraggeber dem Auftragnehmer mit der Bestellung mit.
Dieses Los umfasst die Beschaffung von 9 Containersystemen WSA mobIH (Werkstattausstattung mobile Instandhaltung) im Kauf inklusive Service- und Instandhaltungsleistungen für insgesamt 12 Jahre.
Der Auftraggeber kann optional bis zu weitere zwei (2) Produkte (vgl. Ziff. 4.1.1 der Leistungsbeschreibung sowie das Preisblatt) in Anspruch nehmen.
a) Einen insoweiten Anspruch auf Abnahme dieser Leistungen hat der Auftragnehmer nicht (d. h. einseitiges Bestimmungsrecht des Auftraggebers).
b) Die Option kann innerhalb der ersten acht (8) Jahre ab Auslieferung des letzten Containers und nur dann ausgeübt werden, wenn einer der Container außer Betrieb genommen werden muss (z. B. wegen Zerstörung, wirtschaftlicher Totalschaden o. Ä.).
c) Die Option umfasst jeweils ausschließlich den Ersatz des oder der Container, bei dem/denen eine Außerbetriebnahme erfolgt (1-zu-1-Ersatz).
d) Die Ausübung des Optionsrecht bei einer Außerbetriebnahme eines Containers hat der Auftraggeber nach Außerbetriebnahme des Containers gegenüber dem Auftragnehmer innerhalb von vierzehn (14) Tagen in der Form gemäß § 17 Ziff. 4 des Vertrages zu erklären.
4 Containersysteme ET
BwFuhrparkService GmbH Postfach 3195 53831 Troisdorf Die Auslieferung der Containersysteme an den Auftraggeber erfolgt an die Dienststellen und Nutzer der Bundeswehr, alternativ auch an einen Standort der BwFPS GmbH im innerdeutschen Raum. Den genauen Anlieferort teilt der Auftraggeber dem Auftragnehmer mit der Bestellung mit.
Dieses Los umfasst die Beschaffung von 4 Containersystemen ET (Ersatzteile) im Kauf inklusive Service- und Instandhaltungsleistungen für insgesamt 12 Jahre
Der Auftraggeber kann optional ein (1) weiteres Produkt (vgl. Ziff. 4.2.1 der Leistungsbeschreibung sowie das Preisblatt) in Anspruch nehmen.
a) Einen insoweiten Anspruch auf Abnahme dieser Leistungen hat der Auftragnehmer nicht (d. h. einseitiges Bestimmungsrecht des Auftraggebers).
b) Die Option kann innerhalb der ersten acht (8) Jahre ab Auslieferung des letzten Containers und nur dann ausgeübt werden, wenn einer der Container außer Betrieb genommen werden muss (z. B. wegen Zerstörung, wirtschaftlicher Totalschaden o. Ä.).
c) Die Option umfasst jeweils ausschließlich den Ersatz eines Containers, bei dem eine Außerbetriebnahme erfolgt (1-zu-1-Ersatz).
d) Die Ausübung des Optionsrecht bei einer Außerbetriebnahme eines Containers hat der Auftraggeber nach Außerbetriebnahme des Containers gegenüber dem Auftragnehmer innerhalb von vierzehn (14) Tagen in der Form gemäß § 17 Ziff. 4 des Vertrages zu erklären.
4 Containersysteme Baugruppe Rad
BwFuhrparkService GmbH Postfach 3195 53831 Troisdorf Die Auslieferung der Containersysteme an den Auftraggeber erfolgt an die Dienststellen und Nutzer der Bundeswehr, alternativ auch an einen Standort der BwFPS GmbH im innerdeutschen Raum. Den genauen Anlieferort teilt der Auftraggeber dem Auftragnehmer mit der Bestellung mit.
Dieses Los umfasst die Beschaffung von 4 Containersystemen Baugruppe Rad im Kauf inklusive Service- und Instandhaltungsleistungen für insgesamt 12 Jahre.
Der Auftraggeber kann optional ein (1) weiteres Produkt (vgl. Ziff. 4.3.1 der Leistungsbeschreibung sowie das Preisblatt) in Anspruch nehmen.
a) Einen insoweiten Anspruch auf Abnahme dieser Leistungen hat der Auftragnehmer nicht (d. h. einseitiges Bestimmungsrecht des Auftraggebers).
b) Die Option kann innerhalb der ersten acht (8) Jahre ab Auslieferung des letzten Containers und nur dann ausgeübt werden, wenn einer der Container außer Betrieb genommen werden muss (z. B. wegen Zerstörung, wirtschaftlicher Totalschaden o. Ä.).
c) Die Option umfasst jeweils ausschließlich den Ersatz eines Containers, bei dem eine Außerbetriebnahme erfolgt (1-zu-1-Ersatz).
d) Die Ausübung des Optionsrecht bei einer Außerbetriebnahme eines Containers hat der Auftraggeber nach Außerbetriebnahme des Containers gegenüber dem Auftragnehmer innerhalb von vierzehn (14) Tagen in der Form gemäß § 17 Ziff. 4 des Vertrages zu erklären.
3 Containersysteme ET UG hü
BwFuhrparkService GmbH Postfach 3195 53831 Troisdorf Die Auslieferung der Containersysteme an den Auftraggeber erfolgt an die Dienststellen und Nutzer der Bundeswehr, alternativ auch an einen Standort der BwFPS GmbH im innerdeutschen Raum. Den genauen Anlieferort teilt der Auftraggeber dem Auftragnehmer mit der Bestellung mit.
Dieses Los umfasst die Beschaffung von 3 Containersystemen ET UG hü (Ersatzteile Umschlaggerät handelsüblich) im Kauf inklusive Service- und Instandhaltungsleistungen für insgesamt 12 Jahre.
Der Auftraggeber kann optional ein (1) weiteres Produkt (vgl. Ziff. 4.4.1 der Leistungsbeschreibung sowie das Preisblatt) in Anspruch nehmen.
a) Einen insoweiten Anspruch auf Abnahme dieser Leistungen hat der Auftragnehmer nicht (d. h. einseitiges Bestimmungsrecht des Auftraggebers).
b) Die Option kann innerhalb der ersten acht (8) Jahre ab Auslieferung des letzten Containers und nur dann ausgeübt werden, wenn einer der Container außer Betrieb genommen werden muss (z. B. wegen Zerstörung, wirtschaftlicher Totalschaden o. Ä.).
c) Die Option umfasst jeweils ausschließlich den Ersatz eines Containers, bei dem eine Außerbetriebnahme erfolgt (1-zu-1-Ersatz).
d) Die Ausübung des Optionsrecht bei einer Außerbetriebnahme eines Containers hat der Auftraggeber nach Außerbetriebnahme des Containers gegenüber dem Auftragnehmer innerhalb von vierzehn (14) Tagen in der Form gemäß § 17 Ziff. 4 des Vertrages zu erklären.
6 Containersysteme WSA mobIH UG
BwFuhrparkService GmbH Postfach 3195 53831 Troisdorf Die Auslieferung der Containersysteme an den Auftraggeber erfolgt an die Dienststellen und Nutzer der Bundeswehr, alternativ auch an einen Standort der BwFPS GmbH im innerdeutschen Raum. Den genauen Anlieferort teilt der Auftraggeber dem Auftragnehmer mit der Bestellung mit.
Dieses Los umfasst die Beschaffung von 6 Containersystemen WSA mobIH UG hü (Werkstattausstattung mobile Instandhaltung Umschlaggeräte handelsüblich) im Kauf inklusive Service- und Instandhaltungsleistungen für insgesamt 12 Jahre.
Der Auftraggeber kann optional ein (1) weiteres Produkt (vgl. Ziff. 4.5.1 der Leistungsbeschreibung sowie das Preisblatt) in Anspruch nehmen.
a) Einen insoweiten Anspruch auf Abnahme dieser Leistungen hat der Auftragnehmer nicht (d. h. einseitiges Bestimmungsrecht des Auftraggebers).
b) Die Option kann innerhalb der ersten acht (8) Jahre ab Auslieferung des letzten Containers und nur dann ausgeübt werden, wenn einer der Container außer Betrieb genommen werden muss (z. B. wegen Zerstörung, wirtschaftlicher Totalschaden o. Ä.).
c) Die Option umfasst jeweils ausschließlich den Ersatz eines Containers, bei dem eine Außerbetriebnahme erfolgt (1-zu-1-Ersatz).
d) Die Ausübung des Optionsrecht bei einer Außerbetriebnahme eines Containers hat der Auftraggeber nach Außerbetriebnahme des Containers gegenüber dem Auftragnehmer innerhalb von vierzehn (14) Tagen in der Form gemäß § 17 Ziff. 4 des Vertrages zu erklären.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Aktueller Handelsregisterauszug (Ausländische Unternehmen haben eine vergleichbare Bescheinigung vorzulegen, sofern eine solche nach Maßgabe der Rechtsvorschriften ihres Niederlassungsstaates erteilt werden kann. Die Gleichwertigkeit ist vom Bieter nachzuweisen.)
Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB
Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB
Gültig für alle Lose:
Nachweis des Bestehens einer Betriebshaftpflichtversicherung:
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit wird eine Betriebshaftpflichtversicherung inkl. Umwelt und Produkthaftpflicht mit den folgenden Versicherungssummen gefordert.
- Deckung für Personen- und Sachschäden pro Versicherungsfall und -jahr: 10 Mio. EUR
- Deckung für Vermögensschäden pro Versicherungsfall und -jahr: 100.000 EUR
Abschnitt IV: Verfahren
Gemäß § 15 Abs. 3 VgV wird aufgrund einer hinreichender Begründung die Angebotsfrist auf 15 Tage reduziert.
Die 5 Containersysteme werden zwingend für den intensiveren Einsatz der Bundeswehr in der VJTF der NATO im Jahr 2023 benötigt, um dem Auftrag der NATO und somit der Landes- und Bündnisverteidigung nachzukommen. Dafür müssen diese spätestens am 30.06.2023 vollständig ausgestattet an dem vor-gesehenen Bereitstellungsort zur Verfügung stehen. Der Termin ist fest durch die Bundeswehr vorgegeben und ist zu halten. Eine Verschiebung nach hinten ist nicht möglich.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Für die Abgabe des Angebots sind zwingend die von der Vergabestelle vorgegebenen Formulare/Vordrucke zu verwenden und ausgefüllt abzugeben.
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Geben mehrere Unternehmen als Bietergemeinschaft ein gemeinschaftliches Angebot ab, so wird dieses Angebot wie das Angebot eines Einzelbieters behandelt. Bietergemeinschaften sind Einzelbietern grundsätzlich gleichgestellt. Eine bestimmte Rechtsform ist nicht vorgeschrieben. Die Mitglieder einer Bietergemeinschaft haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung aller vertraglichen Verpflichtungen. Im Falle einer Teilnahme als Bietergemeinschaft sind die Eignungsnachweise von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
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Soweit der Bieter oder die Bietergemeinschaft zum Nachweis der Eignung die Kapazitäten anderer Unternehmen (z. B. eines Unterauftragnehmers oder eines konzernverbundenen Unternehmens) in Anspruch nimmt (sog. "Eignungsleihe"), muss mit Angebotsabgabe nachgewiesen werden, dass die für den Auftrag erforderlichen Kapazitäten dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft zur Verfügung stehen. Zu diesem Zweck muss der Bieter/die Bietergemeinschaft, die den Vergabeunterlagen beigefügte Anlage Verpflichtungserklärung Eignungsleihe des betreffenden Unternehmens vorlegen. Diese Anlage ist dem Angebot beizufügen. Jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft hat seine Eignung für den Teil der Leistungen nachzuweisen, den es im Auftragsfall übernimmt. Eignungsnachweise sind auch für Unternehmen vorzulegen, auf die sich ein Bieter/eine Bietergemeinschaft zum Nachweis seiner/ihrer Eignung beruft.
Der Auftraggeber behält sich vor, bei Angebotsabgabe nicht beiliegende bzw. den Anforderungen formal bzw. inhaltlich nicht genügende Dokumente, Nachweise, Angaben und Erklärungen unter Fristsetzung nachzufordern. Ein Anspruch der Bieter auf Nachforderung besteht nicht.
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Ab einem Auftragswert von 30.000,- Euro netto wird die Vergabestelle beim Bundeskartellamt von Amts wegen einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister (gemäß § 6 Abs. 1 WRegG) und beim Bundesamt für Justiz einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (gemäß § 150a Abs. 1 Nr. 4 GewO) anfordern und bei der Eignung entsprechend bewerten. Diese Anforderung erfolgt nur, sofern der Bieter für eine Zuschlagserteilung in Betracht kommt.
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Die gesamte Korrespondenz ist in deutscher Sprache abzufassen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHU65UV
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen.
§ 160 GWB lautet wie folgt:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.