Neupflasterung Düsseldorfer Str., Materiallieferung Referenznummer der Bekanntmachung: 33 ZV 175/22 V
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ratingen
NUTS-Code: DEA1C Mettmann
Postleitzahl: 40837
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.Ratingen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neupflasterung Düsseldorfer Str., Materiallieferung
Die Stadt Ratingen beabsichtigt die Fahrbahn der Düsseldorfer Straße im Bereich der Fußgängerzone zwischen der Wallstraße und dem Marktplatz in Verbindung mit durchzuführenden Arbeiten an den Versorgungsleitungen zu erneuern. Es ist vorgesehen den
vorhandenen Platten- und Pflasterbelag in Gänze gegen einen Platten - und Pflasterbelag aus Basalt- und Ruhrsandstein auszutauschen. Um die Bauabläufe gerade im Hinblick auf nicht
vorhandene Lagerflächen vor Ort sinnvoll zu koordinieren wird die Materiallieferung des Pflasters und der Platten getrennt von der Tiefbauausschreibung durchgeführt. Die Steinlieferungen sollen zum Zentralmateriallager an der Robert-Zapp-Straße in Ratingen Tiefenbroich gebracht werden. Entsprechend sind die Liefertermine vorab mit dem AG abzustimmen, um Öffnungszeiten zu berücksichtigen und ein entsprechendes Ladegerät zur Verfügung zu haben.
Es wird erwartet vor Auftragserteilung jeweils für den Ruhrsandstein und den Basalt einen Musterstein bzw. eine aussagekräftige Bilddokumentation des Steines zur Ansicht beim Tiefbauamt vorzulegen.
Zentralmateriallager Robert-Zapp-Straße 3 40878 Ratingen
Die Stadt Ratingen beabsichtigt die Fahrbahn der Düsseldorfer Straße im Bereich der Fußgängerzone zwischen der Wallstraße und dem Marktplatz in Verbindung mit durchzuführenden Arbeiten an den Versorgungsleitungen zu erneuern. Es ist vorgesehen den
vorhandenen Platten- und Pflasterbelag in Gänze gegen einen Platten - und Pflasterbelag aus Basalt- und Ruhrsandstein auszutauschen. Um die Bauabläufe gerade im Hinblick auf nicht
vorhandene Lagerflächen vor Ort sinnvoll zu koordinieren wird die Materiallieferung des Pflasters und der Platten getrennt von der Tiefbauausschreibung durchgeführt. Die Steinlieferungen sollen zum Zentralmateriallager an der Robert-Zapp-Straße in Ratingen Tiefenbroich gebracht werden. Entsprechend sind die Liefertermine vorab mit dem AG abzustimmen, um Öffnungszeiten zu berücksichtigen und ein entsprechendes Ladegerät zur Verfügung zu haben.
Es wird erwartet vor Auftragserteilung jeweils für den Ruhrsandstein und den Basalt einen Musterstein bzw. eine aussagekräftige Bilddokumentation des Steines zur Ansicht beim Tiefbauamt vorzulegen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Mit dem Angebot vorzulegen: Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Formular 521 EU des - Vergabehandbuchs des Landes Nordrhein-Westfalen für die Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen, VHB-NRW),
- Von den Unternehmen, deren Angebote in die engere Wahl für eine Auftragsvergabe kommen, sind auf Verlangen der Vergabestelle während der Prüfung der Angebote vorzulegen:
Fotokopien der Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes, einer Krankenkasse, der Berufsgenossenschaft jeweils nicht älter als 12 Monate im Zeitpunkt der Submission sowie Referenzliste (mind. drei Referenzen unterschiedlicher öffentlicher Verwaltungen).
- Mit dem Angebot vorzulegen wenn zutreffend: Erklärung über Nachunternehmerleistungen.
- Mit dem Angebot vorzulegen wenn zutreffend: Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft.
- Mit dem Angebot vorzulegen wenn zutreffend: Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen.
- Vom Bestbieter vor Auftragsvergabe vorzulegen wenn zutreffend: Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen.
Abschnitt IV: Verfahren
Bei der ZVS, Verwaltungsgebäude Poststraße 21, 40878 Ratingen, Zimmer 004
Es sind nur Bedienstete/Beschäftigte der Vergabestelle zu gelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
- Die Stadt Ratingen übernimmt keine Verantwortung für die Vollständigkeit und Richtigkeit von Bekanntmachungen, die in Ausschreibungsblättern oder auf Ausschreibungsplattformen im Internet veröffentlicht wurden, deren Betreiber dazu nicht von der ausschreibenden Stelle legitimiert wurden. Legitimiert wurden nur das Amtsblatt der EU, www.bund.de und die Firma Bi-Medien.
- Anfragen und andere zusätzliche Informationen von Bewerber*innen sind nur bis 29.11.2022, 09:00 Uhr zulässig und werden nur bearbeitet, wenn Sie in der Kommunikation des Vergabevorgangs (Projekts) auf dem Vergabemarktplatz Rheinland (Internetadresse: siehe oben) eingestellt wurden.
- Das Angebot muss spätestens am 06.12.2022 um 10.00 Uhr zu diesem Vorgang auf dieser E-Vergabeplattform hochgeladen sein.
- Schriftliche Angebote sind n i c h t zugelassen.
- Die Sprache ist Deutsch (gilt für Angebote und kompletten schriftlichen und mündlichen Verkehr).
Bekanntmachungs-ID: CXPTYY5DB9Z
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html
Mit der Abgabe eines Angebotes unterliegt der Bieter/die Bieterin den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gemäß § 62 VgV.
Vergaberechtsverstöße sind vom Antragsteller eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer gegenüber der Vergabestelle zu rügen. Ansonsten gilt gemäß § 160 Absatz 3 GWB, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 160 Absatz 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.