Planungs-, Ingenieur-, weitere Leistungen zur Errichtung einer passiven NGA- Infrastruktur Schwäbisc Referenznummer der Bekanntmachung: 396/21-II
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwäbisch Hall
NUTS-Code: DE11A Schwäbisch Hall
Postleitzahl: 74523
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.breitband-sha.de
Abschnitt II: Gegenstand
Planungs-, Ingenieur-, weitere Leistungen zur Errichtung einer passiven NGA- Infrastruktur Schwäbisc
Planungs-, Ingenieur -und weitere Leistungen zur Errichtung einer passiven NGA- Infrastruktur (FTTB) für die Stadt Schwäbisch Hall
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Der Auftraggeber plant die Errichtung eines NGA-Netzes (FTTB) für den Zweckverband Breitband Landkreis Schwäbisch Hall auf Gemarkung der Stadt Schwäbisch Hall. Ziel ist die Beseitigung noch vorhandener weißer NGA-Flecken sowie die Erschließung von Schulstandorten und Gewerbegebieten in grauen NGA-Flecken gemäß der Sonderaufrufe der Bundesförderung.Darüber hinaus sind vom Auftragnehmer alle Anschlüsse im vorgenannten Ausbauprojekt, welche gemäß neuer Aufgreifschwelle von 100 Mbit/s im Download als förderfähig in sog. „grauen NGA-Flecken“ gelten, ebenfalls in den Planungsprozess einzubeziehen. Die Vorgaben des Fördermittelgebers aus dem Hinweisblatt zum Upgrade für Zuwendungsempfänger im sog. Weiße-Flecken-Förderprogramm müssen vom Auftragnehmer zwingend umgesetzt werden.Das Projekt soll nach der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ sowie nach der „Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums für Mitfinanzierung der Förderung aus der Richtlinie zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland (VwV Breitbandmitfinanzierung)“ gefördert werden. Der vorläufige Förderbescheid des Bundes sowie der Zuwendungsbescheid des Landes Baden-Württemberg für das Projekt sind in der Anlage Zuwendungsbescheide beigefügt. Der Auftraggeber hat eine flächendeckende FTTB-Strukturplanung sowie eine Ausbaukonzeption erstellt. Dieser vorliegende Planungsstand ist in eine Genehmigungsplanung zu überführen. Das Projekt umfasst ein Los mit den nachfolgend aufgeführten Massenangaben: - Trassenneubau (befestigte Oberfläche): ca. 39.700,00 m- Trassenneubau (unbefestigte Oberfläche): ca. 11.190,00 m- Kabeleinzug in vorhandene Leerrohre(ggf. Paralleleinzug in gleicher Trasse): ca. 14.540,00 m- POP-Fertiggebäude und/oder Schränke: 7 Stück- Anzahl Hausanschlüsse gemäß Förderverfahren: 176 Stück Vom Upgrade von Hausanschlüssen im sog. Grauen Flecken im Rahmen des sog. Weiße-Flecken-Förderprogramms können ca. 25 Hausanschlüsse betroffen sein.Der Planungsstand wird mit Aufforderung zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren und Abgabe eines Erstangebotes im nächsten Verfahrensschritt entsprechend mitgeteilt. Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Beschaffung folgender Leistungen:(1) Weitere, bisher noch nicht erbrachte Planungs- und Ingenieurleistungen für die Errichtung einer passiven NGA-Netzinfrastruktur (FTTB) auf Gemarkung des Auftraggebers unter Beachtung spezifischer Vorgaben der vorgenannten Förderprogramme und des Auftraggebers.(2) Hausanschlussmanagement – insbesondere Kontaktermittlung einschließlich Aktualisierung von Kundendaten, Terminvereinbarung, Gebäudebegehung im Zuge der Planung, Abstimmung Trassenverlauf Privatgrund nebst Festlegung und Abstimmung der Hauseinführung und Übergabepunkt/-e NE 3 / NE 4 einschließlich Dokumentation der Begehung und Abstimmung mit Unterschrift des Grundstückseigentümers, Bearbeitung von Reklamationen und Änderungserfassung.(3) Arbeitssicherheitsmanagement – Leistungserbringung nach der Baustellenverordnung in Anlehnung an das AHO-Leistungsbild. Insbesondere Übernahme von Koordinationsaufgaben nach § 3 BaustellV hinsichtlich der in § 2 Abs. 1 BaustellV vorgesehenen Maßnahmen sowie Ausarbeiten des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes, Zusammenstellung der Unterlagen, Vornahme erforderlicher Anpassungen desselben, Analyse der Vor- oder Entwurfsplanungen und Feststellen von arbeitssicherheits- und gesundheitsrelevanten Wechselwirkungen, Vorbereiten und Mitwirken bei der Vergabe sicherheitstechnischer Einrichtungen sowie Überprüfen von Angeboten in sicherheitstechnischer Hinsicht und dazugehöriger Aufgaben.4) Qualitätsmanagement – Qualitätsmerkmale / Anforderungen sind in Kooperation zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer abzustimmen. Zielwerte der Vermessung der Qualitätsmerkmale sind zu definieren und feinzujustieren. Verfahren und Ressourcen für die Qualitätslenkung, -sicherung und -verbesserung sind festzulegen. Ferner gehört hierzu auch die Qualitätslenkung, Qualitätssicherung und Qualitätsverbesserung.(5) Projektmanagement – Durchführung der gesamten Projektleitung und Koordinierung aller fachlichen Beteiligten(6) Vermessung und Netzdokumentation nach GIS-Nebenbestimmungen und Vorgaben des Netzbetreibers sowie des AuftraggebersIm Detail wird die konkrete Beschaffung im Rahmen eines Leistungsverzeichnisses hinsichtlich der zu erbringenden Planungs- und Ingenieurleistungen in der nächsten Verfahrensstufe mit der Aufforderung zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren und Abgabe eines Erstangebotes mitgeteilt und verbindlich vorgegeben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Wiesbaden
NUTS-Code: DE714 Wiesbaden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 65183
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.