HA22008 Postdienstleistungen
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.karlsruhe.de
Abschnitt II: Gegenstand
HA22008 Postdienstleistungen
Postdienstleistungen: Abholung, Beförderung und Zustellung von Brief- und Paketsendungen für die Stadt Karlsruhe.
Briefsendungen und Päckchen
Karlsruhe
Der Auftraggeber sortiert die Briefsendungen und Päckchen nach Standardsendungen, Versandart und nach 76 und nicht 76-Versandbereich. Die Briefsendungen und Päckchen werden dem Auftragnehmer frankiert übergeben.
Die Abholung ist arbeitstäglich von Montag bis Freitag zwischen 15:30 Uhr und 16:00 Uhr bei der Zentralen Poststelle der Stadt Karlsruhe, Karl-Friedrich-Straße 10, 76133 Karlsruhe.
Gemäß den Erfahrungen aus den Vorjahren kann die Menge pro Jahr für den Zustellungsbereich 76... wie folgt beziffert werden: Karten ca. 6.600, Standartbriefe ca. 883.000, Kompaktbriefe ca. 98.400, Großbriefe ca. 79.800, Maxibriefe ca. 5.000, Päckchen ca. 50.
Gemäß den Erfahrungen aus den Vorjahren kann die Menge pro Jahr außerhalb des Zustellungsbereich 76... wie folgt beziffert werden: Karten ca. 250, Standartbriefe ca. 232.000, Kompaktbriefe ca. 14.400, Großbriefe ca. 20.000, Maxibriefe ca. 1.200, Päckchen ca. 50.
Der Vertrag verlängert sich automatisch bei unveränderten Konditionen einmalig um 12 Monate, sofern er nicht bis zum 31. Dezember 2024 durch die Stadt Karlsruhe schriftlich gekündigt wird.
Pakete
Karlsruhe
Bundesweite Zustellung der Sendungen an alle Adressen einschließlich der Inseln, der strukturschwachen Gebiete und an Empfänger-Adressen, die keinen allgemein zugänglichen Eingang für den Publikumsverkehr haben. Sendungsverfolgung (Nachweis der Zustellung) anhand der Ident Codierung über Internet muss für alle Teilnehmer möglich sein. Pakete zur Zustellung an Empfängeranschriften inklusive Abholung beim Versender nach Vereinbarung arbeitstäglich von Montag bis Freitag zwischen 15:00 Uhr und 15:30 Uhr bei der Zentralen Poststelle der Stadt Karlsruhe, Karl-Friedrich-Straße 10, 76133 Karlsruhe.
Kostenfreie Lieferung und Bereitstellung der Versandsoftware inklusive der Updates, Upgrades und Releases während des gesamten Vertragszeitraumes auf der Basis Microsoft Windows Version 10 zur Erstellung der Paketlabel, inklusive der Leit- und Ident Codierung, zur automatischen Erstellung der Beförderungsaufträge sowie zur Erstellung kostenstellengenauer Auswertungen über versendete Pakete.
Gemäß den Erfahrungen aus den Vorjahren kann die Menge pro Jahr wie folgt beziffert werden: Pakete national bis 2,0 kg ca. 3.000, Pakete national bis 5,0 kg ca. 1.000, Pakete national bis 10 ,0 kg ca. 300 und Pakete national bis 31,5 kg ca. 150.
Der Vertrag verlängert sich automatisch bei unveränderten Konditionen einmalig um 12 Monate, sofern er nicht bis zum 31. Dezember 2024 durch die Stadt Karlsruhe schriftlich gekündigt wird.
Briefwahlunterlagen Europa- und Kommunalwahl 2024, Briefwahlunterlagen Bundestagswahl 2025, Briefwahlunterlagen Landtagswahl 2026, Briefwahlunterlagen außerplanmäßige Wahlen, Bürgerentscheide, usw.
Karlsruhe
Bei den unter Los 3 aufgeführten Postdienstleistungen handelt es sich um die Zustellung der Briefwahlunterlagen zu den aktuell bekannten, turnusgemäßen Wahlen im Vertragszeitraum. Vorgezogene Neuwahlen und/oder unvorhersehbare Bürgerentscheide und/oder Abstimmungen im Vertragszeitraum und/oder innerhalb der optionalen Vertragsverlängerung bis zum 30. Juni 2026 machen zwingend eine außerplanmäßige Zustellung der Briefwahlunterlagen für die jeweilige Wahl und/oder Abstimmung erforderlich.
In den Vertragszeitraum fallen folgende Wahlen: Europa- und Kommunalwahl 2024, Bundestagswahl 2025 und Landtagswahl 2026.
Die Zustellung der Briefwahlunterlagen teilt sich gemäß Erfahrungswerten (es handelt sich um einen Orientierungswert, die Menge ist abhängig von der tatsächlichen Anzahl an Anträgen) wie folgt auf:
Europawahl 2024: ca. 90.000 Stück, davon Stadtgebiet ca. 94 %, Bundesweit ca. 3 %, Ausland ca. 3 %.
Kommunalwahl 2024: ca. 96.000 Stück, davon Stadtgebiet ca. 96 %, Bundesweit ca. 3 %, Ausland ca. 1 %.
Bundestagswahl 2025: ca. 110.000 Stück, davon Stadtgebiet ca. 90 %, Bundesweit ca. 7 %, Ausland ca. 3 %.
Landtagswahl 2026: ca. 96.000 Stück, davon Stadtgebiet ca. 95 %, Bundesweit ca. 3 %, Ausland ca. 2 %.
Der Vertrag verlängert sich automatisch bei unveränderten Konditionen einmalig um 12 Monate, sofern er nicht bis zum 31. Dezember 2024 durch die Stadt Karlsruhe schriftlich gekündigt wird.
Briefwahlsendungen für außerplanmäßige Neuwahlen oder Wiederholungswahlen sowie etwaige Bürgerentscheide und/oder Abstimmungen innerhalb der optionalen Vertragsverlängerung bis zum 30. Juni 2026.
Zustellung von personalisierten Wahlunterlagen zur Kommunalwahl
Karlsruhe
Bei den unter Los 4 aufgeführten Postdienstleistungen handelt es sich um die Zustellung von personalisierten Wahlunterlagen zur Kommunalwahl zu den aktuell bekannten Wahlen im Vertragszeitraum und/oder innerhalb der optionalen Vertragsverlängerung bis zum 30. Juni 2026. Die Wahlunterlagen sind nach Postleitzahlbezirken sortiert und in mit den Postleitzahlbezirksnummern beschrifteten Kartons verpackt. Die Postleitzahlbezirke befinden sich alle innerhalb des Stadtgebiets Karlsruhe. Diese Wahlunterlagen werden nicht an andere Leitregionen versendet.
Gemäß den Erfahrungen aus den Vorjahren kann die Menge wie folgt beziffert werden: Fensterbriefumschlag DIN C5 bis 500 g ca. 175.000 und Fensterbriefumschlag DIN C5 über 500 g ca. 65.000.
Der Vertrag verlängert sich automatisch bei unveränderten Konditionen einmalig um 12 Monate, sofern er nicht bis zum 31. Dezember 2024 durch die Stadt Karlsruhe schriftlich gekündigt wird.
Zustellung von personalisierten Wahlunterlagen für außerplanmäßige Neuwahlen oder Wiederholungswahlen zur Kommunalwahl im Vertragszeitraum und/oder innerhalb der optionalen Vertragsverlängerung bis zum 30. Juni 2026.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Eignung ist für jeden Bieter sowie jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert schriftlich nachzuweisen.
Eigenerklärung (siehe Formular „Eigenerklärung“), dass,
- nachweislich keine zwingenden Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen, d.h. keine Person, die als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat (auch Überwachung der Geschäftsführung oder sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung) aus den Gründen des § 123 GWB rechtskräftig verurteilt wurde und gegen das Unternehmen auch keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten aus den Gründen des § 123 GWB rechtskräftig festgesetzt wurde,
- der Bieter seine Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung nachkommt,
- nachweislich keine fakultativen Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen.
- eine Eintragung im Berufs- oder Handelsregister (soweit hierzu eine Eintragungspflicht besteht) vorliegt,
- der Bieter bei der Berufsgenossenschaft angemeldet ist; Begründung soweit keine gesetzliche Verpflichtung
hierzu besteht - der Bieter im Vergabeverfahren keine vorsätzlich unzutreffenden Erklärungen in Bezug auf die Eignung abgegeben hat.
.
- Für Los 1, 3 und 4 eine Kopie der erforderlichen Lizenzierung nach § 5 Postgesetz (PostG) in der aktuell gültigen Fassung für die angebotene Leistung.
Eigenerklärung (siehe Formular „Eigenerklärung“), dass:
- dass eine Berufshaftpflichtversicherung mit ausreichender Deckungssummen vorliegt.
Soweit keine Versicherung mit den Deckungssummen vorliegt ist eine Erklärung, dass im Fall der Auftragserteilung eine entsprechende Betriebshaftpflichtversicherung innerhalb von sieben Tagen abgeschlossen wird. Dem Angebot ist eine Bestätigung eines Versicherers beizufügen, dass im Auftragsfall das Risiko abgesichert wird.
- ggfls. Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen (Formular 235).
Eigenerklärung (siehe Formular „Eigenerklärung“), über:
- Referenzprojekte (Mindestens 3):
Liste geeigneter Projekte innerhalb der letzten 3 Geschäftsjahre, die bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand dieser Vergabe ist, mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind, unter Nennung der Art der ausgeführten Leistung, Ausführungszeitraum, Auftraggeber (Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer, Email-Adresse) und Angaben zur Vergleichbarkeit.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über die elektronische Vergabeplattform subreport/ ELViS (www.subreport.de). Der elektronische Zugang zum Verfahren erfolgt über www.subreport.de/E53437961. Hierzu ist eine kostenfreie einmalige Registrierung erforderlich. Wir empfehlen Ihnen sich bereits vor dem Herunterladen der Vergabeunterlagen zu registrieren. Ohne Registrierung hat die ausschreibende Stelle keine Möglichkeit, Sie über spätere Änderungen an den Vergabeunterlagen zu informieren, bzw. Sie an der Bieterkommunikation teilhaben zu lassen.
Fragen von Bietern im Rahmen des Vergabeverfahrens sind ausschließlich elektronisch über subreport/ ELViS an die ausschreibende Stelle zu richten. Mündliche Auskünfte haben keine Gültigkeit. Verbindlicher Bestandteil der Vergabeunterlagen werden nur die über subreport/ELViS übermittelten Antworten/ Bieterinformationen.
Angebote müssen ausschließlich elektronisch und verschlüsselt über die Vergabeplattform subreport/ELViS hochgeladen werden.
Bei technischen Fragen zu subreport/ELViS wenden Sie sich an die Mitarbeiter von subreport kostenlos unter der Telefonnummer: +49 221 985 78-0.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://rp.baden-wuerttemberg.de
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt (§ 160 Absatz 3 Nummer 1 GWB),
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Absatz 3 Nummer 2 GWB),
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Absatz 3 Nummer 3 GWB),
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Absatz 3 Nummer 4 GWB).