Beschaffung acht batterieelektrische Niederflursolobusse Referenznummer der Bekanntmachung: n.def.

Auftragsbekanntmachung – Sektoren

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Biberach
NUTS-Code: DE146 Biberach
Postleitzahl: 88400
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.swbc.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/0e2215cf-1a2e-43b4-aa48-d64282123eee
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/0e2215cf-1a2e-43b4-aa48-d64282123eee
Im Rahmen der elektronischen Kommunikation ist die Verwendung von Instrumenten und Vorrichtungen erforderlich, die nicht allgemein verfügbar sind. Ein uneingeschränkter und vollständiger direkter Zugang zu diesen Instrumenten und Vorrichtungen ist gebührenfrei möglich unter: https://www.deutsche-evergabe.de
I.6)Haupttätigkeit(en)
Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Beschaffung acht batterieelektrische Niederflursolobusse

Referenznummer der Bekanntmachung: n.def.
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
34121100 Busse für den öffentlichen Verkehr
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Ende des Jahres 2023 werden die aktuellen Verträge mit den Verkehrsunternehmen auslaufen, die die Fahrleistung der SWBC erbringen. Insbesondere aus klimapolitischer Motivation möchten die Stadtwerke diese Gelegenheit nutzen, um Fahrzeuge mit batterieelektrischen Antrieben zu beschaffen und somit die Dieselfahrzeuge im Biberacher Busliniennetz in mehreren Schritten durch Elektrobusse zu ersetzen. Durch diese Maßnahme sollen CO2-, NOx-, Feinstaub- und Lärmemissionen in Biberach fortlaufend gesenkt werden. Der Auftraggeber strebt die Auslieferung der batterieelektrischen Niederflursolobusse im ersten Halbjahr 2024 an.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
31422000 Batteriesätze
34121400 Niederflurbusse
34144910 Elektrobusse
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE146 Biberach
Hauptort der Ausführung:

in den Vergabeunterlagen aufgeführt

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Im Zuge des vorgenannten Projektvorhabens sollen mit dieser Ausschreibung acht batterieelektrische Niederflursolobusse beschafft werden. Entsprechend ist der Auftragsgegen stand des Auftragnehmers die Herstellung und Lieferung von 8 Niederflursolobussen mit vollelektrischem Antrieb gemäß der technischen Leistungsbeschreibung des Lastenhefts (Anlage A2_Lastenheft). Neben der Lieferung der Fahrzeuge selbst, umfasst die Beschaffung ebenfalls die dauerhafte Instandhaltung der Fahrzeuge durch den Auftragnehmer in einer Servicewerkstatt in der Nähe des Betriebshofs der Stadtwerke Biberach GmbH. Die Fahrzeuge müssen bis Juni 2024 an die Stadtwerke Biberach GmbH ausgeliefert werden.

 

Die Stadtwerke Biberach GmbH beabsichtigt, die zu beschaffenden Leistungen mit Fördermitteln zu finanzieren. Die Beauftragung der ausgeschriebenen Leistungen steht unter dem Vorbehalt, dass der bzw. die Förderanträge positiv beschieden werden. Die Stadtwerke Biberach GmbH behält sich ausdrücklich vor, das Vergabeverfahren ganz oderteilweise aufzuheben, wenn und soweit Zuwendungen nicht gewährt werden sollten.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 144
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Mindestzahl: 3
Höchstzahl: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:

Der Auftraggeber wird 3 bis 5 Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften für das weitere Verfahren auswählen, sofern eine entsprechende Anzahl von geeigneten Bewerbern bzw. Bewerbergemeinschaften zur Verfügung steht. Der Auftraggeber wird zur Auswahl der Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften in 3 Stufen vorgehen:

1) Formelle Prüfung des Teilnahmeantrags;

2) Überprüfung der Eignung des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft anhand der in der Bekanntmachung genannten Eignungsanforderungen

3) Auswahl der Bewerber, die die Eignungskriterien am besten erfüllen.

Der Auftraggeber wird zur Abgabe eines Angebotes die Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften auffordern, die die Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen (Ranking). Er behält sich vor, nur die 3 besten Bewerber aufzufordern, auch wenn mehr Bewerber die Eignungsanforderungen erfüllen. Bei Ermittlung des Rankings wird der Auftraggeber insbesondere die von den Bewerbern genannten Referenzen und deren Vergleichbarkeit mit dem vorliegenden Beschaffungsvorhaben berücksichtigen.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

a) Formlose unterschriebene Eigenerklärung, aus der hervorgeht, dass

- keine Ausschlussgründe im Sinne des §§ 123, 124 GWB vorliegen bzw. erfolgreiche Selbstreinigungsmaßnahmen im Sinne des § 125 GWB durchgeführt worden sind

- der Bieter in das einschlägige Berufsregister (Handelsregister oder Handwerksrolle) oder ein vergleichbares Register (Standeskammern etc.) des Herkunftslandes eingetragen ist sowie für seine Betriebshaftpflichtversicherung, seine Krankenkasse(n) und seine Berufsgenossenschaft rückstandslos Beiträge entrichtet hat sowie seinen steuerlichen Verpflichtungen nachgekommen ist

b) Bewerbergemeinschaften sollen zusätzlich eine Erklärung abgeben, aus der hervorgeht, dass kein Verstoß gegen Kartellrecht vorliegt (z.B. durch Angabe der Gründe, die zur Bildung der Bewerbergemeinschaft geführt haben), und dass keine unzulässigen wettbewerbsbeschränkenden Absprachen getroffen wurden.

 

Die Bildung von Bewerbergemeinschaften ist bis zur Abgabe des Teilnahmeantrages möglich. Die Abgabe von Teilnahmeanträgen durch Bewerbergemeinschaften ist nur bei gesamtschuldnerischer Haftung mit bevollmächtigtem Vertreter möglich. Hierzu ist eine von allen Mitgliedern unterschriebene Vollmacht mittels einer Bewerbergemeinschaftserklärung vorzulegen. Außerdem haben sämtliche Mitglieder der Bewerbergemeinschaft namentlich mit Anschrift einen bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren sowie den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen.

Bei der Eignungsprüfung wird die Bewerbergemeinschaft als Ganzes beurteilt. Bewerbergemeinschaften müssen eine(n) einzige(n) Ansprechpartner(in) benennen.

Soweit mehrere Unternehmen im Rahmen der Vergabe miteinander kooperieren (z.B. über ein gemeinsames Tochterunternehmen oder im Rahmen einer Bewerbergemeinschaft), ist darzulegen, dass die Bewerbergemeinschaft als Ganzes sowie die Mitgliedschaft der einzelnen Unternehmen in der Bewerbergemeinschaft zulässig ist, insbesondere keine unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede getroffen wurde. Für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft ist zu begründen, inwiefern sein Entschluss zur Beteiligung an der Bewerbergemeinschaft eine im Rahmen zweckmäßigen und kaufmännisch vernünftigen Handels liegende Entscheidung ist, z.B. weil das jeweilige Mitglied zur Zeit der Bildung der Bewerbergemeinschaft überhaupt nicht oder jedenfalls zu dieser Zeit nicht über die erforderliche Kapazität zur Durchführung des hier ausgeschriebenen Auftrages verfügt oder aus anderen Gründen erst die Zusammenarbeit der Bewerbergemeinschaft das jeweilige Mitglied in die Lage versetzt, ein erfolgversprechendes Angebot abzugeben.

c) Der Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen im Rahmen des § 51 Abs. 2 SektVO nachzufordern. Hierauf besteht kein Rechtsanspruch.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

(1) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens, jeweils bezogen auf die 3 letzten Geschäftsjahre.

(2) Nachweis einer bestehenden, aktuell gültigen Betriebshaftpflichtversicherung oder einer vergleichbaren marktüblichen Versicherung mit einer Haftpflichtdeckungshöhe von mindestens [Betrag gelöscht] EUR für Personen-, Sach- und Vermögensschäden je Versicherungsjahr. Falls eine Versicherung mit dieser Deckungshöhe derzeit nicht besteht, reicht eine unterschriebene schriftliche, unwiderrufliche und unbedingte Eigenerklärung des Unternehmens, dass es im Auftragsfall bereit ist, eine entsprechende Versicherung auf erstes Anfordern des Auftraggebers abzuschließen, verbunden mit der Erklärung eines Versicherers, dass dieser zum Abschluss einer entsprechenden Versicherung mit dem Unternehmen bereit ist.

 

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Zu Abschnitt III.1.2) Nr. (1) wird ein durchschnittlicher Mindestjahresumsatz bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre, in Höhe von netto [Betrag gelöscht] EUR/Jahr zwingend gefordert (Mindestanforderung). Bewerber/Bewerbergemeinschaften, die nicht über diesen Mindestjahresumsatz verfügen, weisen nicht die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit auf. Die Nichterfüllung oder nicht vollständige Erfüllung dieser Eignungsanforderung führt zum zwingenden Ausschluss von dem Vergabeverfahren.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

1. Darstellung von mindestens 3 erfolgreichen (mit erfolgter Abnahme durch den Referenzauftraggeber) Referenzen über die in den letzten 5 Jahren (Stichtag: Ablauf der Teilnahmefrist) erbrachten Leistungen zur Lieferung von Bussen, die jeweils mindestens die folgenden Kriterien (a) bis (c) erfüllen:

a) Lieferung und Abnahme von mindestens 10 Niederflur- oder Low-Entry-Bussen,

b) mit einem batterieelektrischen Antrieb,

c) für den Betrieb im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) innerhalb der Europäischen Union (EU), des Europäischen Wirtschaftraums (EWR) oder der Schweiz.

Dem Bewerber steht es frei bis zu drei Zusatzreferenzen für die Lieferung von Bussen nachzuweisen. Die Zusatzreferenzen werden bei Bedarf für die Auswahl der Bewerber für das weitere Vergabeverfahren (vgl. II 2.9) genutzt. Sämtliche Zusatzreferenzen werden aber jeweils nur dann bewertet, wenn diese auch alle oben genannten Musskriterien (a-c) erfüllen.

 

2. Darstellung von mindestens 3 erfolgreichen Referenzen über die in den letzten 5 Jahren (Stichtag: Ablauf der Teilnahmefrist) erbrachten Leistungen zur Lieferung von Bussen, die jeweils mindestens die folgenden Kriterien (d) bis (f) erfüllen

d) Die Referenz muss die Instandhaltung (Wartung und Störungsbehebung) von Diesel- oder Elektrobussen umfasst haben. Als Wartung gelten die regelmäßigen und planbaren Leistungen jeweils gemäß Herstellerangaben. Als Störungsbehebung gelten hingegen Leistungen für nicht planbare Störungsbehebungen zur Wiederherstellung der vollen Funktionsfähigkeit der Busse

e) Die Referenz muss die Instandhaltung für eine Mindest-Stückzahl von 5 Bussen umfasst haben.

f) für den Betrieb im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) innerhalb der Europäischen Union (EU), des Europäischen Wirtschaftraums (EWR) oder der Schweiz

Dem Bewerber steht es frei bis zu drei Zusatzreferenzen für die Instandhaltung von Bussen nachzuweisen. Die Zusatzreferenzen werden bei Bedarf für die Auswahl der Bewerber für das weitere Vergabeverfahren (vgl. II 2.9) genutzt. Sämtliche Zusatzreferenzen werden aber jeweils nur dann bewertet, wenn diese auch alle oben genannten Musskriterien (d-f) erfüllen.

 

3. Nachweis eines Qualitätsmanagementsystems nach DIN EN ISO 9001 oder eines gleichwertig zertifizierten Qualitätsmanagementsystems oder eines eigenen Qualitätssicherungssystems, welches den Grundsätzen dieser QM- Zertifikation entspricht.

 

4. Nachweis eines Umweltmanagementsystems nach DIN EN ISO 14001 oder eines gleichwertig zertifizierten Umweltmanagementsystems oder eines eigenen Umweltsicherungssystems, welches den Grundsätzen dieser Umwelt- Zertifikation entspricht.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

III.1.4)Objektive Teilnahmeregeln und -kriterien
Auflistung und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:

III.1.6)Geforderte Kautionen oder Sicherheiten:

Zur Absicherung der Gewährleistungsansprüche der Stadtwerke Biberach GmbH (SWBC) aus diesem Liefervertrag muss der Hersteller zugunsten der SWBC eine unbefristete, unwiderrufliche selbstschuldnerische Gewährleistungsbürgschaft eines europäischen Kreditinstituts oder Kreditversicherers mit einem Mindestrating von A- nach S&P bzw. von A3 nach Moody´s oder einer deutschen Sparkasse oder Landesbank stellen. Die Höhe der mit der Bürgschaft abzusichernden Summe beträgt 10% des Gesamtpreises, netto.

III.1.7)Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise auf Vorschriften, in denen sie enthalten sind:

III.1.8)Rechtsform, die die Unternehmensgruppe, der der Auftrag erteilt wird, haben muss:

Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Die Vergabestelle wird vor Zuschlagserteilung von dem für den Zuschlag in Aussicht genommenen Bieter einen Gewerbezentralregisterauszug gemäß GewO fordern und Abfragen bei Korruptions- und Vergaberegistern vornehmen.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 11/12/2022
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 21/12/2022
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 30/04/2023

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.

(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.

(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.

(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
11/11/2022

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Hohenstein
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Schelklingen
Schemmerhofen
Schlaitdorf
Schliengen
Schlier
Schlierbach
Schömberg
Schönaich
Schönau (Odenwald)
Schönau im Schwarzwald
Schöntal
Schönwald im Schwarzwald
Schopfheim
Schorndorf
Schramberg
Schriesheim
Schrozberg
Schuttertal
Schutterwald
Schwäbisch Gmünd
Schwäbisch Hall
Schwaigern
Schwaikheim
Schwanau
Schwendi
Schwenningen
Schwetzingen
Schwieberdingen
Seckach
Seebach
Seelbach
Sersheim
Sigmaringen
Sigmaringendorf
Simmersfeld
Simmozheim
Simonswald
Sindelfingen
Singen
Sinsheim
Sinzheim
Sonnenbühl
Sontheim an der Brenz
Spaichingen
Spechbach
Spiegelberg
Spraitbach
Staig
Starzach
Staufen
Stegen
Steinen
Steinhausen an der Rottum
Steinheim am Albuch
Steinheim an der Murr
Steinmauern
Steißlingen
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Stockach
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Strassberg
Straubenhardt
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Sulzfeld
Süßen
Talheim
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Tauberbischofsheim
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Trochtelfingen
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Tübingen
Tuningen
Tuttlingen
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Uhldingen-Mühlhofen
Ühlingen-Birkendorf
Ulm
Umkirch
Ummendorf (bei Biberach)
Unlingen
Untereisesheim
Unterensingen
Untergruppenbach
Unterkirnach
Untermünkheim
Unterschneidheim
Urbach
Uttenweiler
Vaihingen an der Enz
Vellberg
Villingen-Schwenningen
Villingendorf
Vogt
Vogtsburg im Kaiserstuhl
Vöhrenbach
Vöhringen
Waghäusel
Waiblingen
Waibstadt
Wald (Hohenzollern)
Waldachtal
Waldbronn
Waldbrunn
Waldburg
Walddorfhäslach
Waldenbuch
Waldkirch
Waldshut-Tiengen
Waldstetten
Walheim
Walldorf
Walldürn
Wallhausen
Walzbachtal
Wangen
Wangen im Allgäu
Wannweil
Warthausen
Wehingen
Wehr
Weikersheim
Weil am Rhein
Weil der Stadt
Weil im Schönbuch
Weilen unter den Rinnen
Weilheim an der Teck
Weilheim/Baden
Weingarten
Weingarten (Baden)
Weinheim
Weinsberg
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Weißbach
Weisenbach
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Weissach im Tal
Weisweil
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Wembach
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Wutöschingen
Wyhl am Kaiserstuhl
Zaberfeld
Zell am Harmersbach
Zell im Wiesental
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Zwiefalten