ADP - VgV ELT Referenznummer der Bekanntmachung: X-BBS-2022-0145
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mannheim
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Postleitzahl: 68167
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bbs-mannheim.de
Abschnitt II: Gegenstand
ADP - VgV ELT
Technische Ausrüstung nach HOAI §§ 53 ff. Anlagengruppen 4, 5 und 8 Neubau der vierzügigen Alfred-Delp-Grundschule mit einer Einfeld-Turnhalle in Mannheim-Gartenstadt
Mannheim
Technische Ausrüstung nach HOAI §§ 53 ff. Anlagengruppen 4, 5 und 8 Neubau der vierzügigen Alfred-Delp-Grundschule mit einer Einfeld-Turnhalle in Mannheim-Gartenstadt.
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Gegenstand der Beschaffung ist der Neubau der vierzügigen Alfred-Delp-Grundschule mit Mensa und einer Einfeld-Turnhalle in Mannheim auf dem Grundstück Waldpforte 41 - 43, 68305 Mannheim, Flurstück: 9669/3.
Ausgangssituation für die Elektroplanung ist ein Planungswettbewerb nach RPW2013 zur Findung des Architekten und Landschaftsarchitekten. Dieser findet zeitgleich zum VgV-Verfahren Elektroplanung statt.
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Grundlage ist die Übertragung der Bewirtschaftung der Mannheimer Schulen und damit auch der Aufgaben im Bereich Neubau und Modernisierung von der Stadt Mannheim an die BBS. Die BBS - Bau- und Betriebsservice GmbH ist auch für den Betrieb und die Unterhaltung der betreffenden Schulen zuständig und betreibt das Facility Management. Aus dieser Konstellation heraus ist eine wirtschaftliche Lösung der Bauaufgabe nicht nur für den Neubau, sondern auch für die spätere Nutzung maßgeblich. Aufgrund der mangelhaften Bausubstanz und der fortschreitenden Schulentwicklung der Alfred-Delp-Schule soll eine vierzügige verbindliche Ganztagsgrundschule mit Mensa und einer Einfeldturnhalle nebst den Außenanlagen gebaut werden. Eine Sanierung der vorhandenen Bausubstanz ist wirtschaftlich nicht darstellbar. Daher soll das bestehende Schulgebäude zurückgebaut werden und ein nachhaltiger auf den Ganztag zugeschnittener Lern- und Lebensraum auf dem vorhandenen Schulgrundstück entstehen. Die Alfred-Delp-Schule ist derzeit in einem zweigeschossigen Gebäude für den sog. Regelbetrieb der Grundschule untergebracht. Die Turnhalle wurde 1971 in Betrieb genommen und im Jahre 1994 ein Anbau für weitere Klassenräume erstellt.
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Flächenprüfung als Anforderungen im Planungswettbewerb Architekten
Schulgebäude ca. 4.800 m² = Fußabdruck von ca. 2.400 m²
Neubau einer Turnhalle ca. 1.000 m² = Fußabdruck von ca. 1.000 m ²
Pausenhof ca. 2.400 m²
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Entwicklung eines ansprechenden Gesamtkonzeptes
Mit den Neubauten der Grundschule und der Turnhalle ist ein funktional und gestalterisch ansprechendes Gesamtkonzept zu entwickeln, welches sich wirtschaftlich errichten und betreiben lässt. Die Schule hat dabei den zeitgemäßen Anforderungen an einen inklusiven Ganztagesschulbetrieb zu entsprechen.
Der Bauherr stellt sich einen Hochbau vor, der für eine nachhaltige Bauweise steht. Qualitätsvolle, zeitgemäße Architektur, die Funktionalität als moderner Schulbau und minimierte Errichtungs- und Lebenszykluskosten sind als übergeordnete Kriterien von besonderer Bedeutung.
Durch die verwendeten Bau- und Werkstoffe soll sich das Gebäude nachhaltig und nach Maßgabe der Energieleitlinien der Stadt Mannheim energieoptimiert als Schulbau darstellen. Gewünscht ist an dieser Stelle ein Holz- / Holzhybridbau.
Es sind Baulösungen zu entwickeln, die der knappen Bauzeit Rechnung tragen und die Fertigstellung zum Schuljahr 2027 / 28 ermöglichen
umfangreiche Weiternutzung der Schulgebäude während der Bauphase sowie den Umzug in den Neubau und späteren Abbruch der Bestandsgebäude aufzeigt.
Die Durchführung der Gesamtmaßnahme (Abbruch / Neubau / Interrim) kann auch in Bauphasen / Bauabschnitten erfolgen.
Die Konzeption der Bauabwicklung / Bauabschnitte soll insbesondere den Betrieb der Baustelle, die durchgängige Weiterführung des Schulbetriebs unter Minimierung der Störeinflüsse durch die Baustelle und die Wirtschaftlichkeit der Gesamtmaßnahme durch Vermeidung / Reduzierung von Containerstellungen nachweisen.
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Klimaökologische Auflagen
Es sind Anlagen zur Erzeugung und Nutzung erneuerbarer Energien zu installieren sowie Ressourcen- und Energieeffizienz im Bau und Betrieb zu erreichen.
Im KSG BW ist die Errichtung von PV-Anlagen an Nichtwohngebäuden festgeschrieben - Eine Photovoltaikanlage (bis 100 kWhpeak) ist umzusetzen.
Es wäre wünschenswert, fensterlose Fassadenflächen zu begrünen. Dabei ist auch ein Rankgerüst denkbar, welches die Fassade beschattet und sich positiv auf die natürliche Klimatisierung des Gebäudes auswirken kann. Flach geneigte Dächer (bis 15 Grad Neigung) sollen extensiv begrünt werden mit einer Substratschicht von mindestens 15 cm.
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Leistungsumfang
Ausgeschrieben wird die technische Ausrüstung nach HOAI §§ 53 ff. Anlagengruppen 4, 5 und 8 für den Neubau der vierzügigen Alfred-Delp-Grundschule mit Mensa und einer Einfeld-Turnhalle in Mannheim-Gartenstadt.
Es ist vorgesehen, die LPH 1 bis einschließlich LPH 8 zu vergeben. Die Vergabe der Leistungen erfolgt nach Stufen und zeitlicher Erfordernis. Die erste Stufe umfasst die LPH`en 1 bis 3.
Die weiteren notwendigen HOAI-Leistungsbilder (HLS Planung, Gebäudeplanung, Küchenplanung, Planung Förderanlagen, Bauphysik etc.) sind als separate Aufträge vorgesehen und nicht Gegenstand dieser Ausschreibung.
Die Ausführung der Bauleistungen erfolgt in Einzelgewerken.
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Das zu beauftragende Leistungsbild ergibt sich aus dem beiliegenden Vertragsmuster und umfasst folgende Grundleistungen nach HOAI §§53 ff.
* Grundlagenermittlung (LPH 1)
* Vorplanung (LPH 2)
* Entwurfsplanung (LPH 3)
* Ausführungsplanung (LPH 5)
* Vorbereitung der Vergabe (LPH 6)
* Mitwirkung bei der Vergabe (LPH 7)
* Objektüberwachung und Dokumentation (LPH 8)
Neben den Grundleistungen nach HOAI sind folgende besondere Leistungen vorgesehen:
* Bestandsaufnahme für Abriss und Interim - pauschal
* Planung und Koordinierung KG 220/230 - pauschal
* Planung und Bauüberwachung Betoneinlegearbeiten
Im Zuge der Kalkulation der Nebenkosten sind folgende Leistungen zu berücksichtigen:
* Planungs- und Bauleitungsbesprechung einmal wöchentlich in Präsenz bzw. virtuell über z.B. TEAMS (unabhängig von allgemeiner Koordinierung der Arbeiten/ Leistungen auch auf der Baustelle)
* Planverteilung an Projektbeteiligte bei wesentlichen Leistungsständen /-änderungen oder wegen technischen Erfordernissen zusätzlich in Papier. (grundsätzlich als Datei im offenen Format und je als PDF und DWG)
* Nutzung, Austausch und Dokumentation der projektspezifischen Unterlagen über die gemeinsame Auftraggeberseitige Projektplattform in Sharepoint
* Allgemeine Leistungen einschl. Reisekosten
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Folgende Maßnahmen sind vorgesehen:
Anlagengruppe 4
Komplette Planung der Starkstromanlagen. Im anteiligen Budget für die Anlagengruppe 4 sind folgende Leistungen enthalten:
* sonstige Maßnahmen für technische Anlagen
* technische Anlagen für Außenanlagen
* Baustrom und Baubeleuchtung
* Demontage / freischaltung zum Abriss der Bestandsgebäude
Anlagengruppe 5
Komplette Planung der fernmelde- und informationstechnischen sowie sicherheitstechnischen Anlagen
Anlagengruppe 8
Komplette Planung der Gebäudeautomation. Erforderliche MSR-Schaltschrank Planung wird bis LPH 5 durch die BBS erbracht. MSR-Trassenplanung, Leitungsverlegung und Anschlussarbeiten werden durch den AN erbracht.
Für die KG 220/230 öffentliche bzw. nicht öffentlich Erschließung liegt das Budget bei 60.000,00 € (netto). Dies ist nicht in der Kostengruppe 4 inkludiert und somit nicht in den anrechenbaren Kosten.
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Kostenbudget
Für den Neubau der technischen Anlagen steht ein Budget (netto) für die
* Anlagengruppe 4: ca. 1.900.000,00 €
* Anlagengruppe 5: ca. 700.000,00 €
* Anlagengruppe 8: ca. 500.000,00 €
zur Verfügung.
Hieraus ergibt sich für die Umsetzung eine:
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Zeitlicher Rahmen
Als zeitlicher Rahmen für die Erbringung der Leistungen gemäß Leistungsumfang im Auftragsfall werden folgende Meilensteine vorgegeben:
Beginn der Planungsleistungen ab 05/ 2023
Fertigstellung der Planungsleistung LPH 1-3 bis 12/ 2023
Beginn der baulichen Umsetzung ab 09/ 2024
Fertigstellung Schulgebäude mit Ganztagsbereich 02/ 2026
Fertigstellung Gesamtensemble Schuljahr 2027/28
Die planerischen Leistungen sind so rechtzeitig zu erbringen, dass die obigen Termine nicht gefährdet sind. Hierbei ist die notwendige Abstimmung mit den Planungsbeteiligten und dem Auftraggeber bzw. dessen Gremien zu berücksichtigen.
Die baulichen Leistungen unterliegen den Ausschreibungsvorschriften nach VOB/ A. Der Zeitraum für die öffentlichen/ beschränkten Ausschreibungen ab Fertigstellung der Vergabeunterlagen bis Beauftragung beträgt i.d.R. 2 Monate und ist in der Terminplanung zu berücksichtigen.
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Qualitäten
Für die Umsetzung der Bauausführung wurden zwischen der Bauherrin Stadt Mannheim und dem Auftraggeber bzw. Betreiber der Liegenschaften BBS Bau- und Betriebsservice GmbH für verschiedene Gewerke Mindestqualitäten und Energieleitlinien vereinbart. Hinzu kommen Qualitätsvorgaben von Seiten der technischen Ausrüstung für den harmonisierten Betrieb der Gebäude durch die Mitarbeiter der BBS. Diese sind in Lastenheften definiert. Die Erstellung der Dokumentation hat nach dem BBS-Standard zu erfolgen. Bei der Erstellung von Plänen sind die CAD-Richtlinien einzuhalten.
Die vorgenannten baulichen Mindeststandards sind im Auftragsfall verbindlich, zum jetzigen Zeitpunkt nur informativ als Anlage beigefügt. Die technischen Mindeststandards werden über die Fachplaner in dem Projekt kommuniziert und können im Auftragsfall eingesehen werden.
Es handelt sich um eine stufenweise Beauftragung.
Mit dem Zuschlag wird die LPH 1 bis 3 beauftragt. Die weiteren Stufen LPH 4/5 bis LPH 8 werden entsprechend der Erfordernis durch die BBS abgerufen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zugelassen werden alle natürlichen Personen, die zur Führung der Berufsbezeichnung "Ingenieur" berechtigt sind oder eine gleichwertige Qualifikation nachweisen können. Ist in dem jeweiligen Herkunftsstaat die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/ 36/ EG und Richtlinie 89/ 48/ EWG gewährleistet ist.
Juristische Personen werden zugelassen, wenn für die Durchführung der Aufgabe ein verantwortlicher Berufsangehöriger benannt wird, welche die vorgenannten Qualifikationen nachweist. Bei Bewerbergemeinschaften muss ein Mitglied (natürliche oder juristische Person) die vorgenannten Anforderungen erfüllen.
Zur Auswahl der Teilnehmer werden eindeutige, nicht diskriminierende und der Aufgabenstellung angemessene Kriterien festgelegt. Zugelassen wird nur, wer den Teilnahmeantrag abfragt, verwendet und die Vordrucke vollständig sowie fristgerecht eingereicht hat.
Bewerbungsunterlagen, die über den geforderten Umfang hinausgehen, werden nicht berücksichtigt. Bewerber, die zur Auswahl zugelassen werden wollen, müssen den formalen Kriterien ausnahmslos genügen. Die Nichteinhaltung führt zum Ausschluss. Sie belegen dies auf der vom Auslober vorgegebenen Bewerbererklärung und mit weiteren Nachweisen, die für die Zulassung zur Auswahl gefordert sind.
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Formale Kriterien für die Zulassung sind
*fristgerechte Bewerbung
*Bewerbererklärung aller Teilnahmeberechtigten
*Nachweis der geforderten beruflichen Qualifikation
*Eigenerklärung zur Verknüpfung mit anderen Unternehmen und zur Unabhängigkeit von Ausführungs- Lieferinteressen
*Eigenerklärung, dass die Ausschlusskriterien nach §§ 123, 124 GWB nicht zutreffen
*Nachweis/Erklärung zur Berufshaftpflichtversicherung
*Eigenerklärung zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren im Falle der Auswahl
Den Nachweis der fachlichen Eignung und Kompetenz erbringen die Bewerber anhand der Erklärungen und Referenzen. Ein Auswahlgremium überprüft und bewertet die eingereichten Unterlagen auf ihre Eignung. Es qualifizieren sich diejenigen Bewerber für den Teilnehmerpool die die höchsten Punkte erreichen.
Es werden insgesamt 5 Teilnehmer ausgewählt. Qualifizieren sich mehr Teilnehmer als insgesamt in der Auswahl vorgesehen sind, wird innerhalb des Teilnehmerpools gelost. Gibt es weniger Teilnehmer als zur Auswahl vorgesehen sind, entscheidet der Auftraggeber über eine Fortführung oder Aufhebung des Verfahrens.
1) Erklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers sowie den Umsatz für die bestimmte Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, in den letzten zwei Geschäftsjahren. Bei Bietergemeinschaften sind diese von jedem Mitglied einzureichen.
Für den Umsatz für die bestimmte Leistungsart muss folgende Anforderung erfüllt sein:
*Summe in den letzten drei Geschäftsjahren mindestens [Betrag gelöscht] EUR netto
2) Eine Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen von mindestens [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden und [Betrag gelöscht] EUR für Sach- und Vermögensschäden, jeweils zweifach pro Jahr maximiert, ist nachzuweisen.
Alternativ kann der Bieter auch erklären, eine solche Haftpflichtversicherung im Auftragsfall abzuschließen. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Nachweis der Versicherung bzw. die Eigenerklärung für jedes Mitglied zu führen.
+ LPH 1 wurde in Referenz erbracht - 1 Punkt
+ LPH 2 wurde in Referenz erbracht - 1 Punkt
+ LPH 7 und 8 wurde in Referenz erbracht - 1 Punkt
+ Referenz ist ein Bildungsbau -1 Punkt
+ Referenz beinhaltet einen Neubau -1 Punkt
+ Referenz beinhaltet eine Turn- / Sporthalle -1 Punkt
+ Referenz beinhaltet eine Küche/ Mensa -1 Punkt
+ Referenz BGF min. 1.000 m² -1 Punkt
+ Referenzobjekt ist ein Holz- / Holzhybridbau -1 Punkt
+ Referenz beinhaltet eine Bauausführung bei benachbartem laufendem Betrieb -1 Punkt
+ Referenz hat öffentlichen Auftraggeber -1 Punkt
+ Planung beinhaltet die öffentliche/ nichtöffentliche Erschließung -1 Punkt
Summe der max. Wertungszahl -12 Punkte
+ ELT Planung eines Neubau oder Generalsanierung
+ min. 500 m² BGF für Funktionsflächen oder Gebäudekomplex,
+ Planung LPH 3 bis 6 zum Gewerk ELT vollständig erbracht,
+ anrechenbare Kosten ELT gesamt mindestens [Betrag gelöscht] EUR netto
+ Fertigstellung liegt max. 10 Jahre ab Veröffentlichung dieser Bekannmachung zurück
siehe III.1)
siehe III.1)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Abwicklung des Verhandlungsverfahrens erfolgt als eVergabe mit der Software des "Deutschen Ausschreibungsblatts". Die Nutzung der Software ist für Bieter kostenneutral. Die gesamte Kommunikation ab diesem Zeitpunkt erfolgt ausschließlich über die eVergabe-Software. Das bedeutet, die Unterlagen werden elektronisch bereitgestellt, mögliche Rückfragen und auch die Abgabe der Teilnahmeanträge bzw. Angebote erfolgen nur über die eVergabe-Software.
Die Informationen nach GWB bzw. Zuschlagserteilung erfolgt ggf. per Email, Fax und/oder Brief.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15/
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15/