Winterdienst: Kleine Rufbereitschaft 2022 - 2026

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wermelskirchen
NUTS-Code: DEA2B Rheinisch-Bergischer Kreis
Postleitzahl: 42929
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]5
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.wermelskirchen.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Winterdienst: Kleine Rufbereitschaft 2022 - 2026

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
90000000 Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die Stadt Wermelskirchen beabsichtigt die Vergabe des Winterdienstes zur Verkehrssicherung. Die Arbeiten beinhalten das Räumen und Streuen von Straßen und Zufahrten im Stadtgebiet.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 272 000.00 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
90600000 Reinigung und Sanierung des städtischen und ländlichen Raumes, und zugehörige Dienstleistungen
90620000 Schneeräumung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA2B Rheinisch-Bergischer Kreis
Hauptort der Ausführung:

42929 Wermelskirchen

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Stadt Wermelskirchen beabsichtigt, die erforderlichen Arbeiten für die Schneeräumung im Stadtgebiet von 2022 bis 2026 zu vergeben und schreibt dies hiermit aus.

Die "Kleine Rufbereitschaft" beinhaltet die Schneeräumung, sowie den Streudienst für Gemeindestraßen, Gehwege, Überwege, Parkflächen, Treppenanlagen, Bushaltestellen und Zugänge, soweit diese in die Unterhaltungspflicht der Stadt Wermelskirchen fallen, gemäß der Straßenreinigungsatzung der Stadt Wermelskirchen in der aktuellen Fassung, in der Zeit vom 01. November bis 30. April. Witterungsabhängig kann sich dieser Zeitraum bis zum 15. Mai verlängern. Eine witterungsbedingte Verlängerung führt nicht zur Steigerung der Einheitspreise.

Der entstandene Aufwand wird über die für das jeweilige Jahr geltenden Einheitspreise vergütet.

Die Rufbereitschaftspauschale wird in diesem Fall anteilig (1/30) pro Kalendertag vergütet. Der Auftraggeber legt das Ende der witterungsbedingten Verlängerung fest.

Für die Durchführung der Arbeiten sind vom Auftragnehmer mindestens 6 bis 7 Arbeitsgruppen mit 1 bis 3 Arbeitskräften, die gleichzeitig den Einsatz beginnen können, vorzuhalten. Ebenso sind entsprechende Arbeitsgeräte (für Straßen und Parkplätze je ein Großgerät) vorzuhalten: 2 Großmaschinen mit min. 500 l Streuer und Räumschildbreite von mind. 1,8 m für den Straßeneinsatz; 4 Kleinmaschinen, selbstfahrend, mit Räumschildbreite von mind.1,4 m und Streuer mit mind. 350 l für Wege und Plätze; Mind. 3 Einachsschlepper für Bürgersteige; Mind. 7 Stk Klein- LKW mit Anhänger für den Material-, Geräte- und Mitarbeitertransport. Eine Bescheinigung/Erklärung bzw. eine Auflistung ist bei Angebotsabgabe mit einzureichen (siehe 2.3_Eigenerklärung zur Eignung unter 2.Auszufüllende Dokumente.zip).

Der Einsatz der "Kleinen Rufbereitschaft" beginnt täglich um 3:30 Uhr und endet jeweils um 22:30 Uhr. Die Arbeiten sind bei Alarmierung nach nächtlichem Schneefall bzw. Frosteinbruch innerhalb von 45 Minuten zu beginnen und innerhalb von 3 Stunden zu räumen und / oder zu streuen. Nach Rücksprache mit dem Auftraggeber sind die Arbeiten gegebenenfalls zu wiederholen.

Die Einsatzstellen müssen in 15 min. Fahrtzeit von der Standortadresse zu erreichen sein.

An der Standortadresse befindet sich:

1. Ein Betriebshof mit befestigter Fläche aus z. B. Asphalt oder Pflaster mit den zugehörigen Lager - und Hallenflächen , sowie Sozialräumen 2. Abstellmöglichkeiten für sämtliche Maschinen und Geräte 3. Ausreichend dimensionierter Waschplatz mit zugelassener und geprüfter Abscheideranlage 4. Lagermöglichkeit für ausreichend Streugut und Platz für die Verladung 5. Permanent vorhandenes Ladegerät für Streugut 6. Vollständig ausgerüstete Werkstatt mit eigenem Fachpersonal für Reparaturarbeiten, die auch während der Einsatzzeiten des Winterdienstes Kleinreparaturen durchführen kann.

Die Räum - und Streudienste werden durch den Erkennungsdienst der Stadt Wermelskirchen über eine vom Auftragnehmer anzugebende zentrale Rufnummer ausgelöst. Der diensthabende Mitarbeiter im Erkennungsdienst ist vor Beginn und nach Beendigung der Räum- bzw. Streuarbeiten telefonisch zu benachrichtigen.

Insgesamt ist für Gemeindestraßen und Rettungswege eine Räumbreite von 3,50 m, für Gehwege 1,20 m zugrunde gelegt. Grundsätzlich sind Straßen, Parkflächen und Gehwege mit den entsprechenden Gerätschaften maschinell zu räumen und / oder zu streuen. Flächen, die für die Geräte nicht erreichbar sind, müssen von Hand geräumt und / oder gestreut werden. Eine Sondervergütung erfolgt hierfür nicht. Sollten sich im Bereich der beauftragten Arbeiten Veränderungen ergeben, so ist die Stadt Wermelskirchen berechtigt, den Gesamtumfang der Räum- und Streuflächen bis max. 30 % zu erweitern bzw. zu verringern.

Weitere Angaben entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen / dem Leistungsverzeichnis.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Nachunternehmer dürfen nur als Ergänzung von bestehenden Arbeitsgruppen und nicht als eigenständige Arbeitsgruppe eingesetzt werden.

Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung BMWK-Rundschreiben ist mit dem Angebot ausgefüllt einzureichen.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 162-461611
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:

Winterdienst: Kleine Rufbereitschaft 2022 - 2026

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
31/10/2022
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wermelskirchen
NUTS-Code: DEA2B Rheinisch-Bergischer Kreis
Postleitzahl: 42929
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 272 000.00 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Die Abgabe eines Angebotes ist nur im Fall der unentgeltlichen Registrierung über die Vergabeplattform ‚Subreport ELViS‘ über den Link „https://www.subreport.de/E54512768“ möglich! Wichtiger Hinweis:

Vergaberechtlich besteht die Verpflichtung einen registrierungsfreien - also anonymen - Zugang zu den Teilnahme-/ Vergabeunterlagen zu gewährleisten. Es wird darauf hingewiesen, dass für Änderungen und zusätzliche Informationen eine "Holschuld" besteht! Dem registrierten Interessenten werden die Information automatisch zugestellt bzw. per Info-Mail auf Änderungen/Ergänzungen hingewiesen.

Die Ausschlussfrist für die Beantragung von Klarstellungen und zusätzlichen Auskünften wird auf den 14.09.2022 festgesetzt. Nach Ablauf dieser Frist eingehende Anfragen sind daher nicht mehr rechtzeitig und führen nicht zur Notwendigkeit einer Fristverlängerung (siehe auch §20 Abs. 3 Nr. 1 VgV). Bitte beachten Sie, dass Bieterfragen nur über die Vergabeplattform entgegengenommen werden.

Mitglieder von Bietergemeinschaften sind mit Angebotsabgabe verbindlich zu nennen und müssen die geforderte Eignung nachweisen. Sie haben grundsätzlich alle Erklärungen/Nachweise für jedes Mitglied anzugeben (siehe Auflistung gem. Punkt 4c des Angebotsformulars bzw. Checkliste VgV).

Zahlungen erfolgen nach der VOL/B in Verbindung mit den Zusätzliche Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen der Stadt Wermelskirchen.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die im Tariftreue- und Vergabegesetz NRW festgelegten Grundsätze Anwendung finden.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://bezreg-koeln.nrw.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen verwiesen.

Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsantrag nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig ist, soweit:

1.) Der Antragssteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,

2.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4.) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bergisch-Gladbach
Postleitzahl: 51462
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
11/11/2022

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