BLS - Beratungsleistungen sowie fachliche Verfahrensbegleitung des Förderverfahrens - Cluster III Referenznummer der Bekanntmachung: 405/22-AZ
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Sigmaringen
NUTS-Code: DE149 Sigmaringen
Postleitzahl: 72488
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
BLS - Beratungsleistungen sowie fachliche Verfahrensbegleitung des Förderverfahrens - Cluster III
BLS - Beratungsleistungen sowie fachliche Verfahrensbegleitung des Förderverfahrens - Cluster III – Bereiche im LK Sigmaringen
Los 1: BLS - Illmensee
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die BLS – Breitbandversorgungsgesellschaft im Landkreis Sigmaringen GmbH & Co. KG (nachfolgend: BLS) ist ein interkommunaler Zusammenschluss zahlreicher Kommunen aus den Landkreisen Biberach, Sigmaringen, Reutlingen, Tuttlingen und Konstanz. Ihre Aufgabe ist zusammengefasst die Schaffung von Breitbandinfrastrukturen zur Sicherstellung bzw. Verbesserung der bedarfsgerechten und zukunftsfähigen Breitbandversorgung auf Gemarkung Ihrer Gesellschafter. Dort sollen Gewerbebetriebe, Privathaushalte und sonstige Nutzer mit schnellem Internet angebunden und versorgt werden. Zur Umsetzung bedient sich die BLS vor allem sämtlicher in Betracht kommender Breitbandförderpro-gramme des Bundes und des Landes Baden-Württemberg. So wurden/werden bisher vor allem die Förderungen nach dem Weiße-Flecken-Förderprogramme Richtlinie zur Förderung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland in Kombination mit der Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Förderung aus der Richtlinie zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland (VwV Breitbandmitfinanzierung) und auch nach der Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Breitbandförderung (VwV Breitbandförderung) nebst den Vorgängerprogrammen in Anspruch genommen. Nunmehr steht der Ausbau der grauen Flecken unter Inanspruchnahme der Graue-Flecken-Förderprogramme, also der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland nebst zugehöriger Co-Finanzierung des Landes Baden-Württemberg nach der Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) an. Die BLS benötigt hierzu Beratungsleistungen in den Bereichen des Markterkundungsverfahrens, der FTTB-Strukturplanung, Erfassung der Ist-Situationen, Ausbaukonzept, Kostenkalkulation und Verfahrensbegleitung nebst Abrechnung. Im Einzelnen ergeben sich die Leistungen aus der Anlage Leistungsverzeichnis für das betreffende Los, auf die vollumfänglich verwiesen wird. Die Leistungen werden für den Breitbandausbau auf Gemarkung der Gesellschafter Illmensee, Mengen und Pfullendorf benötigt.
Los 2: BLS -Mengen
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die BLS – Breitbandversorgungsgesellschaft im Landkreis Sigmaringen GmbH & Co. KG (nachfolgend: BLS) ist ein interkommunaler Zusammenschluss zahlreicher Kommunen aus den Landkreisen Biberach, Sigmaringen, Reutlingen, Tuttlingen und Konstanz. Ihre Aufgabe ist zusammengefasst die Schaffung von Breitbandinfrastrukturen zur Sicherstellung bzw. Verbesserung der bedarfsgerechten und zukunftsfähigen Breitbandversorgung auf Gemarkung Ihrer Gesellschafter. Dort sollen Gewerbebetriebe, Privathaushalte und sonstige Nutzer mit schnellem Internet angebunden und versorgt werden. Zur Umsetzung bedient sich die BLS vor allem sämtlicher in Betracht kommender Breitbandförderpro-gramme des Bundes und des Landes Baden-Württemberg. So wurden/werden bisher vor allem die Förderungen nach dem Weiße-Flecken-Förderprogramme Richtlinie zur Förderung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland in Kombination mit der Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Förderung aus der Richtlinie zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland (VwV Breitbandmitfinanzierung) und auch nach der Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Breitbandförderung (VwV Breitbandförderung) nebst den Vorgängerprogrammen in Anspruch genommen. Nunmehr steht der Ausbau der grauen Flecken unter Inanspruchnahme der Graue-Flecken-Förderprogramme, also der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland nebst zugehöriger Co-Finanzierung des Landes Baden-Württemberg nach der Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) an. Die BLS benötigt hierzu Beratungsleistungen in den Bereichen des Markterkundungsverfahrens, der FTTB-Strukturplanung, Erfassung der Ist-Situationen, Ausbaukonzept, Kostenkalkulation und Verfahrensbegleitung nebst Abrechnung. Im Einzelnen ergeben sich die Leistungen aus der Anlage Leistungsverzeichnis für das betreffende Los, auf die vollumfänglich verwiesen wird. Die Leistungen werden für den Breitbandausbau auf Gemarkung der Gesellschafter Illmensee, Mengen und Pfullendorf benötigt.
Los 3: BLS -Pfullendorf
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die BLS – Breitbandversorgungsgesellschaft im Landkreis Sigmaringen GmbH & Co. KG (nachfolgend: BLS) ist ein interkommunaler Zusammenschluss zahlreicher Kommunen aus den Landkreisen Biberach, Sigmaringen, Reutlingen, Tuttlingen und Konstanz. Ihre Aufgabe ist zusammengefasst die Schaffung von Breitbandinfrastrukturen zur Sicherstellung bzw. Verbesserung der bedarfsgerechten und zukunftsfähigen Breitbandversorgung auf Gemarkung Ihrer Gesellschafter. Dort sollen Gewerbebetriebe, Privathaushalte und sonstige Nutzer mit schnellem Internet angebunden und versorgt werden. Zur Umsetzung bedient sich die BLS vor allem sämtlicher in Betracht kommender Breitbandförderpro-gramme des Bundes und des Landes Baden-Württemberg. So wurden/werden bisher vor allem die Förderungen nach dem Weiße-Flecken-Förderprogramme Richtlinie zur Förderung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland in Kombination mit der Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Förderung aus der Richtlinie zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland (VwV Breitbandmitfinanzierung) und auch nach der Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Breitbandförderung (VwV Breitbandförderung) nebst den Vorgängerprogrammen in Anspruch genommen. Nunmehr steht der Ausbau der grauen Flecken unter Inanspruchnahme der Graue-Flecken-Förderprogramme, also der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland nebst zugehöriger Co-Finanzierung des Landes Baden-Württemberg nach der Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) an. Die BLS benötigt hierzu Beratungsleistungen in den Bereichen des Markterkundungsverfahrens, der FTTB-Strukturplanung, Erfassung der Ist-Situationen, Ausbaukonzept, Kostenkalkulation und Verfahrensbegleitung nebst Abrechnung. Im Einzelnen ergeben sich die Leistungen aus der Anlage Leistungsverzeichnis für das betreffende Los, auf die vollumfänglich verwiesen wird. Die Leistungen werden für den Breitbandausbau auf Gemarkung der Gesellschafter Illmensee, Mengen und Pfullendorf benötigt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 1: BLS - Illmensee
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 2: BLS -Mengen
Ort: Backnang
NUTS-Code: DE116 Rems-Murr-Kreis
Postleitzahl: 71522
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 3: BLS -Pfullendorf
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.