EU-weite Ausschreibung des Allgefahrenversicherungsschutzes für die Vergärungs- u. Kompostierungsanlage Sankt Augustin Referenznummer der Bekanntmachung: 335.240
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Siegburg
NUTS-Code: DEA2C Rhein-Sieg-Kreis
Postleitzahl: 53721
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.rsag.de
Abschnitt II: Gegenstand
EU-weite Ausschreibung des Allgefahrenversicherungsschutzes für die Vergärungs- u. Kompostierungsanlage Sankt Augustin
In diesem Vergabeverfahren schreibt die RSAG den Versicherungsschutz für sämtliche Gebäude, kaufmännische und technische Betriebseinrichtung sowie maschinelle Einrichtungen der Vergärungs- und Kompostierungsanlage der Rhein-Sieg-Abfallwirtschaftsgesellschaft mbH (Eigentümer) am Standort Sankt Augustin einschließlich der aus versicherten Sachsubstanzschäden resultierenden Ertragsausfälle/Mehrkosten aus.
Dies beinhaltet die Allgefahren-Sachversicherung einschließlich der Allgefahren-Ertragsausfall-/Mehrkostenversicherung für die Vergärungs- und Kompostierungsanlage am Standort Sankt Augustin ab Fertigstellung, voraussichtlich dem 01.07.2023.
Weiterer Versicherungsnehmer als Betreiber der Anlage ist die RSAG Anstalt des öffentlichen Rechts.
Die am Standort in Erstellung befindliche Vergärungs- und Kompostierungsanlage besteht aus einer Vergärungsstufe (sog. Pfropfenstromfermentation) mit einer Gasaufbereitung und einer Kompostierungsanlage (sog. Tunnelkompostierung). Ein Teil der Bioabfälle wird der Vergärungsstufe zugeführt, in der das vorbenannte Biogas entsteht, aus dem über weitere Aufbereitungsprozesse Biomethan erzeugt wird.
Der Wert der zu versichernden Gebäude beläuft sich ohne Berücksichtigung ggf. noch offener Nachträge auf rd. 20.000.000 EUR. Der Wert der technischen Anlagen/Maschinen beträgt vorbehaltlich der Berücksichtigung noch offener Nachträge rund 14.500.000 EUR. Es ist ein Rohertrag in Höhe von 4 Mio EUR geplant. Der Rohertrag der RSAG AöR aus der technischen Betriebsführung der Anlage ist einzubeziehen. Dieser beläuft sich voraussichtlich auf EUR 1 Mio.
Für Versicherungsfälle durch definierte Gefahren sind niedrigere Höchstentschädigungen vorgesehen.
53757 Sankt Augustin
s. Ziff. II.1.4).
Die Vertragslaufzeit verlängert sich von Jahr zu Jahr, falls nicht eine der Vertragsparteien den Vertrag mit einer Kündigungsfrist von 6 Monaten kündigt.
Es sollen alle Bewerber zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert werden, welche die Mindestbedingungen erfüllen.
Bei der Abgabe der Angebote sind zwei Optionen mit unterschiedlicher Gestaltung der Selbstbehalte und Höchstentschädigungen vorgesehen. Einzelheiten ergeben sich aus dem im Teilnahmewettbewerb im Projektraum des Vergabeportals abrufbaren Dokuments "Leistungsbeschreibung".
Der Vertrag gilt für sämtliche im Eigentum der Rhein-Sieg-Abfallwirtschaftsgesellschaft mbH stehenden und im Versicherungsvertrag sowie der dazu gehörigen "typisierenden Beschreibung der zu versichernden Anlagengüter" bezeichneten Sachen einschließlich der Maschinentechnik (z.B. Voraufbereitung (Zerkleinerung, Metallabscheidung, Siebung), Fördertechnik, Fermenter, Biogasaufbereitung, Vergärungstechnik, Mischtechnik, Leitwarte, Lüftungstechnik, Wärmetechnik, Biomassedampfkessel, Trafo etc.) Die Versicherungssumme der Gebäude beläuft sich auf rd. EUR 20 Mio. Darin sind auch die Kosten für Planung und Genehmigung enthalten. Die Versicherungssumme der Sachanlagen (Betriebseinrichtung/Maschinen und Steuerungstechnik) beträgt rund EUR 14,5 Mio. zum Neuwert. Es wird ein Rohertrag in Höhe von EUR 4 Mio. erwartet. Der Rohertrag der RSAG AöR aus der technischen Betriebsführung der Anlage ist einzubeziehen. Dieser beläuft sich voraussichtlich auf EUR 1 Mio.
Weiterer Versicherungsnehmer als Betreiber der Anlage ist die RSAG Anstalt des öffentlichen Rechts.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mindestanforderung:
Bestätigung des Bewerbers bzw. des jeweiligen Mitglieds einer Bewerbergemeinschaft, dass mit der Einreichung des Bewerbungsbogens/Teilnahmeantrags der Bewerber bzw. bei Bewerbergemeinschaften jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft befugt ist, sowohl Sach- als auch Maschinenversicherungen sowie damit zusammenhängende Ertragsausfallversicherungen innerhalb der BRD zu zeichnen.
Die RSAG stellt potenziellen Bewerbern einen Bewerbungsbogen zur Verfügung, in dem u. a. die gem. Ziff. III.1.1) des Veröffentlichungstextes geforderte Zeichnungsbefugnis zu erklären/bestätigen ist sowie Angaben zur Eignung vorzunehmen sind, um die Einhaltung der beschriebenen Mindestbedingungen zur Eignung (wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit) überprüfen zu können.
Der Bewerbungsbogen steht auf der elektronischen Vergabeplattform "Vergabemarktplatz NRW" in dem Projektraum dieses Vergabeverfahrens zur Verfügung und ist ausgefüllt mit dem Teilnahmeantrag als pdf-Dokument einzureichen.
- Die Zuverlässigkeit des Bewerbers muss vorliegen bzw. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB
- Eigenerklärung des Bewerbers, dass im Fall der Angebotsabgabe ein Angebot mit 100% Zeichnungsquote vorgelegt wird. Bewerbergemeinschaften bzw. deren Mitglieder erklären ebenfalls in Summe eine 100%ige Zeichnungsquote zu erfüllen. Bei Bewerbergemeinschaften ist zusätzliche Voraussetzung, dass der führende Versicherer der Bewerbergemeinschaft eine Zeichnungsquote von mindestens 40% und keines der weiteren Mitglieder der Bewerbergemeinschaft eine Zeichnungsquote von weniger als 15% zeichnet.
Die RSAG stellt potenziellen Bewerbern einen Bewerbungsbogen zur Verfügung, in dem u. a. die gem. Ziff. III.1.1) des Veröffentlichungstextes geforderte Zeichnungsbefugnis zu erklären/bestätigen ist sowie Angaben zur Eignung vorzunehmen sind, um die Einhaltung der beschriebenen Mindestbedingungen zur Eignung (wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit) überprüfen zu können.
Der Bewerbungsbogen steht auf der elektronischen Vergabeplattform "Vergabemarktplatz NRW" in dem Projektraum dieses Vergabeverfahrens zur Verfügung und ist ausgefüllt mit dem Teilnahmeantrag als pdf-Dokument einzureichen.
Vorlage von mindestens zwei Referenzen (in Form einer Eigenerklärung) als führender Versicherer über den Abschluss eines Allgefahrenversicherungsvertrages (Sachversicherung und/oder Maschinenversicherung) für eine Anlage zur Behandlung von Bioabfällen inkl. Vergärungsstufe mit Errichtungskosten für die Gesamtbauleistung von mindestens 8 Mio. EUR (netto).
Die jeweilige Referenz des führenden Versicherers muss zum Zeitpunkt des Ablaufs der Frist für die Einreichung der Teilnahmeanträge seit mindestens zwei Jahren im Bestand vorhanden sein bzw. mindestens zwei Jahre im Bestand vorhanden gewesen sein.
Es sind nur Referenzen zugelassen, die einen Vertragsabschluss ab dem 1. Januar 2010 beinhalten.
Zu den vorgelegten beiden Referenzen ist ergänzend zu erklären, dass der gezeichnete Versicherungsschutz auch das Risiko aus Ertragsausfallschäden/Mehrkosten umfasst.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Durchgeführt wird ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb. Diese Bekanntmachung leitet den Teilnahmewettbewerb ein. Im Teilnahmewettbewerb werden auf der Grundlage der Teilnahmeanträge diejenigen Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften ausgewählt, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden. Im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs ist noch kein Angebot, sondern nur ein Teilnahmeantrag abzugeben.
2. Für den Teilnahmeantrag ist der auf der elektronischen Vergabeplattform "Vergabemarktplatz NRW" in dem Projektraum für dieses Vergabeverfahren zur Verfügung gestellte Bewerbungsbogen zu verwenden.
3. Der Teilnahmeantrag mit dem ausgefüllten Bewerbungsbogen ist vom Bewerber als pdf-Dokument elektronisch über den Projektraum der Vergabeplattform unter Verwendung des sog. Bietertools einzureichen. Die Einreichung des Teilnahmeantrags in Textform
ist ausreichend.
4. Unter dem Link https://support.cosinex.de/unternehmen findet der Bewerber Informationen zum technischen Umgang mit der vorliegend genutzten Vergabeplattform zzgl. eines Kontaktes für entsprechende
Fragen. Die dortige Rubrik "Anleitung für Unternehmen" enthält u. a. zusätzliche Informationen zur Handhabung des Bietertools im Rahmen der elektronischen Abgabe von Teilnahmeanträgen und Angeboten. Weitergehende Hilfe zum technischen Umgang mit der Vergabeplattform u. a. bzgl. der Anwendung des Bietertools findet der Bewerber ebenfalls im Bietertool selbst unter dem Reiter "Hilfe", dort
"Online-Hilfe", "Service- & Support-Center - Zugang für Unternehmen, Zum Support". Auf dieses "Handbuch" hat der Bewerber freien Zugriff.
5. Bewerbergemeinschaften sind zugelassen. Es ist im Bewerbungsbogen anzugeben, wer an der Bewerbergemeinschaft beteiligt ist. Dem Auftraggeber ist ein bevollmächtigter Vertreter aus der Bewerbergemeinschaft zu benennen.
4. Rückfragen sind ausschließlich über den für dieses Vergabeverfahren eingerichteten Projektraum der elektronischen Vergabeplattform "Vergabemarktplatz NRW" an die ausschreibende Stelle zu richten. Die Beantwortung von Rückfragen erfolgt ebenfalls ausschließlich über die vorgenannte Vergabeplattform. Mündliche Rückfragen werden nicht beantwortet. Eine rechtzeitige
Beantwortung der Rückfragen vor Ablauf der Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge kann nur erfolgen, wenn die Rückfragen bis spätestens zum 01.12.2022 bei der oben genannten Stelle eingehen.
Bekanntmachungs-ID: CXPTYYBDBLZ
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Fax: +49 221 / 147-2889
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens.
- Der Antrag ist schriftlich bei der zuvor benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen,
- Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.
Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.