Verwertung von Alttextilien LK Böblingen Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-301
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Böblingen
NUTS-Code: DE112 Böblingen
Postleitzahl: 71034
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.awb-bb.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.awb-bb.de
Abschnitt II: Gegenstand
Verwertung von Alttextilien LK Böblingen
Übernahme, Transport, Sortierung und Verwertung der im Landkreis Böblingen gesammelten Alttextilien
Sortieranlage/ehemalige Kreismülldeponie Leonberg Rübenloch (An der K 1009) 71229 Leonberg
Übernahme, Transport, Sortierung und Verwertung von jährlich ca. 2.000 t Alttextilien aus dem Landkreis Böblingen
Einseitig Vertragsverlängerung durch AG um ein Jahr möglich (bis 31.01.2024)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Aktueller Handelsregister- oder Firmenregisterauszug in Kopie, für Bieter außerhalb Deutschlands ersatzweise die Nachweise gem. § 44 Abs. 1 VgV (nicht älter als 6 Monate.
- Gewerbeanmeldung.
- Führungszeugnis der Geschäftsführung.
- Eigenerklärung zur Eignung
- Unbedenklichkeitsbescheinigung von Krankenkasse und Finanzamt darüber hinaus, dass Sozialversicherungsbeiträge und Steuern gezahlt werden
- Eigenerklärungen des Bieters
- Vorlage geeigneter Referenzen von vergleichbaren Projekten hinsichtlich der ausgeschriebenen Leistung
- Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb (für Transport/Behandlung) oder die Erfüllung einer vergleichbaren Anforderung
- Bestätigung der Anzeige nach § 53 KrWG von der zuständigen Behörde
- Verpflichtung zur Zahlung des Mindestlohns in der Entsorgungsbranche (gemäß den beigefügten Verpflichtungserklärungen zum LTMG)
- Bestätigung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung in Höhe von mind. 1 Mio. Euro (pauschal für Personen-, Sach- und sonstige Schäden je Schadensereignis und Versicherungsjahr) sowie das Bestehen einer Kfz-Haftpflichtversicherung mit der Deckungssumme von 100 Mio. Euro (entsprechende Nachweise der Versicherung sind unaufgefordert spätestens bei Vertragsbeginn vorzulegen)
- Genehmigung nach BImSchG (da gemischte Alttextilien Abfall sind) für Bau und Betrieb von Sortieranlagen. Wenn nicht selbst sortiert wird dann die Genehmigung des voraussichtlich zu beauftragenden Sortierers
- Nachweis von Mengenbilanzen mit Angaben über die Herkunft, Sortierung und den Verbleib der Alttextilien (selbst oder durch Sortierer)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
keine
Bekanntmachungs-ID: CXS0YM6YWQ71XFQ6
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/Seiten/default.aspx