SaaS Bewegtbild für GB BMVg (1391-NF-SaaS Bewegtbild für GB BMVg) Referenznummer der Bekanntmachung: 1391-NF-SaaS Bewegtbild für GB BMVg
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53117
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]8
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bwi.de
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabeplattform.bwi.de/NetServer/
Abschnitt II: Gegenstand
SaaS Bewegtbild für GB BMVg (1391-NF-SaaS Bewegtbild für GB BMVg)
Die BWI (im Folgenden: "BWI") erwägt, einen Rahmenvertrag mit einen Wirtschaftsteilnehmer über Videohosting als "Software as a Service" (im Folgenden: "SaaS") inklusive Support - und Pflegeleistungen für die SaaS für die Auftritte der Bundeswehr und des BMVg im Wege eines offenen Verfahrens (gem. § 15 VgV) zu vergeben. Der Vertrag wird mit einer Laufzeit von maximal 4 Jahren abgeschlossen.
Die zu beschaffende SaaS Lösung muss folgende wesentliche Anforderungen umfassen:
• Enterprise Video Platform für Upload, Transcoding, Verwaltung, Tagging und Streaming aller Arten von On-Demand und Live-Videos incl. Support
• Hosting-Kontingent inkl. 25.000 Videominuten zur dauerhaften Speicherung von Original- und transcodierten Videodateien
• Streaming-Traffic-Kontingent 26.150 GB für die hochperformante und weltweite Auslieferung der Videos an die Benutzer
• Bis zu 1.000 berechtige Nutzer zum Upload und der Verwaltung von On-Demand und Live-Videos auf die Video Platform
Eine Hardware wird nicht beschafft.
siehe Vergabe- und Vertragsunterlagen
Die geschätzten Mengen sowie die Obergrenze sind den Vergabe- und Vertragsunterlagen zu entnehmen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
SaaS Bewegtbild für GB BMVg (1391-NF-SaaS Bewegtbild für GB BMVg)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Postleitzahl: 91679
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bundeskartellamt.de
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
§ 160 GWB: Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzule-gen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Ein-reichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht in-innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Gem. § 160 Abs. 3 S. 2 GWB gilt § 160 Abs. 3 S. 1 GWB nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 GWB.