Kreisstadt Unna / Bildungsstandort Hertinger Tor - Holzbauarbeiten
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Unna
NUTS-Code: DEA5C Unna
Postleitzahl: 59423
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kopart.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kopart.de
Abschnitt II: Gegenstand
Kreisstadt Unna / Bildungsstandort Hertinger Tor - Holzbauarbeiten
Bildungsstandort Hertinger Tor / Neubau einer Grundschule mit einem Kindergarten und einem Familienzentrum Das Bildungszentrum Hertinger Tor wird als Neubau mit folgenden Bauteilen errichtet:
- Bauteil 1 "Kindertagesstätte"
- Bauteil 2 +3 "Schulcluster"
- Bauteil 4 "Forum, Eingangshalle, Aula"
- Bauteil 5 "Sporthalle"
Das Baugrundstück befindet sich an der Hertinger Straße Ecke Brockhausstr. in Unna.
Brockhausstraße 2,4 59423 Unna
Holzbauarbeiten zum Neubau des Bildungszentrums Hertinger Tor in Unna Das Bildungszentrum Hertinger Tor wird als Neubau mit folgenden Bauteilen errichtet:
- Bauteil 1 "Kindertagesstätte"
- Bauteil 2 +3 "Schulcluster"
- Bauteil 4 "Forum, Eingangshalle, Aula"
- Bauteil 5 "Sporthalle"
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1) Formular VHB_124 - Eigenerklärung zur Eignung 2) Eigenerklärung Russland (entsprechend Verordnung (EU) 2022/576) 3) Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG 4) Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung
zu 4) Mindestanforderung: Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für Personenschäden von mindestens Euro 1.500.000 Millionen und für Vermögens- und Sachschäden von je mindestens Euro 500.000 jeweils jährlich zweifach maximiert oder alternativ eine verbindliche Erklärung des Haftpflichtversicherers, dass eine bereits bestehende Haftpflichtversicherung im Auftragsfall entsprechend erhöht oder eine Projektversicherung in der geforderten Höhe abgeschlossen wird.
Nimmt der Bieter oder die Bietergemeinschaft im Wege der Eignungsleihe die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist die gemeinsame Haftung des Bieters beziehungs-weise der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe verbindlich zu erklären (§ 6d EU Absatz 2 VOB/A).
5) Angaben über die Ausführung von mindestens 3 Leistungen in den letzten fünf abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (= technische Ausführung und Organisation weist einen ähnlich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad auf) und ein Mindestvolumen von jeweils 700.000 Euro netto je Referenz aufweisen. Die Vergleichbarkeit mit der Leistung ist darzustellen. Die Einreichung der Referenzen kann formlos auf einem Formblatt des Bieters erfolgen.
zu 5) Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; Ausführungsort; stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der ausgeführten Mengen; Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; ggf. stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung) Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung; Angabe zur Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau, Denkmal); ggf. Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer); ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden; Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48128
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs.3 GWB unzulässig, wenn 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Absatz 1 Nummer 2 GWB.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48128
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html