Ingenieurleistung - Umbau B8 und KVP Küppersteger Str. in Leverkusen
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leverkusen
NUTS-Code: DEA24 Leverkusen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 51379
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.tbl-leverkusen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ingenieurleistung - Umbau B8 und KVP Küppersteger Str. in Leverkusen
Vergabe von Ingenieurleistungen Planung und Ausführung von Bauleistungen Objektplanung - Ingenieurbauwerke gemäß § 43 HOAI und Anlage 12.1 (Leistungsphasen 2 – 6, 8), Objektplanung - Verkehrsanlagen gemäß § 47 HOAI und Anlage13.1 (Leistungsphasen 6, 8), Tragwerksplanung gemäß § 51 HOAI und Anlage 14.1 (Leistungsphasen 2 – 6, 8) sowie besondere Leistungen der örtlichen Bau- und Objektüberwachung für die Baumaßnahme "Umbau B8 und KVP Küppersteger Straße in Leverkusen", d.h. Umbau und Sanierung der Unterführung B8 in Leverkusen-Küppersteg sowie Umbauarbeiten der angrenzenden Straßeninfrastruktur.
- Objektplanung Ingenieurbauwerke: Stützwände, Brückenkappe und Fahrbahnübergänge
- Tragwerksplanung Ingenieurbauwerke: Stützwände, Brückenkappe und Fahrbahnübergänge
- Objektplanung Ingenieurbauwerke: Sanierung der Brückenplatte
- Objektplanung Ingenieurbauwerke: Betonsanierung der Widerlagerwände und der Stütze
- Objektplanung Straßenbau
Stadtteil Leverkusen-Küppersteg, Unterführung der Bundesstraße 8 unter der Küppersteger Straße.
Umbau und Sanierung der Unterführung B8 in Leverkusen Küppersteg sowie Umbauarbeiten der angrenzenden Straßeninfrastruktur Objektplanung Ingenieurbauwerke: Stützwände, Brückenkappe und Fahrbahnübergänge Leistungsphase 4 - Genehmigungsplanung Leistungsphase 5 - Ausführungsplanung Leistungsphase 6 - Vorbereitung der Vergabe Leistungsphase 8 - Besondere Leistungen der Örtlichen Bauüberwachung Tragwerksplanung Ingenieurbauwerke: Stützwände, Brückenkappe und Fahrbahnübergänge Leistungsphase 2 - Vorplanung Leistungsphase 3 - Entwurfsplanung Leistungsphase 4 - Genehmigungsplanung Leistungsphase 5 - Ausführungsplanung Leistungsphase 6 - Vorbereitung der Vergabe Leistungsphase 8 - Bauoberleitung Besondere Leistungen der Objektüberwachung Objektplanung Ingenieurbauwerke: Sanierung der Brückenplatte Leistungsphase 6 - Vorbereitung der Vergabe Leistungsphase 8 - Bauoberleitung Besondere Leistungen der Örtlichen Bauüberwachung Objektplanung Ingenieurbauwerke: Betonsanierung der Widerlagerwände und der Stütze Leistungsphase 2 - Vorplanung Leistungsphase 3 - Entwurfsplanung Leistungsphase 4 - Genehmigungsplanung Leistungsphase 5 - Ausführungsplanung Leistungsphase 6 - Vorbereitung der Vergabe Leistungsphase 8 - Bauoberleitung Besondere Leistungen der Örtlichen Bauüberwachung Technische Bearbeitung der Sanierung der Widerlagerwände und der Stütze Objektplanung Straßenbau Leistungsphase 6 - Vorbereitung der Vergabe Leistungsphase 8 - Bauoberleitung Besondere Leistungen der Örtlichen Bauüberwachung Bemerkung:
Zuschlagskriterien werden mit der Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes bekanntgegeben.
Rechtsform der/ Anforderung an Bietergemeinschaften:
gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Vertragsstrafe: Gewährleistungsbürgschaft 5% der Abrechnungssumme.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Angebot sind folgende Nachweise vorzulegen:
- ausgefüllter und unterschriebener Bewerberbogen, einschl. der geforderten Anlagen.
- Referenzliste der wesentlichen in den letzten 5 Jahren erbrachten Leistungen.
- Referenzliste mit der Aufgabe vergleichbarer Projekte.
- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123 und 124 GWB.
- Eigenerklärung zu § 47 Abs. 1 VgV.
Nachweise auf Anforderung des Auftraggebers. Nicht älter als 6 Monate, zurückgerechnet ab Eröffnungstermin.
- Freistellungsbescheinigung gemäß §48 EStG.
- Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle des Firmen- oder Wohnsitzes.
Mit dem Angebot sind folgende Nachweise vorzulegen:
- Erklärung einer Berufshaftpflicht im Auftragsfall.
-Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung: Die Erklärung eines Versicherungsunternehmens, dass mit dem Bewerber im Auftragsfall eine Berufshaftpflichtversicherung mit Mindestdeckung je Versicherungsfall für Personenschäden, Sach- und Vermögensschäden in Höhe von 1,5 Millionen € abgeschlossen wird oder eine solche Versicherung bereits besteht.
- Unbedenklichkeitsbescheinigung in Steuersachen-Freistellungsbescheinigung gem. § 48 EStG-Bescheinigung über erfüllte Beitragspflichten zur Sozialversicherung.
Nachweise zur Eignung:
Mit dem Angebot sind folgende Nachweise vorzulegen:
- Eigenerklärung der Berufszulassung (§ 75 Abs. 2 VgV).
- Nachweis der Qualifikation und Erfahrung des Projektleiters.
- ausgefüllter und unterschriebener Bewerberbogen, einschl. der geforderten Anlagen
- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123 und 124 GWB
- Eigenerklärung zu § 47 Abs. 1 VgV
- Erklärung einer Berufshaftpflicht im Auftragsfall
- Eigenerklärung der Berufszulassung (§ 75 Abs. 2 VgV)
- Referenzliste der wesentlichen in den letzten 5 Jahren erbrachten Leistungen
- Referenzliste mit der Aufgabe vergleichbarer Projekte
- Nachweis der Qualifikation und Erfahrung des Projektleiters
Ingenieure nach § 75 Abs. 2 VgV.
TVgG-Bestbieterprinzip - vom Bestbietenden sind auf Anforderung des Auftraggebers folgende Nachweise einzureichen:
- Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestlohn nach dem TVgG-NRW
- Verpflichtungserklärung nach § 19 TVgG-NRW zur Frauenförderung und Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie.
- Verpflichtungserklärung nach § 18 TVgG-NRW zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Kontaktanfragen bitte ausschließlich schriftlich über Subreport oder Email: [gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Nach §160 Abs.3 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.