Erlebnisraum Lippeaue - Archäologischer Infopunkt, Garten- und Landschaftsbauarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: VOB/EU/22/017
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamm
NUTS-Code: DEA54 Hamm, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 59065
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.hamm.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erlebnisraum Lippeaue - Archäologischer Infopunkt, Garten- und Landschaftsbauarbeiten
Die Stadt Hamm (Auftraggeber) schreibt die Garten- und Landschaftsbauarbeiten im Zusammenhang mit der Errichtung eines archäologischen Infopunktes (Los 1g) europaweit aus.
Erlebnisraum Lippeaue 59065 Hamm
Als Maßnahme des "Archäologischen Infopunktes" ist geplant aus einem Teil der vorhandenen Bodenmieten (1.288 m³ Oberboden und 1.925 m³ Mineralboden, insgesamt 3.213 m³ Boden) einen etwa 5 Meter hohen Erdhügel aufzuschütten, um diesen als Aussichtshügel zu nutzen. Für die Erstellung des "Archäologischen Inforpunktes" sind Bodenmassen von insgesamt 1.804 m³ eingeplant. Der überbleibende Boden (1.409 m³) soll auf der im Lageplan markierten Fläche einplaniert werden.
Nach Aufschüttung des Bodesn zu einem Hügel werden hier weitere Maßnahmen zur Gestaltung und Nutzbarmachung des Hügels durchgeführt. Unter anderem soll eine Treppenanlage mit Handlauf installiert und eine Pflasterung der oben entstehenden Platzfläche mit Rasenfugenpflaster erfolgen. Die Platzfläche wird mit einer innenseitig ebenfalls gepflasterten Erdverwallung und, im Bereich der Treppenanlage, mit einem torbogen abgegrenzt. Am Fuße des Hügels soll ein maximal 30 cm tiefer Graben umlaufend entstehen. Ebenfalls im Plan enthalten sind einige Fahrradständer, um ein Abstellen von Rädern zu ermöglichen.
(Details siehe "Leistungsverzeichnis")
Baubeginn: 04.10.2022
Ausführungsfrist: 13.12.2022
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamm
NUTS-Code: DEA54 Hamm, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 59077
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
(1) Mit dem Angebot vorzulegen sind:
(1.1) Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit des Bieters in Frage stellt.
Erklärung, dass
- für das Unternehmen keine Ausschlussgründe gemäß § 6e EU VOB/A vorliegen.
- das Unternehmen, in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt wurde.
- für das Unternehmen ein Ausschlussgrund gemäß § 6e EU Absatz 6 VOB/A vorliegt.
- zwar für das Unternehmen ein Ausschlussgrund gemäß § 6e EU Absatz 1 bis 4 VOB/A vorliegt, jedoch für das Unternehmen Maßnahmen zur Selbstreinigung ergriffen wurden, durch die für das Unternehmen die Zuverlässigkeit wiederhergestellt wurde.
(1.2) Erklärungen des Bieters (Vordruck)
(1.3) Eigenerklärung Bezug zu Russland (Vordruck)
(1.4) Bei Bildung von Bietergemeinschaften:
(1.4.1) Bei Bildung einer Bietergemeinschaft sind von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft die Unterlagen entsprechend der vorgenannten Punkte einzureichen.
(1.4.2) der von allen Mitgliedern eigens unterzeichnete Vordruck "Bietergemeinschaftserklärung"
(1.5) Bei Einschaltung anderer Unternehmen:
(1.5.1) Bei Eignungsleihe: Von jedem Unternehmen einzeln zu unterschreiben, die Erklärungen des Bieters (Vordruck)
(2) Auf besondere Anforderung innerhalb von 6 Kalendertagen sind folgende Unterlagen einzureichen:
(2.1.) Produktdatenblätter
(2.2) Von jedem Unternehmen einzeln zu unterschreiben, die Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit des Bieters in Frage stellt.
Erklärung, dass
- für das Unternehmen keine Ausschlussgründe gemäß § 6e EU VOB/A vorliegen.
- das Unternehmen, in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt wurde.
- für das Unternehmen ein Ausschlussgrund gemäß § 6e EU Absatz 6 VOB/A vorliegt.
- zwar für das Unternehmen ein Ausschlussgrund gemäß § 6e EU Absatz 1 bis 4 VOB/A vorliegt, jedoch für das Unternehmen Maßnahmen zur Selbstreinigung ergriffen wurden, durch die für das Unternehmen die Zuverlässigkeit wiederhergestellt wurde.
(3) Sonstige Hinweise:
(3.1) Gem. § 6b EU Abs. 3 VOB/A müssen Bewerber oder Bieter u.a. dann keine Eignungsnachweise beibringen, soweit die den Zuschlag erteilende Stelle bereits im Besitz dieser Nachweise ist. Dies kann dann der Fall sein, wenn Bewerber oder Bieter diese Nachweise bereits in einem früheren Vergabeverfahren eingereicht haben. Wollen sich Bieter in dem laufenden Vergabeverfahren auf diese Verfahrenserleichterung berufen, so haben sie die Vergabenummer desjenigen Vergabeverfahrens anzugeben, in dem sie diese Nachweise eingereicht haben. Ohne Angabe der vorgenannten Vergabenummer kann vom Auftraggeber nicht nachvollzogen werden, ob und welche Nachweise von den Bietern in früheren Vergabeverfahren vorgelegt wurden. Zu beachten ist, dass die Nachweise, auf deren Vorliegen Bieter berufen, für das jeweilige Vergabeverfahren aktuell sein müssen.
(3.2) Als vorläufiger Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen wird auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) akzeptiert.
(3.3) Die gesamte Kommunikation im Vergabeverfahren hat über den Vergabemarktplatz zu erfolgen.
(3.4) Nach Ablauf der Angebotsfrist behält sich die Stadt Hamm einen Wechsel der Kommunikationsart (z.B. per Fax, Mail) vor.
(3.5) Im Falle einer Absage übermitteln sie bitte den zur Verfügung gestellten Vordruck "Absage" über das Modul "Kommunikation" in diesem Projektraum.
Bekanntmachungs-ID: CXPSYDDDCR2
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.