Sanierung PRS - Trockenbauarbeiten BA 2 Referenznummer der Bekanntmachung: EU2022-204-014
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mosbach
NUTS-Code: DE127 Neckar-Odenwald-Kreis
Postleitzahl: 74821
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.mosbach.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierung PRS - Trockenbauarbeiten BA 2
Sanierung PRS - Trockenbauarbeiten BA 2
74821 Mosbach
1. Trennwand als Montagewand, 150 mm stark 850 qm
2. Vorsatzschalen in verschiedenen Wanddicken 422 qm
3. Anlagen von Türöffnungen 40 Stück
4. Ausfachung von Rippendecken 75 qm
5. Trockenputz, Gipsbauplatten, 12,5 mm 208 qm
6. OWA-Acoustic-Deckensystem in Kombination
mit glatten Gipskartonstreifen im Randbereich 1.500 qm
7. Freitragende Unterdecke aus Gipsplatten 200 qm
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärungen oder Präqualifikationsnachweise zur
Eintragung im Berufsregister, Mitgliedschaft in der
Berufsgenossenschaft, Gewerbezentralregisterauskunft,
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen und Angaben
zu etwaigen schweren Verfehlungen
Eigenerklärungen oder Präqualifikationsnachweise betreffend
Bauleistungen, die mit der vergebenen
Leistung vergleichbar sind: Umsätze des Unternehmens in den
letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren,
Insolvenzverfahren und Liquidation, Zahlung von Steuern und
Abgaben sowie Beiträge zur gesetzlichen
Sozialversicherung, Verpflichtungserklärung zum
Mindestentgelt.
Eigenerklärungen oder Präqualifikationsnachweise zur
Eintragung im Berufsregister, Mitgliedschaft in der
Berufsgenossenschaft, Gewerbezentralregisterauskunft,
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen und Angaben
zu etwaigen schweren Verfehlungen
- Besondere Vertragsbedingungen; - Weitere Besondere
Vertragsbedingungen
- Zusätzliche Vertragsbedingungen, - Besondere
Vertragsbedingungen LTMG-BW
Abschnitt IV: Verfahren
Stadt Mosbach, Technisches RathausUnterm Haubenstein 274821 MosbachDeutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Elektronische Rechnungsstellung:
Für?eine?elektronische?Rechnungsstellung?verwenden?Sie
bitte?ausschließlich?den?Zentralen?Rechnungseingang
Baden-Württemberg,?den?Sie?zusammen?mit?weiteren
Informationen?unter?https://service-bw.de/erechnung
erreichen.?Ihr?Rechnungsdokument?muss?dazu?im?Standard
XRechnung?oder?einem?anderen?der?Norm?EN?16931
entsprechenden?Format?erstellt?werden?und?im?Feld
Buyer-Reference?(BT-10)?die?Leitweg-ID
08225058-A3156-21?der?Stadt?Mosbach?aufweisen.
Es?gelten?die?über?https://service-bw.de/erechnung
einsehbaren?Nutzungsbedingungen?des?Zentralen
Rechnungseingangs?Baden-Württemberg?in?der?zum
Zeitpunkt?der?Einbringung?der?elektronischen?Rechnung
gültigen?Fassung.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von
Rechtsbehelfen:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von
Rechtsbehelfen: Die Vergabekammer leitet ein
Nachprüfungsverfahren nur auf schriftlichen Antrag hin ein.
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein
Interesse am Auftrag oder der Konzession hat und eine
Verletzung in seinen Rechten durch Nichtbeachten
von Vergabevorschriften geltend macht. Der Antrag ist gem. §
160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB unzulässig, wenn
der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren
erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer
Frist von 10 Kalendertagen und in der Regel
vor Anrufung der Kammer gerügt hat bzw., wenn der
Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der
Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar
waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur
Angebotsabgabe/Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber
gerügt hat. Ferner ist ein Antrag unzulässig, wenn
mehr als 15 Kalendertage nach Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen
sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Der Nachprüfungsantrag soll
ein bestimmtes Begehren enthalten. Er ist
unverzüglich zu begründen (§ 161 Abs. 1 GWB). Die
Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners
mit Anschrift, eine Beschreibung der behaupteten
Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die
Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten. Es ist
auch darzulegen, dass dem Unternehmen durch
die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht (§ 161
Abs. 1 und 2 i. V. m. § 97 Abs. 6 GWB) und dass gegenüber
dem Auftraggeber ordnungsgemäß gerügt wurde
(§ 160 Abs. 3 GWB). Die sonstigen Beteiligten sollen, soweit
bekannt, benannt werden (§ 161 Abs. 2 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland