MEDIUS KLINIKEN - VERGABE ZURERWEITERUNG DES VORHANDENEN SPEICHERSYSTEMS Referenznummer der Bekanntmachung: 2022/3035
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Ort: Kirchheim unter Teck
NUTS-Code: DE113 Esslingen
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.medius-kliniken.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70191
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.menoldbezler.de
Abschnitt II: Gegenstand
MEDIUS KLINIKEN - VERGABE ZURERWEITERUNG DES VORHANDENEN SPEICHERSYSTEMS
Die medius KLINIKEN gGmbH ist ein Klinikverbund mit rund 3.000 Beschäftigten an drei Standorten in Kirchheim, Nürtingen und Ostfildern-Ruit. In unseren Häusern behandeln wir jährlich mehr als 46.000 Patienten stationär und über 125.000 Patienten ambulant. Gemeinsam verfügen wir über 1.050 Betten. Mit unseren 23 medizinischen Fachkliniken und 21 zertifizierten Zentren bieten wir ein umfassendes Leistungsspektrum.
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Erweiterung des vorhandenen Speichersystems
Die medius KLINIKEN gGmbH ist ein Klinikverbund mit rund 3.000 Beschäftigten an drei Standorten in Kirchheim, Nürtingen und Ostfildern-Ruit. In unseren Häusern behandeln wir jährlich mehr als 46.000 Patienten stationär und über 125.000 Patienten ambulant. Gemeinsam verfügen wir über 1.050 Betten. Mit unseren 23 medizinischen Fachkliniken und 21 zertifizierten Zentren bieten wir ein umfassendes Leistungsspektrum.
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Erweiterung des vorhandenen Speichersystems. Dies umfasst:
Upgrade Pure M20R2 Storage System
Upgrade und Supportverlängerung des vorhandenen Pure Storage M20R2 Systems (mind. 29 TB) auf Pure Storage X50 R3 90 TB mit einer effektiven Kapazität von mindestens 138 TB inkl. 48 Monate Herstellern Gold Support / Evergreen Gold Anbindung mit 8 Ports 32 Gbit Fibre Channel an die SAN Struktur
Upgrade Pure X20R3 Storage System
Upgrade und Supportverlängerung des vorhandenen Pure Storage X20 R3 Systems (mind. 29 TB) auf Pure Storage X50 R3 90 TB mit einer effektiven Kapazität von mindestens 138 TB inkl. 48 Monate Hersteller Gold Support / Evergreen Gold Anbindung mit 8 Ports 32 Gbit Fibre Channel an die SAN Struktur
Fibre Channel Switches (Anzahl 2)
Brocade G610 32 GB 24/8 Fibre Channel Switch mit jeweils 8 x 32 Gbit FC SR Transceiver, inkl. Port Erweiterung um 8 Ports inkl. 8 x 32 GB FC SR Transceiver, inkl. 60 Monate Herstellergarantie nhd., zusätzlich pro Switch 2 x 32 Gbit LW Fibre Channel Transceiver
sowie Dienstleistungen für Implementierungsunterstützung
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Vorbemerkung
a) Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Ein Bewerber kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bewerber und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bewerber die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorlegt wird. Die Unternehmen, auf die sich ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung nach Ziffer III.1.1. bis III.1.3. hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bewerber auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind für dieses Unternehmen die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 123, 124 GWB vorzulegen.
b) Der Teilnahmeantrag ist in deutscher Sprache einzureichen. Zertifikate und Urkunden, die zum Nachweis der Eignung einzureichen sind, dürfen hiervon abweichend auch in englischer Sprache eingereicht werden.
c) Vorstehende Ausführungen gelten für die Nachweise nach III.1.2. und III.1.3. entsprechend.
2) Vorzulegende Nachweise, Erklärungen und Dokumente:
Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen in Bezug auf Ausschlussgründe einzureichen:
a) Eigenerklärung, dass die Ausschlussgründe des § 123 GWB nicht vorliegen,
b) Eigenerklärung über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB,
c) Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG).
3) Vorzulegende Nachweise der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung:
Aktueller Auszug der Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister.
1. Eigenerklärung über den Jahresumsatz in den vergangenen 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren einschließlich des Jahresumsatzes mit vergleichbaren Leistungen,
2. Eigenerklärung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von mind. 5 Mio. EUR für Personenschäden, Sachschäden und für Vermögensschäden oder Erklärung des Bewerbers, im Auftragsfalle einen entsprechenden Versicherungsschutz in der geforderten Höhe zu stellen.
Vorlage von Referenzen über die Bereitstellung und Implementierung von Speichersystemen in den vergangenen drei Jahren. (seit 1.1.2019)
Vorlage von mindestens drei Referenzen über die Bereitstellung und Implementierung von Speichersystemen in den vergangenen drei Jahren.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Angebotsformulare sind unter der in Ziffer I.3. angegebenen Internetadresse abrufbar. Ebenfalls dort abrufbar ist ein Verfahrensleitfaden.
Unter der in Ziffer I.3. angegebenen Internetadresse werden auch Antworten auf Bieterfragen sowie aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt. Interessenten an dem Verfahren müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Angebots sowie vor Ablauf der Angebotsrist prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe des Angebots zu beachten sind.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZ6M19
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.rp.baden-wuerttemberg.de
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.