Erneuerung Schneckenpumpwerk Referenznummer der Bekanntmachung: 67-2022-0067
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40225
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.duesseldorf.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erneuerung Schneckenpumpwerk
Bauleistung
Die Maschinen- und Elektrotechnik im Bereich der Nachklärung, speziell die Schneckenpumpen, auf dem Klärwerk Süd muss erneuert werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Folgende Unterlagen sind mit dem Angebot einzureichen:
Angebotsschreiben, LV mit Preisen, 225a Stoffpreisgleitklausel, Bieterangabenverzeichnis
Nachweis der Haftpflichtversicherung in Höhe von 5 Millionen für Personenschäden pro Schadenfall und Person und 1 Millionen für Sachschäden pro Schadenfall
Soweit erforderlich, ist ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen:
233 Verzeichnis der Nachunternehmerleistung, 234 Erklärung Bieter-/ Arbeitsgemeinschaft, 235 Verzeichnis der Leistungen Kapazitäten anderer Unternehmen, Verzeichnis gleichwertige Produkte.
Ausgefüllt ist auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen:
Umsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, Referenzen, Jahresdurchschnittliche Arbeitskräfte der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, Eintragung ins das Berufsregister, Insolvenzplan, Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt, Steuerfreistellungbescheinigung, Nachweis zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung, Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft, 236 Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen.
Eignungsnachweise/Referenzen sind dem Angebot gemäß den Vergabeunterlagen beizufügen.
Abschnitt IV: Verfahren
Rechtsamt - Zentrale VergabestelleWilli-Becker-Allee 10 40227 DüsseldorfDeutschland
Bieterinnen und Bieter sind bei der Angebotseröffnung nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Folgende Sicherheitsleistung ist vereinabrt:
Sicherheit für die Gewährleistungsansprüche in Höhe von 3% der Abrechnungssumme (einschließlich erteilter Nachträge)
Sicherheit für Vorauszahlungen bzw. Abschlagszahlungen nach § 16 I S.3 VOB/B in Höhe der jeweiligen geleisteten Zahlung.
Sicherheit ist ausschließlich durch Bürgschaft zu leisten.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bezreg-duesseldorf.nrw.de
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage ab Kenntnis des Verstoßes, der zur Unwirksamkeit des Vertrages führt, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss oder im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungs-verfahrens unzulässig, soweit
- der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.