Umbau Fortlufttürme 3.BA - Erneuerung der 24 Systemzentralen der zentralen Klimaanlage Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-0414-OK
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Aachen
NUTS-Code: DEA2D Städteregion Aachen
Postleitzahl: 52074
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.ukaachen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Umbau Fortlufttürme 3.BA - Erneuerung der 24 Systemzentralen der zentralen Klimaanlage
++ Beschreibung des Objekts ++
Das Hauptgebäude des Universitätsklinikums Aachen (UKA) ist 257 m lang, 134 m breit und 41 m hoch (ohne Treppenhäuser) und besitzt ca. 900.000 m3 umbauten Raum.
Das UKA weist eine achtgeschossige Großflächenstruktur auf, die sich wiederum in je drei Feldzonen und 4 Kernzonen aufteilt. Sie ist geprägt durch 24 Treppentürme, in denen die Aufzugsmaschinenräume und die Abluftzentralen für die lufttechnischen Anlagen untergebracht sind.
Universitätsklinikum Aachen AöR Pauwelsstr. 30 52074 Aachen
++ Beschreibung der Baumaßnahme ++
Installation eines Gerüstbauwerks für den Zeitraum der Baumaßnahme inkl. Schutzeinrichtungen zum sicheren Transport der Bauteile bis auf die Etage 14 in den jeweiligen Turm (D3, D6, C2, C6).
Schaffung der nötigen Baufreiheit für die Neumontage im jeweiligem Turm (u.a. Abbrucharbeiten, Abtransport Bauschutt, Stahlteile, Türen aus Etage 14).
Schadstoffreinigung und Freimessung der Etage 14 nach Demontage und Abbrucharbeiten (bauseitige Leistung nicht im Leistungsumfang enthalten)
Transport der neuen Anlagenteile
- beim D3 und D6 von der Etage -3/-2 im Außenbereich über einen Gerüstaufzug auf die Etagen 13;14 u. 15
- beim C2 und C6 in das Gebäude von der Etage -3/-2 im Außenbereich über Aufzüge des UKA in die jeweiligen Innenhöfe auf Etage 0 und von dort über einen Gerüstaufzug auf die Etagen 13;14 u. 15
Bautechnische Anpassungen
Montage der neuen Anlagenteile (u.a. Paneele, Türen, Rohrleitungen, Pumpen, Armaturen, Schaltschrank, Wärmetauscher, Wabenbefeuchter, Jalousieklappen) in den Etagen 13·,14 und 15 des entsprechenden Turmes (Luftleistung 2 x 50.000 m3/h je Turm).
Reinigung nach erfolgter Neumontage.
Inbetriebnahme und Einstellen der nötigen Parameter.
Abnahme und Übergabe der Anlage.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe SEW GmbH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kempen
NUTS-Code: DEA1E Viersen
Postleitzahl: 47906
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS0YYJYWQQA6HRH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-koeln.de
§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 GWB Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf
der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt
werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf
der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen
sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Aachen
Postleitzahl: 52074
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.ukaachen.de